Aufhebungsvertrag vom Anwalt prüfen lassen (Foto: Pixabay)

Ein Aufhebungsvertrag wird einem Mitarbeiter oft angeboten, wenn er ankündigt, das Unternehmen verlassen zu wollen, oder wenn er fristlos entlassen werden soll.

Eine Aufhebungsvereinbarung legt dar, worauf Arbeitnehmer Anspruch haben und worauf nicht. Aufhebungsvereinbarungen können entweder schriftlich oder mündlich verhandelt werden, müssen aber schriftlich festgehalten werden. Da durch die Unterzeichnung verschiedenste Konsequenzen für den Arbeitnehmer drohen, sollten diese ihren Aufhebungsvertrag prüfen lassen. Insbesondere den Verzicht auf Rechte aus dem Kündigungsschutzgesetz sollten sich Angestellte gut überlegen.

Der Kündigungsschutz in Deutschland (KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber mit mindestens einem Arbeitnehmer tätig sind. Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber nachweisen, dass ein triftiger Kündigungsgrund vorliegt oder Gründe darlegen, warum dies nicht als Kündigung angesehen werden sollte. Auch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) enthält Regelungen zu Aufhebungsverträgen. Das KSchG legt Anforderungen und Beschränkungen für Aufhebungsverträge fest, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass sie fair behandelt werden.

Tipps und Ratschläge zum Aufhebungsvertrag

Eine Aufhebungsvereinbarung ist ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der abgeschlossen wird, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Die Vereinbarung legt die Bedingungen der Kündigung fest und was mit ihren Vorteilen geschieht. Darin ist auch angegeben, welche Entschädigung sie von ihrem Arbeitgeber erhalten, nachdem sie ausgetreten sind.

Die Vereinbarung sollte Folgendes umfassen.
– Das Datum der Kündigung
– Details zum Trennungspaket (Gehalt, nicht genutzte Urlaubszeit etc.)
– Ob der ehemalige Mitarbeiter eine Referenz erhält oder nicht
– Wenn ja, ob es sich um eine positive Referenz handelt oder nicht
– Wann und wie der ehemalige Mitarbeiter ausstehende Gehaltsschecks erhält

Eine Aufhebungsvereinbarung kann für beide Seiten sinnvoll sein. Es stellt sicher, dass Mitarbeiter nach dem Verlassen eines Unternehmens nicht auf dem Trockenen sitzen, und es stellt auch sicher, dass Arbeitgeber keine leeren Stellen haben, ohne dass jemand sie besetzt. Man sollte daher also nicht jedes Interesse des Arbeitgebers direkt als schlechtes Zeichen deuten. Ein Aufhebungsvertrag kann durchaus vorteilhaft für Arbeitnehmer sein.

Fristlose Kündigung

Die Kündigungsfrist ist ein Zeitraum vor Beendigung des Vertrages. Dies wird auch als „Kündigungsfrist“ oder „fristlose Kündigung“ bezeichnet. Die Länge dieses Zeitraums variiert je nach Vertrag. Eine fristlose Kündigung ist ein sofortiges Ende des Vertrages, wenn keine Zeit für Formalitäten bleibt. Dies umfasst sowohl die Einhaltung einer Kündigungsfrist als auch die fristlose Kündigung des Vertrages. Hält der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht ein, schuldet er für gewöhnlich eine Abfindung.

Aufhebungs- oder Aufhebungsvereinbarung vom Anwalt

Der Abschluss von Vereinbarungen, die einen Arbeitsvertrag beenden, muss nicht zwangsläufig als negativ oder gar verdächtig angesehen werden. In den seltensten Fällen versuchen Unternehmen ihre Angestellten durch die Aufhebungsvereinbarung zu hintergehen. Allerdings gibt es immer wieder Irrtümer darüber, wie und in welchem Umfang beide Parteien von künftigen Verpflichtungen entbunden werden oder Verpflichtungen für beide Parteien belässt. Soll die Vereinbarung entsprechende Klauseln enthalten, ist es daher fast unerlässlich, sich mit jemanden zusammenzusetzen, der genau weiß, wie Aufhebungsverträge geschrieben sein müssen.

Vollständig und rechtssicher

Um eine Vereinbarung zu erstellen, die beide Parteien schützt, ist es wichtig, alle notwendigen Informationen und Bedingungen in das Dokument aufzunehmen. Aufhebungsverträge sollten sorgfältig gestaltet werden, damit sie rechtsverbindlich sind. Wer sich gegen spätere Klagen schützen möchte, sollte daher besser Vorsicht walten lassen.