Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Verkehrsunfallflucht mit hohem Sachschaden – Siehe Eingangsfoto

Mutterstadt – Am heutigen frühen Morgen, gegen 02:40 Uhr, wird ein in der Oggersheimer Straße durch einen Unfall erheblich beschädigtes Fahrzeug gemeldet. An der Unfallstelle konnte nur ein Zeuge angetroffen werden, Fahrzeuginsassen waren nicht vor Ort. Aufgrund der Spurenlage dürfte der PKW die Oggersheimer Straße in Richtung Ortszentrum gefahren und aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn abgekommen sein. Schlussendlich kam der PKW an einer Hausfassade (Gemeindeverwaltung Mutterstadt) zum Stillstand. Die beiden verletzten Fahrzeuginsassen (24 und 29 Jahre alt) konnten im Laufe der Nacht ermittelt werden, machten aber keine Angaben, wer das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt fuhr. Beide wurden in ein Krankenhaus verbracht. Durch die Staatsanwaltschaft wurde ein Unfallgutachten in Auftrag gegeben und der PKW zur Spurensuche sichergestellt. Die Ermittlungen, wer das Fahrzeug führte, dauern aktuell an. Insgesamt entstand Sachschaden von etwa 12.000 Euro. Zeugen, die Angaben zum Unfallgeschehen oder Hinweise zum Fahrer/zur Fahrerin geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter 06235 495-0 oder pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Beleidigung durch unbekannte Frau

Mutterstadt

Ein 13-jähriges Kind und eine 15-jährige Jugendliche waren am gestrigen Abend, gegen 19:25 Uhr, fußläufig in der Oggersheimer Straße unterwegs. Die Jugendliche spielte der 13-Jährigen einen Streich, in dem sie diese erschreckte. Eine in diesem Augenblick vorbeifahrende Radfahrerin blieb stehen, beleidigte die 13- Jährige und fuhr mit ihrem Rad davon. Die unbekannte Täterin wird auf ca. 25-30 Jahre geschätzt, trug eine schwarze Jacke und hatte dunkle, schulterlange Haare. Zeugen, die Angaben zum Tatgeschehen oder Hinweise zur der Radfahrerin geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter 06235 495-0 oder pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Geschwindigkeitsüberwachung

Altrip

Am 01.03.2022, zwischen 11:30 Uhr und 13:30 Uhr, führten Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt auf der K13 im Bereich der Sandbahn Geschwindigkeitsmessungen durch. Bei erlaubten 70 km/h wurden 26 Verstöße festgestellt. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 119 km/h. Dies zieht nach Abzug der Toleranz ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro, zwei Punkten, sowie einen Monat Fahrverbot nach sich.

Verletzung durch Hundebiss

Schifferstadt

Am 01.03.2022, gegen 13:00 Uhr, ging eine 52-Jährige auf einem Feldweg an der Bahnlinie, parallel zur Mutterstadter Straße, spazieren. Hierbei wurde die Frau von einem nicht angeleinten Schäferhund in das Bein gebissen und dadurch leicht verletzt. Bei den Hundehaltern soll es sich um einen Mann (ca. 60 Jahre alt, ca. 1,85m groß, hatte die Haare zu einem Zopf gebunden), sowie um eine etwa 60 Jahre alte Frau gehandelt haben. Durch die beiden Hundehalter wurde die 52-Jährige noch angesprochen, ob bei ihr nach dem Hundebiss alles in Ordnung sei. Im Nachgang wurde durch die 52-Jährige die Polizei verständigt. Ermittlungen wegen Fahrlässiger Körperverletzung wurden eingeleitet. Zeugen, die Angaben zum Tatgeschehen oder Hinweise zu den Hundehaltern geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Schifferstadt unter 06235 495-0 oder pischifferstadt@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Telefonbetrug durch angeblichen Polizeibeamten

Limburgerhof

Am gestrigen Nachmittag erhielt ein 80-Jähriger einen Anruf einer weinenden Frau. Die Anruferin meldete sich mit den Worten „Schatz, ich bin es.“ und gab sich als Ehefrau des 80-Jährigen aus. Angeblich habe die Anruferin einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Das Telefongespräch wurde daraufhin an einen angeblichen Polizeibeamten weitergeleitet. Durch diesen wurde der 80-Jährige nach einer Kaution in Höhe von 25.000 Euro gefragt. Alternativ könnten auch Schmuck oder andere Wertgegenstände hinterlegt werden. Der 80-Jährige bemerkte den Betrugsversuch und beendete richtigerweise das Telefonat. Die Polizei weist auf Folgendes hin: – Seitens der Polizei werden Sie am Telefon nicht über Wertgegenstände oder Bargeld ausgefragt. – Wenn Sie am Telefon über Wertgegenstände oder Bargeld ausgefragt werden, verständigen Sie die Polizei oder Angehörige. – Tätigen Sie am Telefon keine Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen.