Mainz (ots) – Auf der Suche nach einem Schnäppchen im Internet durchforsten viele Menschen Kleinanzeigen-Portale. Doch auf diesen Seiten lauern auch einige Betrüger, die es nur auf das Geld der Interessenten abgesehen haben. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informieren über die gängigsten Betrugsmaschen.

  • Der Käuferschutz-Trick:

Auf der Suche nach einem Router wurde ein Verbraucher bei eBay-Kleinanzeigen fündig. Der Verkäufer bat darum, die Bezahlung per PayPal durchzuführen und wies darauf hin, dass die Option “Geld an Freunde und Familie senden” günstiger und schneller sei. Das Geld wurde über die gewünschte Option angewiesen, der Router kam jedoch nie beim Interessenten an und der Verkäufer war danach nicht mehr erreichbar. Auf den Käuferschutz von PayPal konnte sich der Verbraucher nicht berufen, da der Käuferschutz nur bei Transaktionen mit der Option “Geld senden für Waren und Dienstleistungen” gewährt wird. Bei der Option “Geld an Freunde und Familie senden” gilt der Käuferschutz nicht.

  • Der Transportkosten-Trick:

Bei einer anderen Masche versuchen Betrüger, sich angebliche Transportkosten zu erschleichen. Ein Verbraucher bot bei eBay-Kleinanzeigen ein Klavier zum Verkauf an. Der angebliche Kaufinteressent gab vor, den Termin zur Abholung und Bezahlung der Ware aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht persönlich wahrnehmen zu können. Er bot an, den Kaufpreis und die anfallenden Transportkosten auf das Bankkonto des Verbrauchers zu überweisen und eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen. Der Verkäufer erhielt kurze Zeit später eine E-Mail mit der Bestätigung, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. In einer weiteren E-Mail forderte der Käufer den Verbraucher auf, die Transportkosten an eine Spedition zu zahlen. Die angebliche Überweisungsbestätigung war allerdings gefälscht. Dem Konto des Verkäufers wurde der Betrag nie gutgeschrieben und der von ihm überwiesene Betrag an die angebliche Spedition war nicht mehr rückgängig zu machen.

  • Der Personalausweis-Trick:

Auch von der scheinbar seriös wirkenden Legitimation von Verkäufern sollte man sich nicht blenden lassen. Ein Verbraucher entdeckte auf eBay-Kleinanzeigen eine Spielekonsole für 500 Euro. Der Verkäufer legitimierte sich mit einem Foto “seines” Personalausweises, woraufhin der Verbraucher den Kaufpreis per Echtzeitüberweisung zahlte. Die Konsole kam nie an und der Verkäufer war nicht mehr zu erreichen.

Missbrauch der Funktion “Sicher bezahlen”: Das sogenannte “Sicher Bezahlen” auf eBay-Kleinanzeigen soll Anbieter und Kaufinteressenten schützen. Der Käufer überweist den Kaufpreis an einen Zahlungsdienstleister von eBay-Kleinanzeigen. Der Verkäufer wird über den Geldeingang informiert und kann die Ware losschicken. Sobald die Ware beim Käufer eingegangen ist, bestätigt dieser den Wareneingang und der Verkäufer bekommt sein Geld. Doch Kriminelle nutzen auch diese scheinbar sichere Variante aus. Sie verschicken Nachrichten über SMS oder Messenger-Dienste und schlagen als Zahlungsvariante “Sicher bezahlen” vor. Allerdings enthält die Nachricht einen Link zu einer gefälschten Internetseite. Wer dort seine Bank- oder Kreditkartendaten eingibt, wird aufgefordert, zur Autorisierung die Kreditkartendaten einzugeben, die dann missbraucht werden.

Ausführliche Informationen bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt im Internet unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping und www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/.