Kreis Mainz-Bingen: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei © Holger Knecht

E-Scooter ohne Versicherungsschutz und möglicherweise gestohlen

Klein-Winternheim (ots) – Ohne ein Versicherungskennzeichen an seinem E-Scooter, war ein 14-Jähriger am Sonntagnachmittag 11.09.2022 in Klein-Winternheim unterwegs und fiel einer Streife auf. Bei der Kontrolle konnte er keinen Nachweis über den Versicherungsschutz erbringen. Darüber hinaus wurde bei der Kontrolle die Seriennummer am Rahmen des Rollers überprüft und dabei festgestellt, dass dieser möglicherweise entwendet worden sein könnte.

Auf Nachfrage bei dem Erziehungsberechtigten des Fahrers, gibt dieser an, den Roller privat und ohne weitere Unterlagen erworben zu haben. Ob der Roller zuvor durch den Verkäufer entwendet wurde ist nun Gegenstand der Ermittlungen. Bis zu einem endgültigen Ergebnis bleibt der Roller zunächst sichergestellt.

Hinweis: An entwendeten Gegenständen kann man kein Eigentum erwerben. Das heißt, möchte man einen gebrauchten Gegenstand erwerben und der Verkäufer kann den rechtmäßigen Besitz nicht nachweisen, sollte man von einem Kauf absehen.

Fahrt unter Drogeneinfluss

Gensingen (ots) – 12.09.2022 um 04 Uhr, Am Kieselberg – Bei einer Verkehrskontrolle im Rahmen einer Streifenfahrt ergaben sich einem 20-jährigen Fahrzeugführer deutliche Anzeichen für einen zeitnahen BTM-Konsum. Dieser leugnete jeglichen Konsum; ein Drogentest strafte ihn jedoch Lügen. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.

Der PKW wurde auf dem dortigen Parkplatz ordnungsgemäß abgestellt und der Fahrzeugschlüssel präventiv sichergestellt.
Der Fahrer wurde für eine Blutprobe auf die Dienststelle gebracht.

Fahren unter Drogeneinfluss und Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz

Grolsheim (ots) – 11.09.2022 um 22:35 Uhr, Binger Straße – Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel den Beamten ein geparkter BMW mit einem rumänischen Kennzeichen auf. Bei der anschließenden Kontrolle stellten sie drogentypische Auffälligkeiten beim Fahrer fest. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte dies.

Weiterhin gab der Fahrer an, seit über 3 Monaten einen festen Wohnsitz in Deutschland zu haben, der PKW mit der rumänischen Zulassung sei auf seinen Vater zugelassen.

Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrsteuergesetz eröffnet sowie ein weiteres Verfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss.