Neustadt: Ausstellung „VIER WEGE – EIN URSPRUNG“ vom 06. bis 27. Februar 2022

Neustadt an der Weinstraße – Vom 06. bis 27. Februar 2022 zeigt das Kulturzentrum Herrenhof in seiner Kunsthalle Werke von Mark Blunck, Anne-Kathrin Krächan, Stephan Müller und Michael Weisbrod.

4 Künstler – 4 verschiedene Arten und Wege an ihre Arbeiten heranzugehen, verschiedene Techniken, ein eigenständiges Arbeiten. Dennoch eine Gemeinsamkeit: Ihre Anfänge liegen in ihrem Studium, das alle vier bei Prof. em. Günther Berlejung an der Universität in Landau absolviert haben. Drei der Künstler sind schon eine längere Zeit mit dem Studium fertig und suchen ihren eigenen Weg des Ausdrucks. Die vierte ist erheblich jünger, passt aber mit ihrer Ernsthaftigkeit bei der Verfolgung ihrer künstlerischen Ziele sehr gut zur Gruppierung. Spannend ist zu sehen, wie die verschiedenen Welten aufeinander treffen, gegeneinander stehen, sich ergänzen, befruchten. Zudem ist den vier Künstlern ein sehr hohes Maß an Menschlichkeit und sozialem Verhalten inne. Eine Ausstellung, die einen besonderen Spannungsbogen erzeugt.

Werk von Michael Weisbrod
Werk von Michael Weisbrod

Die öffentliche Vernissage ist am Sonntag 06. Februar 2022 um 11:15 Uhr in der Kunsthalle des Kulturzentrums Herrenhof.

Laudatio: Günther Berlejung
Musik: N.N.

Werk von Anne-Kathrin Krächan
Werk von Anne-Kathrin Krächan

Für die Vernissage gilt die 2G-Regel und durchgehende Maskenpflicht: Eingelassen werden nachweislich vollständig geimpfte oder genesene volljährige Personen. Nicht Volljährige Personen benötigen einen negativen Testnachweis. Es gelten die Regelungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz. Die Vernissage wird auch live im Internet übertragen: https://www.youtube.com/watch?v=xNqjbJKERjk

Die Ausstellung wird gezeigt bis Sonntag 27. Februar 2022.

Werk von Mark Blunck
Werk von Mark Blunck

Öffnungszeiten der Ausstellung:
freitags 17.00 – 20.00 Uhr
samstags 14.00 – 18.00 Uhr
sonn- und feiertags 11.00 – 18.00 Uhr

Für den Besuch der Ausstellung gilt die 2G-Regel und durchgehende Maskenpflicht: Eingelassen werden nachweislich vollständig geimpfte oder genesene volljährige Personen. Nicht Volljährige Personen benötigen einen negativen Testnachweis. Es gelten die Regelungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz.

Aktuelle Infos und Veränderungen finden Sie hier: www.herrenhof-mussbach.de.


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