Neustadt: Sonderimpfaktion am 08. Januar 2022

Landesimpfzentrum Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)
Landesimpfzentrum Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – Die Stadt Neustadt an der Weinstraße startet in das Jahr 2022 mit einer weiteren Sonderaktion im Rahmen der Auffrischungsimpfungen sowie auch Erst- und Zweitimpfungen.

Die Impfaktion findet am Samstag, 8. Januar 2022 im Landesimpfzentrum Neustadt an der Weinstraße, Chemnitzer Straße 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße statt.

An diesem Impftermin werden die Impfstoffe COMIRNATY des Herstellers BioNTech/Pfizer oder SPIKEVAX des Herstellers Moderna angeboten.
Eine Impfstoffwahl ist nicht möglich, Personen unter 30 Jahren erhalten generell den Impfstoff Comirnaty.

Die Anmeldung erfolgt über das Termin-Buchungssystem unter https://www.terminland.de/STVNW/

Anmeldeschluss ist Freitag, 7. Januar 2022, um 9 Uhr.

Für die Anmeldung zur Impfung sind folgende Hinweise zu beachten:
Eine Auffrischungsimpfung ist nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) 3 Monate nach Abschluss der Impfserie möglich.
Dies gilt für die Impfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, Moderna und AstraZeneca sowie für Genesenen-Impfungen.
Bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson können sich Personen aktuell für eine Auffrischungsimpfung anmelden, wenn der Impftermin vor mindestens 4 Wochen stattgefunden hat.
Zusätzlich ist eine Auffrischungsimpfung für die Altersgruppe der 12 bis 17-jährigen 3 Monate nach der Grundimmunisierung möglich.

Für die Schutzimpfung von Jugendlichen der Altersgruppe 16 bis 17 Jahre ist eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten notwendig.
Ein entsprechendes Formular kann bei der Anmeldung abgerufen werden.
Die Schutzimpfung von Kindern im Alter von 12 bis 15 Jahren ist nur in Begleitung eines Elternteils oder eines Sorgeberechtigten möglich.

Zur Impfung mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Nachweis der vorhergehenden Covid-19-Imfpfung (Impfausweis oder digitaler Impfnachweis)
  • Nachweis über eine Genesung
  • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsberechtigung
  • Krankenkassenkarte
  • Aktueller Medikationsplan (sofern vorhanden)

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