Neustadt: Die Polizei-News

Polizeidirektion Polizeiinspektion Kriminalinspektion Neustadt (Foto: Holger Knecht)
In der Karl-Helfferich-Straße 11 ist der Sitz der Polizeidirektion Neustadt sowie der Polizeiinspektion und der Kriminalinspektion (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – 06.09.2022 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und Sie haben etwas gesehen, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle (Kontaktdaten im Bericht bzw. unten).


Neustadt: Nächtliches Treffen endet mit Strafanzeige

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 05.09.2022 um 23:30 Uhr fiel einer Streifenbesatzung der Polizei Neustadt ein parkendes Fahrzeug mit eingeschalteter Beleuchtung auf einem Parkplatz eines Supermarktes in der Martin-Luther-Straße in 67433 Neustadt/w. auf. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges konnte der Fahrzeughalter auf dem Fahrersitz angetroffen werden. Dieser war in Begleitung zweier Bekannter. Bei dem 44-jährigen Halter aus Neustadt konnte starker Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,3 Promille. Zuvor gab der Neustadter an, dass er das Fahrzeug vor der Kontrolle an die Örtlichkeit gefahren habe, um sich mit seinen Bekannten zu treffen. Aufgrund der festgestellten Tatsachen musste der Mann seinen Fahrzeugschlüssel den Beamten übergeben und eine Blutprobe in der hiesigen Dienststelle abgeben. Des Weiteren wurden dessen Führerschein sichergestellt. Nun muss sich der 44-Jährige in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten. Die zuständige Führerscheinstelle wird über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.


Neustadt: Auf dem Weg zur Arbeit

Neustadt/Weinstraße / OT: Mußbach (ots) – Auf dem Weg zur Arbeit befand sich ein Neustadter als er am 06.09.2022 um 05:10 Uhr in der Straße An der Eselshaut in NW-Mußbache mit seinem Kleinkraftrad einer anlassfreien Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen dieser Kontrolle konnte festgestellt werden, dass das Kleinkraftrad schneller als die erlaubten 25 km/h erreichen kann, weshalb der Fahrzeugführer einen Führerschein hierfür benötigte. Diesen konnte er nicht vorzeigen, weshalb er sein Fahrzeug nach Hause schieben müsste und sich nun in einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss. Außerdem wird die zuständige Führerscheinstelle über den Sachverhalt informiert.


Kontakte (Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Neustadt):


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