Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Blaulicht, Polizeiwagen © Stephan Wusowski on Pixabay

Verkehrsunfall mit alkoholisiertem Fahrzeugführer

Waldsee: Die Polizeiinspektion Schifferstadt wurde am 11.05.2022, um 03:00 Uhr, über ein Fahrzeug informiert, welches neben der Ludwigstraße gegenüber der Tankstelle im Graben lag und durch Buschwerk verdeckt war. Der verantwortliche 20-jährige Fahrzeugführer erschien, zusammen mit dem selbst verständigten Abschleppdienst an der Örtlichkeit. Aufgrund des Umstands, dass im Fahrzeuginneren eine leere Whisky-Flasche lag und der Fahrzeugführer nach Alkohol roch, wurde bei diesem ein Alkoholtest durchgeführt. Ein Ergebnis von 1,44 Promille Atemalkohol hatte eine Blutprobe und den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Zeugen, die Angaben zu dem Tatgeschehen machen können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter 06235 495-0 oder pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Autofahrer zu schnell und ohne Führerschein unterwegs

Im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Schifferstadt wurden am Vormittag des 11.05.2022 auf der K30 zwischen Schifferstadt und Waldsee Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die gemessene Spitzengeschwindigkeit betrug 96 km/h bei erlaubten 70 km/h. Ein 32-jährige Fahrzeugführer konnte bei der anschließenden Kontrolle keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

## Otterstadt – Führerschein nach Unfallflucht beschlagnahmt

Am 11.05.2022 um 20 Uhr beschädigte ein 84-jähriger PKW-Fahrer in der Speyerer Straße beim Ausparken aus einer Parklücke in Queraufstellung zur Fahrbahn zwei PKW und verließ die Unfallstelle, ohne seiner Wartepflicht und Feststellungsduldungspflicht als Unfallbeteiligter nachzukommen. Zeugen beobachteten den Vorgang und verständigten die Polizei, die den 84-Jährigen an seiner Wohnanschrift antraf und auch seinen PKW dort feststellte. Bei ihm wurde ein Atemalkoholwert von 0,19 Promille gemessen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und ein Strafverfahren wegen unerlaubten Verlassens eines Unfallortes gegen ihn eingeleitet. Der Unfallschaden beträgt insgesamt ca. 4500 Euro, der Fremdschaden beträgt hiervon ca. 2500 Euro.