Sperrung des Rad- und Fußweges zwischen Frankenthal-Petersau und Worms-Mittlerer Busch

Ausbau des Rheinhauptdeiches Bobenheim-Roxheim

Der Lageplan gibt eine Übersicht über die Sperrung

Neustadt an der Weinstraße/Bobenheim-Roxheim – Der Ausbau des circa 1,2 Kilometer langen Deichabschnitts Bobenheim-Roxheim stellt einen der letzten Bausteine zur Herstellung eines durchgängigen Hochwasserschutzes zwischen Ludwigshafen und Worms dar, teilt der Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), Willi Tatge mit.

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, hat zwischen 2013 und Ende 2014 den Rheinhauptdeich in den Gemarkungen Mörsch, Bobenheim-Roxheim und Worms ertüchtigt.

Die Ausbaustrecke beginnt in der Gemarkung Roxheim bei Deich-Kilometer 18+200 am alten Bobenheim-Roxheimer Deichwachhäuschen und endet in der Gemarkung Stadt Worms bei Deich-Kilometer 19+400 mit dem Anschluss an die bereits fertiggestellte Hochwasserrückhaltung Worms-Mittlerer Busch.

Der etwa 800 Meter lange südliche Deichabschnitt wurde in Erdbauweise ausgebaut. Hier war eine Erhöhung von 20-30 Zentimeter erforderlich, um das international zwischen den Rheinanliegern vereinbarte Höhenniveau zu erreichen.

Um den aktuellen Standsicherheitsanforderungen zu entsprechen, wurden ab dem Schöpfwerk Bobenheim-Roxheim bis zum Anschluss an die Rückhaltung Mittlerer Busch abschnittsweise Spundwandbohlen und Dichtwandelemente eingebaut. Um den Freiauslauf des Roxheimer Kanals, der den Deich beim Schöpfwerk unterquert, an diese Untergrundabdichtung anzuschließen, ist abschließend ein weiteres Spezialtiefbauverfahren (HDI-Dichtwand) erforderlich. Dies erfolgt ab Anfang März 2015.

Während der insgesamt rund vier Wochen langen Bauzeit ist die Durchfahrt über den Bermenweg entlang des Deiches gesperrt. Für Radfahrer kann leider keine akzeptable Umleitung eingerichtet werden, weshalb der Baustellenbereich möglichst weiträumig umfahren werden sollte.

Die SGD Süd bittet um Verständnis für die mit der Bauausführung und der Verkehrssperrung verbundenen unvermeidlichen Beeinträchtigungen.