Nackenheim (ots) – Am Mittwoch 15.06.2022 um 19:13 Uhr trafen die Beamten der Polizeiinspektion Oppenheim auf eine Gruppe von ca. 10 Kindern im Alter von 10-13 Jahren im Bereich des Grillplatzes am Rheinufer Nackenheim an. Vom dortigen Steiger aus badeten die Kinder im Rhein.

Das weitere Baden wurde in der Folge unterbunden. Den Kindern und ihren (nicht vor Ort anwesenden) Eltern wurde eindringlich verdeutlicht, welche Gefahren vom Baden im Rhein ausgehen können.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei Oppenheim, in Anbetracht der bevorstehenden und bereits vorherrschenden sommerlichen Temperaturen, auf Folgendes hin:

  • Schwimmen/Baden im Rhein, abseits ausgewiesener Badestellen, ist lebensgefährlich!

In den vergangenen Jahren kam es, unter anderem im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Oppenheim, zu mehreren tödlichen Badeunfällen.

Auch an vermeintlich sicher und ruhig aussehenden Stellen, wie dem hier betroffenen Nebenarm des Rheins, sind vielfach nicht sichtbare Untiefen/Strudel vorhanden, die auch geübte Schwimmer in die Tiefe ziehen können.

Bei dem Rhein handelt es sich um eine Bundeswasserstraße. Die dort verkehrenden Binnenschiffe erzeugen Wellen und Sogkräfte, die Schwimmern ebenfalls gefährlich werden können. Darüber hinaus ist das Baden auf Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes ohnehin an vielen Stellen verboten.
So darf im Bereich von Hafeneinfahrten, Schleusen, dem Arbeitsbereich der Schifffahrt (unter anderem der Fahrrinne) und vielen anderen Stellen, nicht gebadet werden.

Sollten Sie Menschen in hilfloser Lage im Rhein beobachten, verständigen Sie sofort die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112. Bleiben Sie vor Ort und weisen Sie anrückende Rettungskräfte ein.

Seien Sie sich bewusst, dass Sie sich durch eigene Rettungsversuche ebenfalls in Lebensgefahr begeben können.