Landau in der Pfalz: Die Polizei-News

Symbolbild Polizeifahrzeuge (Foto: Holger Knecht)

Ramberg – Verkehrsunfall mit Personenschaden, 05.03.22, 16.00 Uhr

Ein 30-jähriger Radfahrer aus dem Raum Landau kam vermutlich infolge überhöhter Geschwindigkeit auf der L 506 vom Parkplatz 3 Buchen in Fahrtrichtung Ramberg nach links von der Fahrbahn ab und stürzte in die Leitplanken. Dabei verlor er kurzzeitig das Bewusstsein und musste mit dem Hubschrauber in ein Klinikum geflogen werden. Er erlitt dabei mehrere Schürfwunden; es besteht keine Lebensgefahr. Die Örtlichkeit musste für ca. 1 Stunde voll gesperrt werden.

Landau – Trunkenheit im Verkehr durch Betäubungsmittel, 05.03.22, 15.30 Uhr

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde bei einem 17-jährigen Kleinkraftradfahrer aus dem Raum SÜW Anzeichen für die Einnahme von Betäubungsmitteln festgestellt. Weiterhin war er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Dies hatte zur Folge, dass das Kleinkraftrad sichergestellt und bei dem Fahrer eine Blutprobe entnommen wurde.

Schlaftrunken auf der A65 unterwegs

Etwa 10.000 EUR Gesamtschaden sind die Folge eines „Sekundenschlafs“ auf der A65 am Freitagmorgen (05.03.22). Gegen 05:55 Uhr fuhr ein 18-Jähriger aus Haßloch in Richtung Ludwigshafen, als ihn auf Höhe Dammheim der Schlaf übermannte. Der junge Autofahrer kam daraufhin mit seinem Kleinwagen nach rechts von der Straße ab und fuhr ein Straßenschild um. Durch den Zusammenstoß öffnete sich die Motorhaube des Autos, sodass dem Haßlocher nun gänzlich die Sicht genommen war. Die Fahrt endete schließlich an der linken Leitplanke und somit quasi mitten auf der Autobahn. Am Fahrzeug entstand Totalschaden, der Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt. Für die Unfallaufnahme musste die linke Spur der A65 gesperrt werden, die Autobahnmeisterei Kandel wurde zur Absicherung und zur Beseitigung von auslaufenden Betriebsstoffen herangezogen. Der Führerschein des Fahranfängers wurde sichergestellt und ein obligatorisches Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.

An dieser Stelle weist die Polizeiinspektion Edenkoben noch einmal darauf hin, dass – wie vorliegend – auch „Schlaftrunkenheit“ strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Setzen Sie sich deshalb nur ans Steuer, wenn Sie sich fit und möglichst ausgeruht fühlen. Bei starker Müdigkeit unterbrechen Sie Ihre Fahrt umgehend, sobald dies gefahrlos möglich ist. Ein kurzes „Powernap“ an geeigneter Stelle (!) kostet nicht viel Zeit und kann unter Umständen Wunder wirken, um der einsetzenden Übermüdung entgegenzuwirken.