Bei Online-Portalen von „Flugvermittlern“ genau hinschauen

Online-Flugreisebuchungen

Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff weist die Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hin, bei Flugreisebuchungen über das Internet genau hinzuschauen. Viele Online-Flugvermittler würden bei den Buchungen oftmals weitere „Extragebühren“ auf den eigentlichen Flugpreis aufschlagen.

„Das Internet ist für eine schnelle und umfassende Recherche von möglichen Flugreisen zum gewünschten Flugziel attraktiv. Leider tauchen aber immer wieder mehr oder weniger ‚verdeckte’ oder zumindest nicht nachvollziehbare Kosten auf. Wer zum Beispiel mit der Kreditkarte buchen möchte wird oft ordentlich zusätzlich belangt. Das ist nicht nachvollziehbar. Ich werde unter anderem mit der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Initiative erörtern, um Verbraucherinteressen zu schützen. Ich prüfe außerdem, ob jenseits von Flugbuchungen Regelungsbedarf besteht“, so Hartloff.

Nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie darf ein Kartenunternehmen der Fluggesellschaft nicht verwehren, vom Kunden für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments, zum Beispiel Kreditkarte ein Entgelt zu verlangen oder ihm eine Ermäßigung anzubieten. Allerdings dürfen die Mitgliedstaaten Regelungen schaffen, mit denen das Recht der Fluggesellschaft, ihren Kunden Preisaufschläge zu berechnen, untersagt oder begrenzt wird.
„Der deutsche Gesetzgeber hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Österreich beispielsweise hat darüber hinaus ein Verbot der Verrechnung zusätzlicher Entgelte für die Verwendung bestimmter Zahlungsinstrumente, dem sogenanntes ‚Surcharging’, im Verhältnis zwischen Zahlungsempfänger und dem Zahler festgelegt. Diese Regelung liegt derzeit beim Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-Zahlungsdiensterichtlinie vor“, so Hartloff.

Der Minister wies weiter darauf hin, dass man auch bei Flugbuchungen bei den Onlineportalen von „Flugvermittlern“ sehr genau hinschauen müsse.

„Wie bereits die Stiftung Warentest 2011 festgestellt hat, wurden bei verschiedenen Buchungsportalen sogenannte Servicegebühren für den Dienst erhoben und es wurde immer noch vielfach eine ‚Reisekostenrücktrittsversicherung’ bei der Buchung voreingestellt.“

Hier hat der Europäische Gerichtshof nunmehr am 19. Juli 2012 im Sinne des Verbraucherschutzes entschieden, dass ein Vermittler von Flugreisen beim Online-Verkauf von Flugscheinen eine Reiserücktrittsversicherung nicht als Voreinstellung vorsehen darf. Als "fakultative Zusatzleistung" könne diese nur in der Weise angeboten werden, dass eine ausdrückliche Annahme erforderlich ist ("Opt-in").

Problematisch seien auch immer wieder die Kosten für das Gepäck. „Das Gepäck ist bei vielen Billiganbietern kostenpflichtig, was aber nicht auch heißt, dass dies auch immer transparent in der Buchungsmaske erscheint. Meist müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher das Gepäck zusätzlich bei der Airline buchen. Ich kann nur dazu empfehlen, genau hinzuschauen und im Zweifel auch nachzufragen“, so der Minister.