Heidelberg: Stadtnotizen 10.01.2022

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In Heidelberg können lsbtiq+ Personen an einem virtuellen UNESCO-Laboratorium teilnehmen

Heidelberg ist neben Kansas City, Montevideo und Nottingham eine von weltweit vier Städten, die mit der UNESCO im Frühjahr 2022 sogenannte Futures Literacy Labs durchführen – Veranstaltungen, die zum Ziel haben, die Kompetenz von Menschen im Umgang mit der offenen und unsicheren Zukunft zu stärken. Ein digitales Zukunftslab in Heidelberg wird sich mit sicheren Räumen für Personen der lsbtiq+-Community beschäftigen. Vom 21. bis 23. Januar gibt es dazu einen jeweils halbtägigen Workshop in englischer Sprache via Zoom.

Organisiert wird die Veranstaltung mit dem Titel „Talking Space, Taking Space – A Heidelberg Queer Futures Literacy Lab“ von der Koordinationsstelle LSBTIQ+ der Stadt Heidelberg. „Heute bemühen sich lsbtiq+ Menschen auf der ganzen Welt, sichere Räume für sich selbst und für andere zu schaffen – beispielsweise in Jugendgruppen, aktivistischen Netzwerken, im Freundeskreis, in der Herkunfts- oder Wahlfamilie. Sich vor allem im unmittelbaren Umfeld sicher und wertgeschätzt zu fühlen, ist entscheidend, um authentisch leben zu können. Deshalb dreht sich unser Workshop um die Themen zukünftige Sicherheit, Inklusion und Solidarität mit Personen aus Minderheitengruppen“, erklärt Marius Emmerich von der städtischen Koordinationsstelle. Lsbtiq+ Person aus Heidelberg und der Umgebung im Alter von 14 bis 60 sind eingeladen, mitzudenken, wie Heidelbergs queere Zukunft in einem sicheren Raum aussehen könnte. Am Workshop teilnehmen können auch Personen, die LSBTIQ+ unterstützen.

Die Workshop-Termine sind:

  • Freitag, 21. Januar 2022, 16 bis 19.30 Uhr
  • Samstag, 22. Januar 2022, 10.30 bis 13:30 Uhr
  • Sonntag, 23. Januar 2022, 10.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Das Projekt wurde mit Jugendvertretungen der Heidelberger lsbtiq+ Community erarbeitet und wird ebenfalls von und mit diesen durchgeführt. Die Veranstaltung findet auf Englisch statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular unter https://queerfuturesheidelberg.de/


Sprechstunde des Oberbürgermeisters im Bürgeramt Mitte

Eine Sprechstunde von Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner findet am Mittwoch, 19. Januar, ab 16 Uhr im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, statt. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Bergheim, West- und Südstadt können sich an diesem Tag mit ihren Anliegen persönlich an den Oberbürgermeister wenden. Anmeldungen werden am Tag der Sprechstunde ab 14 Uhr telefonisch unter 06221-58-13570 entgegengenommen. Die Sprechstunde findet in Präsenz statt – unter Einhaltung der üblichen Infektionsschutzmaßnahmen Abstand, Hygiene, regelmäßiges Lüften und Tragen einer medizinischen Maske.


Der neue digitale Heidelberger Schulwegweiser 2022 ist online – Orientierungshilfe für Familien bei der Auswahl einer weiterführenden Schule

Eltern von Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen stehen jetzt vor der Entscheidung, eine weiterführende Schule für ihr Kind auszuwählen. Einen kompakten Überblick über das vielfältige Angebot der 33 weiterführenden und beruflichen Schulen bietet der Schulwegweiser 2022 der Stadt Heidelberg. Er steht ab sofort in einer neuen digitalen Version auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/schulwegweiser zur Verfügung. „Die Pandemie erschwert vielen Familien mit Grundschulkindern die Auswahl einer weiterführenden Schule nach der vierten Klasse. Wir bieten deshalb als Service für Familien den Heidelberger Schulwegweiser in einer rundum erneuerten digitalen Variante für 2022 an. Hier bekommen Eltern einen ersten kompakten Überblick für die Schulwahl“, erklärt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Der Wegweiser ist ein ergänzender städtischer Service zu den Informationsangeboten der einzelnen Schulen. Er gibt eine erste Orientierung in der vielfältigen Schullandschaft Heidelbergs und informiert über spezifische Profile und Angebote, über Ansprechpersonen und wichtige Termine. Auch Förder- und Ferienangebote sind hier zu finden. Ein Link zum Bildungsnavigator des Landes zeigt mögliche Bildungswege innerhalb des Schulsystems in Baden-Württemberg.

Heidelberg gilt als einer der besten Schulstandorte Deutschlands. Für das schulische Angebot wurden der Stadt Bestnoten im Lernatlas der Bertelsmann-Stiftung attestiert. Jeder allgemeinbildende Schulabschluss ist in Heidelberg auch verbunden mit einem Ganztagsangebot möglich. Herausragend ist auch das breite Angebot an Schulen in privater Trägerschaft. Die Vielfalt an Wahlmöglichkeiten im schulischen Bereich ist in Heidelberg so groß, dass sich hier jedes Kind mit seinen individuellen Fähigkeiten entfalten kann – ganz unabhängig vom sozialen Hintergrund. In kaum einer anderen bundesdeutschen Stadt schaffen so viele Jugendliche den Schulabschluss wie in Heidelberg. Die Stadt investiert jährlich hohe Millionenbeträge in die Modernisierung der Schulen. Auch inhaltlich nimmt Heidelberg Bildungsverantwortung wahr: im Tandem mit dem Land arbeitet die Stadt im Regionalen Bildungsbüro Heidelberg an Themen wie der Digitalisierung, dem Übergang von der Schule in den Beruf und vielen freiwilligen Unterstützungs- und Förderangeboten für Schülerinnen und Schüler.


Ab 10. Januar: Testpflicht für alle Kita-Kinder ab einem Jahr – Neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft / 21.500 Test pro Woche benötigt

Seit dem heutigen Montag, 10. Januar 2022, gibt es wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante in Baden-Württemberg eine Testpflicht für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Das Land hat dies in seiner Corona-Verordnung für die Kitas geregelt, die am vergangenen Wochenende verkündet wurde. Anders als an Schulen gab es an Kitas und in der Kindertagespflege für die Kinder bisher noch keine Testpflicht. Die Stadt hatte den Eltern von Kita-Kindern bereits seit Mai letzten Jahres kostenlose Test-Kits zur regelmäßigen Testung zur Verfügung gestellt. Für die verpflichtenden Tests ab 10. Januar 2022 müssen nun erheblich mehr Tests beschafft werden. In den Heidelberger Kitas werden wöchentlich etwa 21.500 Tests benötigt. Die benötigten Tests werden kostenfrei zur Verfügung gestellt und in der Kita an die Sorgeberechtigten verteilt. In den ersten Wochen erhalten Eltern aus dem Bestand die bereits bekannten Nasaltests. Alternativ können jederzeit die Angebote in den Testzentren genutzt werden. Um Eltern in der Kita eine Wahlmöglichkeit anbieten zu können werden neue Tests, die sowohl als Nasal- wie Speicheltest genutzt werden können, bestellt.

Über die Neuregelung des Landes zur Testpflicht hat die Stadt Heidelberg die Einrichtungsleitungen und Eltern der 24 städtischen Kitas sowie die Träger der 112 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft informiert.

Dabei gilt für die Kitas im Einzelnen:

  • Die Testpflicht umfasst drei Schnelltests pro Woche, die von den Sorgeberechtigten zu Hause durchgeführt werden. Die Wochentage, an denen die Tests durchgeführt werden, legt die Kita-Leitung fest.
  • Die Sorgeberechtigten bestätigen die Durchführung mit einem negativen Testergebnis schriftlich durch die Abgabe eines entsprechenden Formulars.
  • Alternativ kann der erforderliche Testnachweis auch durch ein von einer zertifizierten Teststelle ausgestelltes Formular erbracht werden. In diesem Fall darf die zugrundeliegende Testung im Fall eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden beziehungsweise im Fall eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
  • Für ungetestete Kinder gilt in Kitas grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.
  • Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Kinder, die aufgrund einer Behinderung keinen Test durchführen können und dieses durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden kann. Des Weiteren gelten Ausnahmen für bereits immunisierte Kinder gemäß den aktuellen Bestimmungen der maßgeblichen Verordnungen.

Sollte das Ergebnis des zu Hause durchgeführten Selbsttests positiv sein, ergibt sich daraus die Verpflichtung, einen PCR-Test durchführen zu lassen. Bereits ab Kenntnis des positiven Selbsttestergebnisses besteht für Kinder ein Zutrittsverbot für alle Kitas. Des Weiteren gilt für nicht-immunisierte im Haushalt angehörige Kinder ebenfalls ein Zutrittsverbot in Verbindung mit einer Absonderungspflicht.

Infos zur Testpflicht gibt es auch auf den Internetseiten des Kultusministeriums Baden-Württemberg https://km-bw.de


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