Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Pferde auf Abwegen

Pferde auf Abwege (siehe Foto)

Bobenheim-Roxheim (ots) – Heute Morgen gegen 09 Uhr wurden 3 freilaufende Pferde in Bobenheim-Roxheim im Wohngebiet festgestellt. Die Pferde hatten sich selbständig aus der Holzumzäunung des Paddocks befreit und liefen gemeinsam in das Wohngebiet und dort in einen Hinterhof, wo sie auf den dortigen Parkplätzen bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte warteten.

Die 3 Pferde konnten durch die Einsatzkräfte provisorisch gesichert und an den mittlerweile ermittelten Halter zurückgeführt werden.

Kinder verursachen Verkehrsunfall mit E-Scooter

Schifferstadt (ots) – Am Samstag 26.11.2022 gegen 13:00 Uhr kam es in der Klappengasse an der Einmündung zur Bergstraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Kinder leicht verletzt wurden. Die beiden 12-jährigen Jungen aus Schifferstadt befuhren gemeinsam auf einem E-Scooter die Bergstraße in Richtung Klappengasse.

An der Kreuzung missachteten sie die Vorfahrt einer 68-Jährigen, die von rechts kommend mit ihrem PKW die Klappengasse befuhr. Trotz Vollbremsung konnte die Frau einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern und erfasste den Roller mit ihrem Fahrzeug. Hierdurch stürzten die beiden Kinder und verletzten sich leicht. An PKW und E-Scooter entstand Sachschaden.

Die Eltern der beiden Kinder kamen vor Ort und holten ihre Schützlinge, die unter Schock standen, ab. Glücklicherweise war keine weitere, medizinische Behandlung notwendig.

Bei den sog. E-Scootern handelt es sich um, mittels Elektromotor angetriebene Stehroller mit Haltestange, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20kmh erreichen. Die Fahrzeuge dürfen ab 14 Jahren ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, unterliegen jedoch der Versicherungspflicht und müssen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein.

Das Fahrzeug darf nur alleine bewegt werden, die Mitnahme weiterer Personen auf dem Trittbrett ist nicht zulässig und wird mit einem Verwarngeld geahndet. Auch wenn das Gesetz keinen Schutzhelm vorschreibt, rät die Polizei aus Gründen der Verkehrssicherheit immer zum Tragen eines geeigneten Schutzhelm.

PKW festgefahren – Fahrer flüchtet alkoholisiert zu Fuß

Altrip (ots) – Durch Zeugen wurden Beamte der PI Schifferstadt am Samstag 26.11.22, in den späten Abendstunden in das Campinggebiet “Blaue Adria” gerufen. Ein PKW sei im Bereich der Gaststätte “Zum weißen Rössl” in das Gebüsch gefahren und stecke dort fest. Der Fahrer sei nicht vor Ort. Die Polizeibeamten konnten vor Ort den verunfallten PKW feststellen.

Vor Ort befindliche Personen konnten als Fahrer ausgeschlossen werden, sodass sich der Verdacht der Unfallflucht ergab. Weitere Ermittlungen führten schließlich zu einem 42-jährigen Mann aus Ludwigshafen. Zeugen hatten zuvor gesehen, wie dieser nach dem Unfall aus dem PKW ausgestiegen sei.

Der Mann konnte angetroffen werden. Die Beamten stellten bei ihm Zeichen deutlichen Alkoholeinflusses fest, ein Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,6 Promille, weshalb ihm im Anschluss durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Den Mann erwarten nun Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht. Auch die Führerscheinstelle wurde über die polizeilichen Maßnahmen informiert.

Einbruchsdiebstahl aus Firmenfahrzeug

Bobenheim-Roxheim (ots) – In der Nacht vom 25.11.2022 auf den 26.11.2022 verschafften sich gegen 02:50 Uhr bislang unbekannte Täter über die Hecktür eines in der Danziger Straße geparkten Transporters Zutritt zu diesem.

Im Inneren des Firmenfahrzeugs entwendeten diese sämtliche Werkzeuge der Marke Makita. Nach derzeitigen Ermittlungsstand gelangten die Täter mittels eines Autos an die Tatörtlichkeit welches sie vor dem Transporter parkten. Der Gesamtschaden beträgt ca. 10.000 EUR.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

Wieder Schockanrufe und Betrugsversuche via Smartphone

Mutterstadt/Neuhofen/Dannstadt (ots) – Im Verlauf des Wochenendes kam es erneut zu mehreren Betrugsversuchen via Smartphone Messengern, sowie zu Schockanrufen zum Nachteil meist älterer Bürgerinnen und Bürger. Die Täter schicken Nachrichten von einer unbekannten Handynummer und geben sich meist als Angehörige der Geschädigten aus. Man habe angeblich die Handynummer gewechselt und wolle nun die neue Nummer mitteilen. Nach einem kurzen Chat bitten die Täter ihre Opfer dann, angeblich offene Rechnungen zu bezahlen.

So wurde ein 65-Jähriger aus Dannstadt durch den angeblichen Sohn gebeten, einen Betrag von 2.200 EUR zu überweisen, da es Probleme mit dem Onlinebanking des Sohnes gäbe und er deshalb nicht selbst überweisen könne. Glücklicherweise hielt der Mann mit seinem richtigen Sohn telefonisch Rücksprache, sodass der Betrugsversuch aufflog und kein Geld überwiesen wurde.

Bei einer anderen Betrugsmasche, dem sog. Schockanruf, kontaktieren die Täter ihre Opfer via Telefonanruf und geben sich bspw. als Polizisten aus. Man benötige umgehend eine hohe Geldsumme, da der Sohn oder die Tochter einen schlimmen Unfall verursacht hätte und ansonsten ins Gefängnis müsse.

So wurde eine 82-Jährige aus Neuhofen am Freitag 25.11.2022 von einer unbekannten Nummer angerufen. Am Telefon gab sich ein Mann als Polizist aus, der der Frau mitteilte, dass etwas Schlimmes passiert sei. Anschließend versuchte der Mann die Frau in ein Gespräch zu verwickeln, um so an sensible Informationen zu gelangen. Jedoch wurde auch hier der Betrugsversuch erkannt und das Gespräch durch die 82-Jährige beendet.

Die Polizei warnt vor solchen Betrugsmaschen und rät:

  • Seien Sie misstrauisch gegenüber Personen am Telefon, die sensible Informationen von Ihnen erfragen, auch wenn es sich angeblich um Amtspersonen wie Polizisten, Staatsanwälte oder Richter handelt.
  • Die Polizei wird Sie niemals unter der Rufnummer 110 anrufen, auch nicht mit Vorwahl.
  • Geben Sie keine Auskünfte zu Bargeldbeständen oder Schmuck, die Sie zu Hause haben und lassen Sie keine fremden Personen in ihr Haus.
  • Kontaktieren Sie Angehörige telefonisch oder persönlich, bevor Sie Überweisungen an sie tätigen, um deren Angaben auf Wahrheit zu überprüfen.