Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Einsatz © Jonas Augustin on Pixabay

Raub mit Schusswaffe

Mainz (ots) – Am Donnerstag 04.08.2022 um 05:20 Uhr betritt ein noch unbekannter Täter das Zeitschriften-und Tabakwarengeschäft in der Gaustraße. Der 58-jährige Geschäftsinhaber hatte kurz zuvor den Laden geöffnet. Unter Vorhalt einer schwarzen Pistole fordert der Täter die Herausgabe von Bargeld.

Da sich allerdings zu dieser frühen Morgenstunde noch kein Geld in der Kasse befand, verließ der Räuber das Geschäft ohne Beute schnellen Schrittes in Richtung Gautor. Ein sofort eingeleitete Nahbereichsfahndung blieb ohne Erfolg.

Täterbeschreibung:

  • männlich 175 cm große Mann mit normaler Statur und 2-3-Tage-Bart hatte dunkle, kurze Haare und war bekleidet mit einer dunklen Hose und einer dunklen Regenjacke. Er hatte ein osteuropäisches Aussehen und sprach gebrochenes Deutsch. Auffällig war eine rote Zeichnung auf der rechten Wange, die nach unten hin spitz zulaufend war, ähnlich einem Blitz oder Pfeil.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.

Unfallflucht mit E-Roller – Zeugen gesucht

Mainz (ots) – Zwischen 14-14:15 Uhr wurde ein 33-jähriger Nackenheimer, der zu Fuß aus der Schönbornstraße in die Holzhofstraße ging, von einem vorbeifahrenden E-Roller erfasst und gegen eine Hauswand gestoßen. Der E-Roller-Fahrer kam hierbei ebenfalls zu Fall. Er sagte, dass er direkt weiterfahren müsse und fuhr davon. Der verletzte Fußgänger ist daraufhin zunächst zur Bushaltestelle Altstadt/Holzhof gegangen, wo es ihm gesundheitlich immer schlechter ging.

Er bat eine Arbeitskollegin, ihn mit dem Auto abzuholen, was auch geschah. Im Fahrzeug der Kollegin erlitt der 33-Jährige einen Krampfanfall. Die Arbeitskollegin stoppte ihr Fahrzeug auf der Busspur der Weißliliengasse, rief die Polizei und den Rettungsdienst.

Aufgrund des Krampfanfalles und der Versorgung durch den Rettungsdienst gestaltete sich die Unfallaufnahme schwierig. Fest steht bisher, dass der Mann über Schmerzen im Rippenbereich und am Arm klagte. Er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Über die Verletzungen können bisher keine Angaben gemacht werden.

Die Polizei sucht dringend Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und insbesondere auch Angaben zum flüchtigen E-Roller-Fahrer machen können.

  • Bei E-Rollerfahrer soll es sich um einen Mann, bekleidet mit kurzer Jeanshose und schwarzem T-Shirt gehandelt haben.

Eine weitere Beschreibung war dem Unfallopfer bislang nicht möglich. Bei dem E-Roller soll es um ein schwarz-graues Fahrzeug gehandelt haben, der nicht nach einem Leihroller, sondern eher nach einem privaten Roller ausgesehen habe.

Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-4110 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Mehrfache Anrufe durch falsche Polizeibeamte

Mainz (ots) – Zu mindestens 7 Anrufen durch falsche Polizeibeamte kam es Mittwoch 03.08.2022. In allen Fällen gab sich der unbekannte Anrufer als Beamter der Kripo aus, in dem er verschiedene Namen benutzte. So war es in einem Fall bei einer 72-Jährigen in der Oberstadt ein “Herr Berger” von der Kripo, bei einem 92-Jährigen aus Finthen war es ein “Stefan Bergmann vom K4 aus Mainz”.

Wie üblich bei dieser Betrugsmasche wurde am Telefon erzählt, dass angeblich in der Nachbarschaft eine Einbrecherbande festgenommen wurde und man einen Zettel mit der Anschrift des Angerufenen gefunden habe. Hierauf versuchen die Anrufer dann, Hinweise auf das Vermögen der Senioren zu erlangen, um später Wertgegenstände und/oder Bargeld von einem Zivilbeamten vorsorglich abholen zu lassen.

Bei den anderen Angerufenen handelt es sich um einen 87-Jährigen aus Finthen, eine 77-Jährige aus Bretzenheim, einen 82-Jährigen aus Mainz-Hechtsheim, einer 77-Jährigen aus Laubenheim und einer 77-Jährigen aus Bretzenheim.

In allen Fällen bemerkten die älteren Mitbürger jedoch, dass es sich um die bekannte Betrugsmasche handelt und beendeten jeweils das Telefonat. Hierzu rät die Polizei immer, wenn:

  • Man nicht sicher ist, wer anruft.
  • Der Anrufer nach persönlichen Daten oder finanziellen Verhältnissen fragt.
  • Der Anrufer auffordert, Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände herauszugeben, insbesondere auch nicht an einen Boten, der die Sachen mitnehmen soll.
  • Der Anrufer einen unter Druck setzt.

Zusammengefasste Tipps der Polizei:

  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.
  • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.

Mainz-Bingen

Auffällige Fahrweise

Sprendlingen/L 400 (ots) – 03.08.2022, 10:37 Uhr bis 03.08.2022, 11:19 Uhr – Ein Fahrzeugführer meldete sich über Notruf und teilte mit, dass er mit seinem Pkw die L 400 aus Richtung Tankstelle Gau-Bickelheim kommend in Fahrtrichtung Sprendlingen befuhr. Vor ihm fuhr ein grauer Audi, welcher mehrfach auf die Gegenfahrspur geriet, so dass die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer stark abbremsen und ausweichen mussten, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

Auch kam der Fahrer des grauen Audi mehrfach nach rechts von der Fahrbahn ab. Die Ortslage Sprendlingen durchfuhr der Audi mit ca. 15 km/h. Kurz vor dem Wolfsheimer Kreisel konnte durch die Streifenwagenbesatzung zu dem Audi aufgeschlossen werden. Der 67 jährige Fahrer wurde einer Kontrolle unterzogen. Es zeigten sich keine Auffälligkeiten hinsichtlich Alkohol- oder Drogenkonsums.

Der Fahrer gab nach Belehrung an, dass er eigentlich nach Bingen wollte und sich verfahren habe. Die Polizei sucht Fahrzeugführer, die durch die Fahrweise des Audi gefährdet oder genötigt wurden. Diese werden gebeten, sich bei der Polizei Bingen, 06721/905-0, zu melden.

Verbranntes Essen

Bingen (ots) – 03.08.2022, 09:10 Uhr – Über Notruf wurde der Polizei eine starke Rauchentwicklung im Erdgeschoss eines Anwesens in der Dr.-Sieglitz-Straße gemeldet.
Vor Ort stellte sich heraus, dass die Bewohnerin ihr auf dem Herd stehendes Essen vergessen hatte, welches anbrannte. Es entstand kein Schaden.