Neustadt: Die Polizei-News

Polizeidirektion Polizeiinspektion Kriminalinspektion Neustadt (Foto: Holger Knecht)
In der Karl-Helfferich-Straße 11 ist der Sitz der Polizeidirektion Neustadt sowie der Polizeiinspektion und der Kriminalinspektion (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – 13.08.2022 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und Sie haben etwas gesehen, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle (Kontaktdaten im Bericht bzw. unten).


Neustadt: Versuchter Wohnungseinbruch

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 12.08.2022 kam es in der Von-der-Tann-Straße zu einem versuchten Einbruch. Die Geschädigte verließ am Morgen das Haus und kehrte erst gegen 23:30 Uhr zurück. Als sie ihre Wohnungstür im Mehrfamilienhaus aufschließen wollte, bemerkte sie Aufbruchsspuren an der Tür. Den unbekannten Tätern gelang es jedoch nicht in die Wohnung zu gelangen. An der Tür entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 100 Euro.


Neustadt: Unfallfluchten

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 12.08.2022 zwischen 11:00 Uhr und 17:40 Uhr wurde in der Amalienstraße ein ordnungsgemäß geparkter Pkw der Marke Peugeot mit polnischen Kennzeichen durch einen unbekannten Fahrzeugführer im Vorbeifahren beschädigt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 1000 Euro. Zeugenhinweise nimmt die Polizei Neustadt/W. unter 06321 854-0 oder per Mail an pineustadt@polizei.rlp.de entgegen.

Am 12.08.2022 gegen 18:00 Uhr kam es in der Saarlandstraße zu einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr. Hierbei wurde ein grauer Ford mit BO-Kennzeichen durch einen entgegenkommendes weißes Mercedes-Benz Coupé beschädigt. Der Mercedes-Fahrer setzte seine Fahrt nach dem Zusammenstoß einfach fort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Der entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 1000 Euro. Zeugenhinweise nimmt die Polizei Neustadt/W. unter 06321 854-0 oder per Mail an pineustadt@polizei.rlp.de entgegen.

Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden.


Neustadt: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 12.08.2022 konnten gleich zwei Pkw-Fahrer ohne Führerschein aus dem Verkehr gezogen werden. Zunächst wurde gegen 06:40 Uhr ein 60-jähriger Neustadter mit seinem Pkw in der Talstraße kontrolliert. Da der Mann bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auffällig wurde, wurde das Fahrzeug des Mannes, mit dem Ziel der Verwertung, sichergestellt. Gegen 10:00 Uhr konnte dann ein 56-jähriger Neustadter in der Nachtweide einer Kontrolle unterzogen werden, nachdem er zuvor durch die Streife dabei beobachtet wurde, wie er während der Fahrt telefonierte. Zunächst gab der Mann an, dass er seinen Führerschein zuhause vergessen habe. Es stellte sich jedoch heraus, dass er seinen Führerschein wegen eines Fahrverbots hatte abgeben müssen. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.


Kontakte (Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Neustadt):


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