Frankenthal: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Auto, Seitlich © Ingo_Kramarek on pixabay

Vermehrt Schockanrufe

Am 11.01.2022 kam es im Stadtgebiet und den umliegenden Gemeinden vermehrt zu sogenannten „Schockanrufen“ durch Betrüger. So wurden ältere Mitbürger am Telefon darüber informiert, dass ein Enkelkind angeblich einen tödlichen Unfall verursacht habe. Nun müsse eine Kaution gestellt werden. So dann wurde an die vermeintliche Enkelin bzw. den Enkel übergeben. Hierbei wurde weinerlich der Forderung nach mehreren 10.000EUR oder Ersatzweise Schmuck Nachdruck verliehen.

Sämtliche Angerufene haben den Betrug jedoch rechtzeitig erkannt, so dass es zu keinem finanziellen Schaden kam.

Immer wieder täuschen Betrüger eine vermeintliche Familienangehörigkeit und meist eine damit verbundene finanzielle Notlage vor. So erschleichen sie sich das Vertrauen der ahnungslosen Angerufenen und nutzen deren Gutgläubigkeit und Hilfsbereitschaft gnadenlos aus. Lassen Sie sich nicht täuschen und seien Sie misstrauisch. Wenn Ihnen ein Anruf seltsam erscheint rufen Sie uns an. Wir sind unter der 110 oder der 06233 3130 für Sie da.

Trunkenheitsfahrt führt zu Führerscheinverlust

Am 12.01.2022 gegen 00:15 Uhr wurde in der Flomersheimer Straße im Rahmen der Streife ein Schlangenlinien fahrender PKW festgestellt. Ein Atemalkoholtest bei dem 61-jährigen Frankenthaler ergab 0,82 Promille. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Dem Fahrer drohen nun der Verlust des Führerscheins sowie eine Geldstrafe.

Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Kraftfahrzeugführer ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,09 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der „absoluten Fahruntüchtigkeit“ ab 1,1 Promille, „relativ Fahruntüchtig“ wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.