Friedberg-Wetteraukreis: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeibus, Polizeeinsatz © on Pixabay

Bad Vilbel- Unfall auf der B3

27.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls gestern Abend (26.10.2022) auf der Bundesstraße 3. Gegen 21:40 Uhr fuhr ein 60-Jähriger mit seinem Audi auf der B3 aus Richtung Friedberg kommend in Richtung Frankfurt. Vor ihm fuhr in gleicher Richtung ein 19-Jähriger in seinem VW. Der aus dem Wetteraukreis stammende Audi-Fahrer scherte zum Überholen aus und bemerkte offenbar die ihm entgegenkommende 17-Jährige in ihrem weißen Opel nicht rechtzeitig. Diese wiederrum sah den auf ihrem Fahrstreifen entgegenkommenden grauen Audi Q5 und leitete eine Vollbremsung ein. Ein Zusammenstoß konnte jedoch nicht verhindert werden, so dass der Audi zunächst den Opel-Insignia seitlich streifte und beim Wiedereinscheren den in gleicher Richtung fahrenden Tiguan touchierte. Alle Fahrzeuginsassen blieben unverletzt. Sowohl der Audi als auch der Opel wurden erheblich beschädigt und mussten abgeschleppt werden. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten der Bad Vilbeler Polizei Alkoholgeruch bei dem Q5-Fahrer. Ein Atemalkoholtest brachte es auf rund 0,32 Promille. Für ihn folgten eine Blutentnahme und die Sicherstellung seines Führerscheins. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.

Friedberg- Fahrrad geklaut

Bereits in der vergangenen Woche stahlen Unbekannte ein Fahrrad am Bahnhof. Zur Anzeige gebracht wurde der Fall gestern (26.10.2022) bei der Friedberger Polizei. Ein 13-Jähriger hatte sein schwarz/oranges Bike am 17.10.2022, gegen 18:30 Uhr am Abstellplatz für Fahrräder in der Hanauer Straße abgestellt und mit einem Zahlenschloss festgebunden. Als er am 18.10.2022, gegen 13:05 Uhr zum Stellplatz zurückkehrte, war das Cube Fahrrad verschwunden. Der Schaden beläuft sich auf rund 450 Euro. Hinweise zu den Dieben erbittet die Friedberger Polizei unter Tel.: (06031) 601-0.

Rosbach v.d. Höhe- Ober-Rosbach: auf Bargeld abgesehen

Bei ihrem Einbruch in eine Lagerhalle in der Dieselstraße hatten es Diebe offenbar auf Bargeld abgesehen. Sie schlugen eine Fensterscheibe ein, öffneten das Fenster und drangen in die Halle ein. Dort stahlen sie rund 45 Euro Bargeld. Der Schaden an der Scheibe wird mit 300 Euro beziffert. Zeugen, die Hinweise zu den Unbekannten geben können, die zwischen 22:00 Uhr am Dienstag (25.10.2022) und 08:00 Uhr am Mittwoch (26.10.2022) in die Firma eindrangen, werden gebeten, die Friedberger Polizei unter Tel.: (06031) 601-0 zu kontaktieren.

Karben-Okarben – Exhibitionist im Nordweg

Gestern Abend (26.10.2022) wurde um kurz nach 18:00 Uhr die Bad Vilbeler Polizei auf den Plan gerufen. Zeugen meldeten einen jungen Mann im Nordweg, der exhibitionistische Handlungen an sich durchführte. Die Beamten trafen den 22-Jährigen an. Er befand sich offenbar in einer persönlichen Ausnahmesituation. Die Ordnungshüter stellten ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus vor.

Rosbach v.d. Höhe: Gewinnspiel Betrug

In Rosbach v.d. Höhe ist ein 52-Jähriger in dieser Woche Opfer eines Betrugs geworden. Er wurde mit einem angeblichen Lottogewinn reingelegt. Der oder die Täter erbeuteten 900 Euro.

Der Mann aus dem Wetteraukreis wurde, mehrfach telefonisch kontaktiert. Verschiedene Personen vermittelten ihm dabei, er habe bei einem Lotto-Gewinnspiel gewonnen. Um seinen Preis zu erhalten, müsse er jedoch Google Pay Karten im Wert von 900 Euro kaufen und an die Anrufer weitergeben. Der Mann folgte den Anweisungen und gab telefonisch die Codes der Karten durch. Erst im Nachhinein bemerkte er, dass er dreisten Betrügern aufgesessen war und meldete den Betrug.

Jeder freut sich über einen Gewinn, besonders in Form von Bargeld. Aber Vorsicht, es kann sich auch um eine Betrugsmasche handeln, denn Trickbetrug ist vielfältig. Die Gewinnspiele, die Art und die Höhe der Gewinne variieren. Gleichbleibend ist hingegen die Forderung der Betrüger: Vor der Gewinnübergabe sollen die Opfer Gebühren zahlen. Wenn Sie an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben, können Sie auch nicht gewonnen haben. Zahlen Sie niemals Geld an eine Ihnen unbekannte Person, für eine in Aussicht gestellte Leistung.