Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei © Holger Knecht

Unfall mit Pferd

Mutterstadt (ots) – Am Mittwoch 27.04.2022 gegen 16:50 Uhr, befuhr eine 25-jährige Frau die L524 von Mutterstadt kommend in Fahrtrichtung Schifferstadt. Plötzlich kam von links ein Pferd aus dem Wald gerannt. Die Fahrerin versuchte noch zu bremsen, kollidierte jedoch mit dem Pferd.

Durch den Zusammenstoß ging die Frontscheibe des PKW zu Bruch und die gesamte Fahrerseite wurde beschädigt. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Das Pferd erlitt leichte Verletzungen an Hals und am rechten Bein und wurde noch vor Ort von einem Tierarzt behandelt.

Die Pferdebesitzerin gab an, dass sie das Pferd im Wald an den Zügeln geführt hatte. Es habe sich aufgrund eines Rehs erschreckt, losgerissen und sei in Richtung L524 davongerannt.

Unterwegs mit spanischen Führerschein -Fahren ohne Fahrerlaubnis

Altrip (ots) – Am 27.04.2022 gegen 14:00 Uhr wurde der Führerschein eines 32-jährigen Mannes im Rahmen einer Unfallaufnahme in der Wilhelmstraße überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Fahrerlaubnis ursprünglich in Argentinien erworben und anschließend in Spanien prüfungsfrei umgetauscht wurde.

Der Fahrer ist nicht berechtigt mit diesem Führerschein in Deutschland ein fahrererlaubnispflichtiges Fahrzeug zu führen. Der Führerschein wurde sichergestellt. Der Fahrzeugschlüssel wurde an den Beifahrer, der eine gültige Fahrerlaubnis hatte, ausgehändigt.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Mutterstadt (ots) – Am 27.04.2022 gegen 20:20 Uhr wurde im Rahmen der Streife eine 22-jährige Frau einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dieser führte ein Elektrokleinstfahrzeuges (E-Scooters) ohne erforderliche Versicherungsplakette.

Sie gab an, dass sie den E-Scooter erst kürzlich geschenkt bekommen hatte und sich nicht bewusst gewesen sei, dass sie dafür eine Versicherung hätte abschließen müssen. Die Weiterfahrt wurde der Frau untersagt. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung regelt unter welchen Umständen solche Fahrzeuge versichert sein müssen.

Trunkenheit im Verkehr

Böhl-Iggelheim (ots) – Am 27.04.2022 gegen 20:00 Uhr wurde ein 40-jähiger Mann im Bereich Schwarzweiher einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem Fahrzeugführer konnte durch die Beamten Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 0,92 Promille.

Der Beschuldigte wurde zur Durchführung eines gerichtsverwertbaren Tests zur Dienststelle verbracht. Dort ergab der Test einen Wert von 1, 14 Promille. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Der PKW Schlüssel wurde sichergestellt und der Führerschein beschlagnahmt.

Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug, sowie eine Geldstrafe.

Mehrere Betrugsversuche per WhatsApp und am Telefon

Schifferstadt (ots) – Im gesamten Dienstgebiet kam es am Mittwoch 27.04.2022 zu mehreren Betrugsversuchen. Eine Geschädigte erhielt eine Nachricht, welche angeblich von ihrer Tochter stammte. Diese habe ihr Mobiltelefon verloren und brauche Geld. Eine Dame aus Mutterstadt wurde kontaktiert, weil ihre angebliche Tochter 1.100 USD bräuchte.

Ein 67-jähiger Mann erhielt einen Anruf von einer fremden Frau, welche sagte: “Papa, ich bin´s. Ich habe eine Frau totgefahren”. Da die Tochter bei dem Betrugsversuch im Haus war, wurde das Telefonat umgehend beendet.

In keinem Fall kam es zu einem finanziellen Schaden.

So schützen Sie sich vor Telefonbetrug:

  • Legen Sie sofort auf, wenn Sie die Bandansage hören.
  • Drücken Sie keine Ziffer.
  • Lassen Sie sich in kein Gespräch verwickeln und schon gar nicht unter Druck setzen. – Geben Sie keine sensiblen Daten heraus.
  • Folgen Sie keinen Aufforderungen.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.

Sollten Sie auf die Masche hereingefallen sein, so erstatten Sie bei Ihrer örtlichen Polizei Anzeige. Recherchieren Sie eigenständig die Tel-Nr. der Polizeidienststelle und wählen Sie die Nummer selbst. Benutzen Sie auf keinen Fall die Rückruftaste.