Marburg-Biedenkopf: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizeiautos © modi74 on Pixabay

Knast statt Kneipe

Stadtallendorf (ots) – Durch sein Verhalten landete ein 51-jähriger Mann in der Nacht zum Mittwoch 29. Dezember, statt in der Gaststätte in der Gewahrsamszelle. Zunächst ließ man den alkoholisierten Mann richtigerweise aufgrund der geltenden Corona Schutzverordnung nicht in den Gastronomiebetrieb. Das quittierte der Mann dann mehrfach mit zeigen und ausrufen verbotener Grußformen.

Zwar befolge er zunächst den Platzverweis der Polizei, jedoch kehrte er 30 Minuten später zurück und wiederholte sein Verhalten. Der Polizei blieb daraufhin nichts Anderes übrig als ihn zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten um 00.35 Uhr in Gewahrsam zu nehmen. Der Mann muss sich demnächst wegen Verstoßes gegen § 86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) verantworten.

Stadtallendorf – Knast statt Kneipe

Durch sein Verhalten landete ein 51 Jahre alter, im Ostkreis lebender Mann in der Nacht zum Donnerstag, 29. Dezember, statt in der Gaststätte in der Gewahrsamszelle. Zunächst ließ man den alkoholisierten Mann richtigerweise aufgrund der geltenden Corona Schutzverordnung nicht in den Gastronomiebetrieb. Das Quittierte der Mann dann mehrfach mit dem Zeigen und Ausrufen verbotener Grußformen.

Zwar befolge er zunächst den Platzverweis der Polizei, jedoch kehrte er 30 Minuten später zurück und wiederholte sein Verhalten. Der Polizei blieb daraufhin nichts Anderes übrig als ihn zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten um 00.35 Uhr in Gewahrsam zu nehmen. Der Mann muss sich demnächst wegen Verstoßes gegen § 86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) verantworten.

Landkreis – Folgenschwere Nutzung eines gefälschten Impfpasses

(ots) – Erst vor kurzem hat die Polizei Mittelhessen ausführlich über die Folgen der Nutzung von gefälschten Impfausweisen zum Erhalt der digitalen EU-Zertifikate informiert und dabei die Folgen dargestellt. Jetzt gab es einen weiteren gleichgelagerten Fall in Marburg.

Am Dienstagmorgen 28.12.2021 mündeten die Ermittlungen der Kripo Marburg in einer Wohnungsdurchsuchung in Marburg. Vorausgegangen war eine Anzeige wegen des Verdachts der Nutzung eines gefälschten Impfausweises. Unter Verdacht standen eine Anfang 20-jährige Frau und ein Mitte 20-jährigen Mann.

“Es gibt durchaus mehrere, gute Ermittlungsansätze, die zur Aufklärung, ob der Impfpass, bzw. der darin enthaltene Stempel echt ist oder eben nicht, beitragen.” In diesem Fall war das Ermittlungsergebnis eindeutig.

Die angegebene Impfstelle impfte eigentlich nur Bedienstete, zu denen die beiden nicht gehörten. Außerdem fand am bescheinigten Tag der angeblichen Impfung dort gar keine statt. “Nicht nur wer solche Ausweise herstellt, sondern auch der, der sie nutzt, begeht eine Straftat! Neben der Durchsuchung durch die Polizei und den strafrechtlichen Konsequenzen, die sich aus den §§ 277 ff. Strafgesetzbuch ergeben, drohen die Neuanschaffung der sichergestellten elektronischen Geräte (Handy/PC) aber auch andere gravierende Folgen bis hin zum Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes.”

Marburg – Mülltonnen umgestoßen – Festnahme

Die Polizei nahm am Dienstag, 28. Dezember, gegen 17.45 Uhr im Südviertel einen Mann fest, der mehrere Mülltonnen umgeworfen hatte. Der wohnsitzlose, polizeibekannte 28-Jährige stand unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln. Die Polizei stellte bei ihm schließlich noch Amphetamine und Marihuana sicher. Die Ermittlungen gegen ihn dauern noch an.

Kirchhain – Autofahrerin vermutlich unter Drogeneinfluss

(ots) – Ein defektes Abblendlicht gab der Polizei Stadtallendorf den Anlass zur Kontrolle des Autos. Dabei ergab sich schnell der Verdacht, dass die 36-jährige Autofahrerin unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Der freiwillige Alkotest schloss dann mit einer Anzeige von 0,0 Promille einen Alkoholeinfluss aus.

Den Drogentest lehnte die Frau ab, sodass man den Verdacht des Drogeneinflusses vor Ort eben nicht ausräumen konnte. Die Polizei schaltete aufgrund des festgestellten Verdachts die Staatsanwaltschaft ein, welche die notwendige Blutprobe zur Feststellung der Beeinflussung durch berauschende Mittel veranlasste. Darüber hinaus stellte die Polizei den Fahrzeugschlüssel sicher und untersagte die Weiterfahrt. Die Autofahrt endete damit am Dienstag, 28. Dezember, um kurz nach 22 Uhr mit der Kontrolle in Kirchhain.


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