Bad Dürkheim: Im Dezember 2021 auch Kinderimpfungen in der Salierhalle möglich

Bad Dürkheim – Seit Montag, 13. Dezember 2021, wird im ehemaligen Impfzentrum in der Salierhalle wieder geimpft. Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld freut sich, dass der Kreis das Angebot einer Kommunalen Impfstelle den Bürgerinnen und Bürgern machen kann.
„Da nicht mehr alle ehemaligen Mitarbeitenden des Impfzentrums zur Verfügung stehen, leisten die Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedensten Abteilungen der Kreisverwaltung ihren Beitrag und übernehmen die Verwaltungstätigkeit hier vor Ort“ erläutert Landrat Ihlenfeld. Da der Landkreis nunmehr wieder an die Terminvergabe durch das Land angebunden ist, entstehen auch keine Warteschlangen vor der Halle und es können täglich rd. 350 Impfungen durchgeführt werden. „Das Angebot wird sehr gut angenommen und wir wollen dies über den Dezember hinaus noch in den Januar aufrechterhalten, die Termine sind gerade in der Planung“ so der Landrat weiter.

Darüber hinaus kann der Kreis nun auch noch vor dem Jahreswechsel Covid-Schutzimpfungen für die 5 bis 11-Jährigen anbieten. Die Impfungen für Kinder diesen Alters finden vom 27. – 30. Dezember ebenfalls in der Salierhalle statt. Die Terminvergabe ist inzwischen freigeschaltet und Sorgeberechtigte können Kinder auf Plattform des Landes unter www.impftermin.rlp.de für einen Impftermin registrieren. Aus rechtlichen Gründen muss mindestens eine sorgeberechtigte Person das Kind begleiten, zu Dokumentationszwecken der Impfung schriftlich zustimmen und versichern, dass sie von etwaigen Mitsorgeberechtigten hierzu ermächtigt ist.

„Es freut mich besonders, dass wir auch für diese Altersgruppe zumindest die erste Impfung noch in diesem Jahr ermöglichen können und so den Start ins neue Kindergarten- und Schuljahr ein Stück weit sicherer gestalten werden.“ so Landrat Ihlenfeld.

Impfkoordinator Arno Fickus weist darauf hin, dass bei Interesse auch Auffrischungsimpfungen der die Kinder begleitenden Sorgeberechtigten ermöglicht werden können, wenn die Impfung zum vollständigen Impfschutz vor mindestens fünf Monaten erfolgte. Eine gesonderte Anmeldung hierzu ist nicht notwendig, die Sorgeberechtigten müssen dies nur beim Check-in angeben. Mitzubringen sind der Impfpass, Personalausweis und falls vorhanden die Krankenversicherungskarte.


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