Heidelberg: Stadtnotizen 10.12.2021

Heidelberg – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


„Elternhaltestelle“ an der Elisabeth-von-Thadden-Grundschule von OB Prof. Würzner eröffnet – Mehr Sicherheit vor Heidelberger Schulen

Für mehr Schulwege-Sicherheit: Gelbe und rote Füße zieren seit Donnerstag, 9. Dezember 2021, den Gehweg des Kranichwegs in Heidelberg-Pfaffengrund. Schülerinnen und Schüler der Klasse 2a haben sie aufgemalt, um den Weg von der Evangelischen Grundschule der Elisabeth-von-Thadden-Schule zur rund 250 Meter entfernten „Elternhaltestelle“ zu markieren. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner hat sie am Donnerstag gemeinsam mit Bärbel Sauer, Leiterin des Amtes für Verkehrsmanagement, sowie Brigitte Bierig-Feuerstein und Regine Wirth von der Grundschule und der Schulklasse eröffnet.

„Wir fördern seit vielen Jahren die selbstständige Mobilität der Kinder“

„Die Stadt Heidelberg fördert seit vielen Jahren die selbstständige Mobilität der Kinder. Regelmäßige Bewegung fördert ihre körperliche und geistige Entwicklung. Sie lernen, sich in ihrem Wohnumfeld zu orientieren, und werden durch das regelmäßige Training sicherer im Straßenverkehr“, erläuterte Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Ziel von sogenannten Elternhaltestellen ist es, gefährliche Situationen direkt vor dem Schultor beziehungsweise im nahen Schulumfeld zu reduzieren. Die Verkehrssituation ist oft unübersichtlich, wenn viele Kinder zur gleichen Zeit mit dem Auto gebracht oder geholt werden.

Einrichtung von Hol- und Bringzonen – für die Stadt ein neues Terrain

Im Umfeld derjenigen Schulen, an denen der Anteil an „Elterntaxis“ besonders hoch ist, plant das Amt für Verkehrsmanagement die Einrichtung von Elternhaltestellen. Sie liegen im Schnitt rund 250 Meter von den Schulgebäuden entfernt, um zu verhindern, dass der Hauptverkehr vor den Schulgebäuden direkt abgewickelt wird. Mit der Einrichtung von Hol- und Bringzonen betritt die Stadt Heidelberg neues Terrain: Im Herbst 2020 wurde die Idee der Elternhaltestelle bereit in der Umgebung der Fröbelschule und der Kurpfalzschule erfolgreich getestet. Die erste „echte“ Haltestelle gibt es bereits an der Waldorfschule in Wieblingen. In Planung ist eine weitere Elternhaltestelle am Englischen Institut in der Südstadt. Mit den Zonen möchte die Stadt das Schulumfeld nachhaltig sicherer machen und jedem Kind die Möglichkeit zu einem eigenständigen Schulweg geben.

„Es ist wichtig, ein Stück Schulweg eigenständig zu laufen“

Begleitet wurde das Projekt erstmalig durch das „Verkehrszähmer“-Programm, einem Verkehrstrainingsprogramm aus Nordrhein-Westfalen (www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de > Wie wir arbeiten > Schwerpunkte > Zielgruppenorientiertes Mobilitätsmanagement > Verkehrszähmer).

„Durch die Elternhaltestellen haben unsere Kinder die Möglichkeit bekommen, wichtige eigenständige Schulwegerfahrungen gemeinsam mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern zu sammeln. Motiviert durch das Verkehrszähmer-Programm haben viele Kinder ihre Eltern davon überzeugt, wie wichtig es ist, ein Stück Schulweg eigenständig zu laufen. Sie sind mithilfe des Bordstein-Spruchs zu kleinen Expertinnen und Experten beim Überqueren der Straße geworden. Von den Kindern ist der Funke auf die Eltern übergesprungen“, sagte Brigitte Bierig-Feuerstein, Schulleiterin der Evangelischen Grundschule.

„Wir freuen uns, dass es an unserer Schule nun kleine Verkehrszähmer (Kinder) gibt, die sich darum bemühen, die elterlichen Autos nicht bis zur Schultür fahren zu lassen, und große Verkehrszähmer (Eltern), die ihren Kindern die Chance zu eigenständigen und selbstständigen Schulwegerfahrungen geben“, ergänzte Schulleiterin Regine Wirth.


Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin: Termine stehen fest

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin der Stadt Heidelberg am Sonntag, 6. November 2022, stattfinden soll. Ein eventueller zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 27. November 2022, stattfinden.


Baulandmanagement: Quote zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verdoppelt sich – In Neubauten sind künftig 40 Prozent der Flächen für preisgünstiges Wohnen reserviert

Die Stadt Heidelberg baut das Angebot für bezahlbaren Wohnraum kontinuierlich aus. Ein zentrales Instrument ist das Baulandmanagement. Dieses schreibt eine feste Quote vor, nach der Bauherrn bezahlbaren Wohnraum in neu gebauten Wohngebäuden schaffen müssen. Die Fortschreibung des Baulandmanagements sowie eine Verdopplung dieser Quote von 20 auf 40 Prozent zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 mit großer Mehrheit beschlossen. Demnach sind künftig 40 Prozent der Flächen in neugebauten Wohngebäuden für preisgünstiges Wohnen vorgesehen. Dazu erhöht sich die Mietpreisbindung von 10 auf 30 Jahre. Über die sogenannte Objektförderung sollen sozial durchmischte Wohnquartiere entstehen.

Bisher betrug der Anteil der preisgebundenen Mietwohnungen 20 Prozent. Nun erhöht die Stadt diese Quote auf 30 Prozent für öffentlich geförderte Mietwohnungen. Außerdem soll künftig auf 10 Prozent der entstehenden Flächen bezahlbares Wohnen für Schwellenhaushalte möglich werden. Darüber hinaus müssen sich Vorhabenträger von Neubauten an den Kosten für die technische und soziale Infrastruktur beteiligen.

30 Prozent öffentlich geförderte Mietwohnungen

Auf 30 Prozent der entstehenden Wohnflächen sind im Projektgebiet Mietwohnungen zu errichten, die die Vorgaben des Landes für öffentlich geförderten Wohnraum erfüllen und ab Erstbezug für 30 Jahre an Haushalte zu vermieten sind, die eine gültige Wohnberechtigungsbescheinigung (WOB) vorlegen können. Die Miete darf während des Bindungszeitraums die ortsübliche Vergleichsmiete abzüglich 33 Prozent nicht überschreiten.

10 Prozent bezahlbare Wohnungen für Schwellenhaushalte

Damit auf 10 Prozent der neu entstehenden Wohnflächen bezahlbares Wohnen für Schwellenhaushalte entstehen kann, zahlt der Vorhabenträger in einen von der Stadt verwalteten Fördertopf ein. Der Betrag liegt derzeit bei 400 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Damit soll vorrangig Haushalten ermöglicht werden, im Projektgebiet Wohneigentum zur Eigennutzung zu erwerben.

Schwellenhaushalte, die Wohneigentum im Projektgebiet erwerben möchten, können bei der Stadt Heidelberg eine L-Bank-Finanzierung beantragen. Ein möglicher Eigenkapitalzuschuss kann derzeit maximal 400 Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche betragen. Die nachhaltigste Lösung für bezahlbares Wohnen für Schwellenhaushalte wird durch den Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum erreicht. Die Förderung von Schwellenhaushalten, insbesondere junge Familien, soll daher vorrangig durch einen Eigenkapitalzuschuss erfolgen.

Berücksichtigung von Baugruppen im neuen Baulandmanagement

Für Vorhabenträger, die ab einer Projektgröße von 8.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche Bau- und Wohngruppen einen Grundstücksanteil übertragen, auf dem 10 Prozent der im Projektgebiet entstehenden Wohnfläche geschaffen werden kann, entfällt die Verpflichtung zur Einzahlung in den Fördertopf zu Gunsten der Schwellenhaushalte. Die Vergabe erfolgt nach den Vergaberichtlinien für städtische Grundstücke, die Auswahl übernimmt eine städtische Vergabekommission

Neuer geförderter Wohnraum ab 2022

Im Zuge der Objektförderung entstehende Wohnungen werden derzeit unter anderem auf den Konversionsflächen im Mark-Twain-Village und den Campbell Barracks gebaut. Auch in der Bahnstadt werden momentan 83 geförderte Wohnungen gebaut, unter anderem am Europaplatz. Weitere werden bei künftigen Bauvorhaben entstehen, unter anderem im Kopernikusquartier zwischen Czernyring und Grüner Meile und auf den Grundstücken zwischen Montpellier- und Czernybrücke.

Kontakt und Beratung

Bei Fragen hilft die Wohnraumförderstelle im Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Telefon 06221 58-25720, E-Mail wohnbaufoerderung@heidelberg.de.


Zweckentfremdung: Ferienwohnungen müssen künftig registriert werden – Stadt begegnet Wohnraummangel mit neuer Satzung

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz gibt Gemeinden mit Wohnraummangel ein wichtiges Rechtsmittel an die Hand: Diese können mit einer Satzung und für eine Dauer von fünf Jahren bestimmen, dass der Wohnraum vor Ort nur mit einer Genehmigung anderweitig vergeben werden kann, beispielsweise als Ferienwohnung. Heidelberg besitzt seit 2016 eine solche Satzung, deren Verlängerung und Neufassung der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 einstimmig beschlossen hat. Die neue Satzung gilt ab 29. Dezember 2021.

Die Satzung enthält neue gesetzliche Vorgaben. Wesentliche inhaltliche Punkte sind:

Ab 29. Dezember 2021 gilt eine generelle Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben aller Ferienwohnungen in Heidelberg. Das ist unabhängig von einer eventuellen Genehmigungspflicht, der Größe des Wohnraums sowie Dauer und Häufigkeit der Kurzzeitvermietung. Wie der Antrag auf Registrierung bei der Stadt einzureichen ist, gibt diese noch in einer gesonderten Mitteilung bekannt. Die Registrierung ist teilweise gebührenpflichtig. Für bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist bis 31. März 2022. Die Registrierungsnummer ist beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums jederzeit gut erkennbar anzugeben, etwa in Internetportalen.

Bis zu 10 Wochen beziehungsweise 70 Tagen pro Jahr gilt die Nutzung von Wohnraum für eine Fremdenbeherbergung nicht als Zweckentfremdung. Ob eine darüber hinaus gehende Nutzung für Fremdenbeherbergungszwecke möglich ist, kann durch ergänzende freiwillige Angaben bereits beim Registrierungsantrag geprüft werden.

Die Registrierungspflicht gilt auch für die Mitnutzung von Wohnraum für Fremdenbeherbergungszwecke. Sofern hierfür weniger als 50 Prozent der Gesamtfläche genutzt wird und auf der verbleibenden Wohnfläche noch eine selbständige Haushaltsführung möglich ist, stellt dies keine Zweckentfremdung dar.

Verwaltende und Vermittelnde von Wohnraum sind künftig auskunftspflichtig. Neu ist die Auskunftspflicht für Diensteanbieter, zum Beispiel Airbnb und andere Internetplattformen, bei denen die Stadt künftig Daten der Vermietenden erfragen kann.

Die neue Satzung erhöht die Transparenz und soll gleichzeitig mehr Erkenntnisse darüber liefern, in welchem Umfang Ferienwohnungen in Heidelberg angeboten werden. Die Zahl der Inserate privater Ferienwohnungen pro Einwohner legt nahe, dass Heidelberg in dieser Kategorie im bundesweiten Vergleich einen vorderen Platz einnimmt. Daher ist es erforderlich, dem Wohnraummangel weiterhin durch eine Zweckentfremdungsverbotssatzung zu begegnen.


Umweltfreundliche Mobilität wird weiterhin gefördert

Mit dem Förderprogramm „Umweltfreundlich mobil“ unterstützt die Stadt Heidelberg den Umstieg auf den Öffentlichen Personennahverkehr und den Radverkehr. Darüber hinaus werden mit dem Programm auch alternative Antriebe zum Schutz der Umwelt und des Klimas gefördert. Der Gemeinderat hat die Fortführung in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 mit großer Mehrheit beschlossen. Für das Jahr 2022 werden Mittel in Höhe von 210.000 Euro bereitgestellt. Ab 1. Januar 2022 gelten einige Neuerungen.

Neue Regelungen im Förderprogramm

Wer sein Auto abmeldet, kann von einer Prämie in Höhe von 500 Euro profitieren, wenn er gleichzeitig ein Lastenrad oder einen Lastenanhänger anschafft. Künftig gibt es diese Prämie auch beim kombinierten Kauf eines Fahrrads, Pedelecs, Elektrorollers oder Elektromotorrads. Neu bezuschusst wird ab kommendem Jahr auch die Errichtung von überdachten Fahrradabstellanlagen – damit werden insbesondere Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Vereine adressiert.

Nicht mehr gefördert werden künftig Hybrid-Pkw und batteriebetriebene Elektro-Pkw. Grund dafür ist, dass es mit dem „Umweltbonus“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine deutlich höhere öffentliche Förderung gibt, die nicht mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden darf. Wasserstoffbetriebene Pkw (Brennstoffzellen-Pkw) werden künftig nur noch mit maximal 5.000 Euro bezuschusst und zwar bis einschließlich 2023.

Fördermöglichkeiten im Überblick

Das Förderprogramm „Umweltfreundlich mobil“ besteht seit 2005. Ab 1. Januar 2022 werden folgende Tatbestände gefördert:

  • Rhein-Neckar-Jahresticket bei Abmeldung des Pkw
  • Abmeldung des Pkw bei gleichzeitiger Anschaffung
    – eines Lastenrads oder Lastenanhängers
    – eines Fahrrads oder Pedelecs
    – eines E-Rollers (kein E-Scooter) oder E-Motorrads
  • Anschaffung eines E-Lastenrads, eines Lastenrads oder eines Lastenanhängers
  • Erstmalige Einführung des Jobtickets
  • Anschaffung von Firmenfahrrädern oder Firmenpedelecs
  • Errichtung von überdachten Fahrradabstellanlagen
  • Anschaffung Wasserstoffbetriebener Pkw (bis 2023)
  • Errichtung einer privaten E-Fahrzeug-Ladestation
  • Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

Seit 2005 wurden insgesamt fast 2.100 Anträge genehmigt (Stand: Oktober 2021). Darunter sind rund 660 muskel- oder elektrobetriebene Fahrräder und Anhänger, knapp 660 Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und 525 Rhein-Neckar-Jahrestickets. Für E-Fahrzeuge wurden im Rahmen des Programms über 160 Ladepunkte neu eingerichtet.


Klimaschutz: Heidelberg erstellt eine kommunale Wärmeplanung

Wie kann die Wärmeversorgung in Heidelberg künftig klimaneutral werden? Die Antwort soll eine kommunale Wärmeplanung liefern. Das Umweltamt der Stadt Heidelberg hat gemeinsam mit den Stadtwerken Heidelberg eine Ausschreibung dafür erarbeitet. Darüber wurde der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 informiert. Die Stadtkreise und Großen Kreisstädte sind gemäß des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg verpflichtet, bis Ende 2023 einen Wärmeplan vorzulegen. Das Land stellt dafür Mittel in Höhe von rund 170.000 Euro bereit.

Vier Schritte bis zur Wärmewendestrategie

Mit der kommunalen Wärmeplanung wird eine Strategie zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 entwickelt. Dies erfolgt in vier Schritten: Mit einer Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf und die resultierenden Treibhausgasemissionen ermittelt. Danach werden die Potenziale zur Energieeinsparung, von erneuerbaren Energien und von Abwärme ermittelt. Daraus wird ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickelt und eine Energie- und Treibhausgasbilanz nach Sektoren und Energieträgern für 2030 und 2040 dargestellt. Zudem erfolgt eine Beschreibung der künftig notwendigen Versorgungsstruktur. Darauf aufbauend soll eine kommunale Wärmewendestrategie mit einem Maßnahmenkatalog erarbeitet werden.

Die Heidelberger Wärmeversorgung erfolgt zu knapp 50 Prozent mit Fernwärme und zu knapp 50 Prozent mit Erdgas und Heizöl. Strom und Holzöfen haben einen geringen Anteil. Die klimaneutrale Wärmeversorgung erfordert also eine Umstellung der Fernwärme auf erneuerbare Quellen und einen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern Erdgas und Erdöl.

Erkenntnisse der Stadtwerke Heidelberg fließen mit ein

Bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sollen Erkenntnisse aus der Energiekonzeption 2020/2030 der Stadtwerke Heidelberg und dem „Sachstandszwischenbericht zur Grünen Fernwärmeversorgung in Heidelberg“ der Stadtwerke berücksichtigt werden. Dieser wurde dem Gemeinderat ebenfalls vorgelegt. Demnach ist die Transformation zu einer „grünen“ Fernwärme auf einem guten Weg und muss regional gedacht sowie in Kooperation mit bewährten Fernwärmepartnern umgesetzt werden.

Im Zwischenbericht werden mögliche Maßnahmen zur Einbindung erneuerbarer Quellen in das Fernwärmenetz untersucht – darunter Biomasse, Umweltwärme, Abwärme und Geothermie. Des Weiteren werden Themen wie die Spitzenlastdeckung, die Zusammenführung der Potentiale und des Lastgangs sowie die möglichen Temperaturniveaus der Fernwärme in der Studie betrachtet. Mit diesen Bausteinen wird die Wärmeerzeugung für die Heidelberger Fernwärme bis 2030 rund 80 Prozent CO2-neutral erfolgen können, so der Zwischenbericht.

Klimaschutzaktionsplan: Ziele für die „grüne“ Fernwärme

Die Stadt Heidelberg hatte im Rahmen des Klimaschutzaktionsplans folgende Ziele formuliert, um die Transformation der Fernwärme von der konventionellen, kohlebasierten Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung hin zu einer „grünen“ Fernwärme zu gestalten:

  • Grüne Wärme: bis 2020 für alle Fernwärme-Kundinnen und -Kunden 50 Prozent „grüne“, CO2-neutrale Wärme (Ziel bereits erreicht)
  • bis 2025 Erzeugung von einem Drittel der Fernwärme in Heidelberg
  • Gestaltung der Fernwärme bis 2030 weitgehend CO2-neutral
  • ab 2030 kein Fernwärme-Bezug aus Steinkohle

Weitere Erkenntnisse werden berücksichtigt

Bei der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung sollen darüber hinaus auch die Erkenntnisse der „Potenzialstudie Klimafreundliche Fernwärme ohne GKM 2030“ des BUND und Fraunhofer IEE berücksichtigt werden – diese wurden dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität am 17. November 2021 vorgelegt.

Parallel zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung wurde eine Standortprüfung für Flusswasser-Wärmepumpen zur Fernwärmeerzeugung gestartet. Über die Ergebnisse wird 2022 im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität berichtet.

#hd4climate: Heidelberg ist Vorreiter beim Klimaschutz

Heidelberg will seine Vorreiterrolle im Umwelt- und Klimaschutz weiter ausbauen. Auf seinem Weg zur Klimaneutralität hat Heidelberg im November 2019 einen Klimaschutz-Aktionsplan mit den ersten 30 konkreten Vorschlägen aufgelegt. Dieser Aktionsplan legt Ziele und Prioritäten innerhalb des „Masterplan 100% Klimaschutz“ fest (www.heidelberg.de/masterplan100). Die Vorschläge betreffen alle Lebensbereiche, von Bauen und Wohnen, Ernährung und Konsum über die naturnahe Stadtgestaltung bis hin zur Mobilität (#hd4climate). Auch die Verdoppelung der Altbausanierungsrate ist Teil des Klimaschutz-Aktionsplans.


Montpellierbrücke: Gemeinderat beschließt Instandsetzung aufgrund zahlreicher Schäden – Brücke soll für weitere 25 Jahre ertüchtigt werden

An der Montpellierbrücke wurden bei Sonderprüfungen in den Jahren 2011 und 2015 zahlreiche Schäden festgestellt. Dazu gehören Undichtigkeiten, Spannbewehrung, Betonfehlstellen und unregelmäßige Geometrien. Daher sind eine Instandsetzung und Verstärkung der Brücke zwingend nötig. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 der Baumaßnahme einstimmig zugestimmt. Die Auftragsvergabe soll bis Mitte August 2022 erfolgen, Baubeginn ist für Herbst 2022 geplant. Je nach Verlauf der Baumaßnahme nimmt die Instandsetzung mindestens 28 Monate in Anspruch.

Ziel der Baumaßnahme ist, die maximale Lebensdauer der Brücke von etwa 70 Jahren zu erreichen. Danach müsste ein Ersatzneubau folgen. Die in den Jahren 1974 bis 1976 erbaute Montpellierbrücke ist 45 Jahre alt. In den Jahren 2006 bis 2010 wurde die Brücke bereits für die Nutzung von Straßenbahnen angepasst und teilweise saniert. Der Zustand hat sich aber inzwischen deutlich verschlechtert. Die letzte Hauptprüfung zeigte, dass die Schädigung der Bausubstanz schnell voranschreitet. Das wird vor allem durch das eindringende chloridhaltige Wasser verursacht, das aus den Einsätzen im Winterdienst stammt. Zudem ist die Betonqualität mangelhaft. Bei der Sanierung der Brücke sollen auch Brandschutzmängel beseitigt sowie der Arbeitsschutz verbessert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Beispielsweise werden Zugänge zu den Brückenträgern angepasst sowie Rettungsklappen und eine Beleuchtung eingebaut.

Landeszuschüsse für maximal 50 Prozent der Baukosten

Die Kosten für Instandsetzung und Verstärkung der Montpellierbrücke betragen insgesamt 22,5 Millionen Euro. Für das Jahr 2022 ist eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro eingeplant. Für die Sanierung werden Landesfördermittel beantragt. Die möglichen Zuschüsse betragen 50 Prozent für den Bau und 10 Prozent für Planungskosten. Die höchstmögliche Fördersumme liegt bei rund 9,6 Millionen Euro.


Ankunftszentrum: neuer Standort im Patrick-Henry-Village zu beiden Seiten des „Parkway“

Lange wurde darum gerungen, wo das Ankunftszentrum des Landes Baden-Württemberg für Menschen auf der Flucht künftig angesiedelt sein soll. Der Gemeinderat hat nun in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 einem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, wonach das Zentrum auf Patrick-Henry-Village (PHV) bleibt. Als Ort für den Neubaukomplex sind Grundstücke im nord-östlichen Bereich zwischen Autobahn 5 und „Parkway“ sowie westlich davon in mittiger Lage vorgesehen. Das Ankunftszentrum wird also zu beiden Seiten der künftigen Haupterschließungsachse liegen und damit mitten im Stadtteil.

Der Entscheidung vorausgegangen waren intensive Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Heidelberg, des Heidelberger Gemeinderats, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), des Landes Baden-Württemberg, des Regierungspräsidiums Karlsruhe, der Internationalen Bauausstellung (IBA) Heidelberg und des Bündnisses für Ankunftszentrum, Flüchtlinge und Flächenerhalt. Der dabei erarbeitete Standortvorschlag verteilt das Ankunftszentrum auf zwei jeweils an den „Parkway“ aneinander angrenzende Flächen. Die Registrierungs-und Verwaltungseinheiten sollen im nord-östlichen Bereich zwischen dem „Parkway“ und der Autobahn entstehen. Die Unterkunftsgebäude werden auf der zentralen Fläche zwischen den Offiziersvillen und dem Zentrum untergebracht. Die Beteiligten waren sich im Ergebnis einig, dass dieser Standortvorschlag mit den Zielsetzungen des Masterplans vereinbar sei, dass die integrierte Lage für den Vorschlag spreche und er zudem einen geringen Eingriff in die Baum- und Grünbestände mit sich bringt. Aufbauend auf die Standortentscheidung für die Lage des Ankunftszentrums auf PHV wird das Land in enger Abstimmung mit der Stadt die Planungen für die bauliche Umsetzung auf den Weg bringen.


Patrick-Henry-Village: Planungswettbewerb für wichtigste Erschließungsachse beschlossen – „Parkway“ soll vielfältige Nutzungen erhalten

Patrick-Henry-Village – die ehemalige Wohnsiedlung der US-Army im Westen Heidelbergs – wird in den kommenden Jahren zum 16. Stadtteil entwickelt. Grundlage ist der bereits 2020 beschlossene Dynamische Masterplan. Ein wesentliches städtebauliches Element im neuen Stadtteil wird der „Parkway“: eine geschwungene, ringförmige Straße zwischen der künftigen „grünen Mitte“ und den äußeren Quartieren. Wie der „Parkway“ genau gestaltet wird, soll nun im Rahmen eines Planungswettbewerbes geklärt werden. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung am 9. Dezember 2021 einer entsprechenden Auslobung zugestimmt. Ziel ist es, die Preisgerichtssitzung im zweiten Quartal 2022 durchzuführen.

Der „Parkway“ dient im Stadtteil als Haupterschließung. Er soll als großzügiger Aufenthaltsraum gestaltet werden, der unterschiedlichen Verkehrsarten (zu Fuß Gehende, Radfahrende sowie der motorisierte öffentliche und private Verkehr) zur Verfügung steht und gleichzeitig als öffentlicher Raum hohe Freiraumqualitäten aufweist – also zum Beispiel als Erholungsraum, Spielfläche oder Retentions- und Ausgleichsfläche genutzt werden kann. Der Parkway versteht sich also als quartiersprägender und verbindender „Stadtbaustein“ und nicht als verkehrsoptimierte Barriere. Entlang der Gebäude auf der westlichen Seite des „Parkway“ ist eine breite Flanierzone vorgesehen, die von den unmittelbar anschließenden Erdgeschossen mit öffentlichkeitswirksamen Nutzungen bespielt wird. Daneben folgen Fahrradwege, Fahrbahn sowie die Straßenbahntrasse an der östlichen Seite und weitere Fußwege.


Heidelberger Abfallgebühren: geringfügig höher, aber weiterhin deutlich unter Landesdurchschnitt

Die Abfallwirtschaft hat wie viele Branchen mit steigenden Kosten durch höhere Anforderungen an Technik und Umweltschutz sowie den allgemeinen Tarifsteigerungen zu kämpfen. Aus diesem Grund werden die Abfallgebühren für die Heidelberger Haushalte nun um rund 4,18 Prozent angehoben. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 mehrheitlich beschlossen. Hierbei beträgt die Erhöhung beim Restmüll für die Jahresgebühr circa drei Prozent und für die Leistungsgebühr fünf Prozent.

Trotz Erhöhung: Heidelberger Gebühren weit unter dem Landesdurchschnitt

Die durchschnittlichen Abfallgebühren für einen Vier-Personen-Haushalt (60-Liter-Restmüllbehälter mit vier Leerungen oder mit acht Leerungen) werden auf 114,60 bis 127,20 Euro pro Jahr angepasst. Die Leerungen der Bioabfall- und Papiertonnen (14-täglich im Teilservice) bleiben weiterhin kostenfrei. Heidelberg liegt damit immer noch deutlich unter dem landesweiten Durchschnitt in Höhe von 171,64 Euro im Jahr 2020.

Anreizsystem: Abfall trennen und Gebühren sparen

Die Abfallgebühren sind in Heidelberg so gestaltet, dass immer ein finanzieller Anreiz zur getrennten Sammlung besteht. So können die Haushalte bei einer guten Abfalltrennung ihre Abfallgebühren selbst beeinflussen und Kosten sparen. Heidelberg verfügt im Vergleich zu anderen Städten in Baden-Württemberg und im Bundesgebiet über eines der umfassendsten abfallwirtschaftlichen Leistungsangebote. So haben die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise eine Wahlmöglichkeit im Abholrhythmus und können viele Serviceangebote nutzen.

Die Stadt unterstützt die Haushalte mit vielen kostenlosen Angeboten dabei:

  • Sperrmüll: Pro Haushalt ist die Sperrmüllsammlung zweimal jährlich gebührenfrei. Die Stadt bietet in jedem Stadtteil ein- bis zweimal im Monat Sperrmülltermine an.
  • Altglas und Altkleider: Überall im Stadtgebiet stehen öffentliche Container für die kostenfreie Entsorgung von Altglas und Altkleidern.
  • Bioabfall, Altpapier, Gelbe Tonnen: Die Stadt stellt auf den Grundstücken Behälter für Bioabfall und Papiermüll sowie Gelbe Tonnen zur Verfügung. Diese werden im Teilservice gebührenfrei geleert.
  • Recyclinghöfe: Bei fünf Recyclinghöfen im Stadtgebiet können die Bürgerinnen und Bürger viele Wertstoffe gebührenfrei abgeben.

Ausführliche Informationen zum Thema Abfall gibt es online unter www.heidelberg.de/abfall.


Bebauungsplan „Erweiterung des Unicampus Altstadt“ – Gemeinderat fasst Aufstellungsbeschluss

Bis 2015 wurde der sogenannte „Faule Pelz“ in der Altstadt als Gefängnis genutzt, seitdem stehen die denkmalgeschützten Gebäude leer. Eine Nutzung durch die Universität Heidelberg ist bereits in Planung. Um die planungsrechtliche Grundlage für die Nachnutzung zu schaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 einstimmig bei einer Enthaltung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung des Universitätscampus Altstadt“ gefasst. Ziel ist es, das Areal als Ergänzung des Universitätscampus Altstadt zu entwickeln und Einrichtungen und Anlagen für alle Bereiche von Forschung, Lehre und ergänzenden wissenschaftsaffinen Nutzungen zu ermöglichen.


Bauhausareal: Gemeinderat stimmt Erschließungsvertrag zu

Auf dem ehemaligen Bauhaus-Areal an der Kurfürsten-Anlage entsteht ein neues Quartier. Die Mannheimer Unternehmensgruppe Diringer & Scheidel entwickelt hier zwei Gebäude mit Wohnen, Büros, Ärztehaus, Handel und Gastronomie. Im Zuge dessen soll die Vorhabenträgerin auch die verlängerte Goethestraße, einen Teil der Häusserstraße sowie den Platz an der Bahnhofstraße/Landhausstraße herstellen, wie sie im gültigen Bebauungsplan „Kurfürsten-Anlage“ festgesetzt sind. Hierzu muss vorab ein Erschließungsvertrag geschlossen werden: Der Gemeinderat hat dem Erschließungsvertrag am 9. Dezember 2021 mit großer Mehrheit zugestimmt. Für die Gestaltung des Platzes wird die Stadt Heidelberg gemeinsam mit Diringer & Scheidel eine Mehrfachbeauftragung durchführen.


Marriott Hotel: Gemeinderat hebt Einleitungsbeschluss auf

Das Marriott Hotel in Bergheim soll nicht erweitert werden: Das hatte der Gemeinderat bereits im Juni 2021 mehrheitlich beschlossen und den Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgehoben. Nun muss das Bebauungsplanverfahren noch formal beendet werden: Der Gemeinderat hat am 9. Dezember 2021 mehrheitlich beschlossen, das Bebauungsplanverfahren einzustellen und den Einleitungsbeschluss aufzuheben.


„UNESCO City of Literature“: Gemeinderat nimmt Budgetkürzungen zurück

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2022 einstimmig beschlossen, das Budget für die „UNESCO City of Literature“ zu erhöhen. Im Doppelhaushalt 2021/22 waren die Haushaltsansätze der Verwaltung um 30.000 Euro im Jahr 2021 und um 10.000 Euro im Jahr 2022 reduziert worden. Aufgrund der Kürzungen hätten einige Projekte der UNESCO City of Literature nicht realisiert werden können. Mit der Entscheidung des Gemeinderates beträgt das Budget für die „UNESCO City of Literature“ für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 124.300 Euro.


Stadt will Förderung von Kindertageseinrichtungen neu regeln – Gemeinderat stimmt zunächst Verlängerung der Örtlichen Vereinbarung bis August 2023 zu

Die Stadt Heidelberg will die „Örtliche Vereinbarung“ zur Förderung von Kindertageseinrichtungen mit den Trägern in Heidelberg bis zum 31. August 2023 verlängern. Dem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 einstimmig zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, entsprechende Verträge zu schließen. Perspektivisch geplant ist, die Förderung von Kindertageseinrichtungen in Heidelberg zum Kindergartenjahr 2023/24 neu zu regeln. „Unser Ziel ist, das komplexer gewordene Regelwerk transparenter zu gestalten. Gleichzeitig sollen weitere Träger von Kindertageseinrichtungen in Heidelberg in die Lage versetzt werden, sich dem städtischen Entgeltsystem anzupassen. Denn damit werden Familien mit Kindern einkommensabhängig finanziell entlastet“, sagt Sozialbürgermeisterin Stefanie Jansen.

In Heidelberg werden Kinder von Geburt bis zum Schuleintritt in 136 Kindertageseinrichtungen betreut. 24 Kitas sind Einrichtungen der Stadt Heidelberg, 112 werden von Kirchen, Vereinen oder privaten Trägern betrieben. Für den Betrieb der nicht-städtischen Kitas, Krippen und Horte erhalten die Träger von der Stadt eine finanzielle Förderung. Für das Jahr 2022 beträgt diese Förderung 64,1 Millionen Euro, davon fließen 34,1 Millionen über Zuschüsse des Landes zurück an die Stadt. Die Örtliche Vereinbarung dient dazu, eine einheitliche Fördersystematik für alle Träger zu erreichen, den Trägern eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen und Planungssicherheit zu gewährleisten.

Ergänzend: www.heidelberg.de/kinderbetreuung


Gemeinderat gibt grünes Licht für Digitalisierung der Willy-Hellpach-Schule

Die berufliche Willy-Hellpach-Schule in der Südstadt soll digitalisiert werden. Das hat der Gemeinderat am 9. Dezember 2021 einstimmig beschlossen. Durchgeführt werden aber nur die notwendigsten Maßnahmen für den Schulbetrieb. Hintergrund ist, dass im Zuge der Entwicklung des geplanten Schulcampus Mitte ein Neubau für den gesamten Komplex entstehen soll. Die Umsetzung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie startet mit einem Wettbewerb, der derzeit vorbereitet wird.

Dringend benötigt wird in der Willy-Hellpach-Schule der Ausbau der datentechnischen Infrastruktur sowie der Einbau neuester Präsentationsmedien in den Klassen- und Fachräumen im H-Bau und im Stelzenbau. Mit der geplanten Ertüchtigung der aktuellen EDV-Struktur kann ein zeitgemäßer Unterricht, gerade im Bereich der beruflichen Bildung, gewährleistet werden. Der Beginn der Digitalisierungsarbeiten ist für die Osterferien im Frühjahr 2022 geplant. Dann soll die vorhandene, mehrere Jahre alte Daten-Infrastruktur so ertüchtigt werden, dass ein flächendeckendes WLAN Netzwerk eingerichtet werden kann und digitale Präsentationsmöglichkeiten mit Streaminggeräten in Klassen- und Fachräumen montiert und genutzt werden können. Ebenso wird das Netzwerk in den Verwaltungsräumen auf den aktuellen Stand gebracht.

Die Elektro-Installationen im H-Bau werden so ertüchtigt, dass der Personenschutz durch den Einbau von Kleinverteilern gewährleistet ist und die Monitore und Router angeschlossen werden können. Im Stelzen-Bau, der im Jahr 2011 elektrotechnisch saniert wurde, werden die Anschlüsse für die Monitore hergestellt. Eine Weiternutzung der neuen Präsentationsmedien und Datenverarbeitungsgeräte ist bei einem späteren Neubau möglich. Bauliche Maßnahmen sind im geplanten Umfang nur in geringem Maße erforderlich. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 707.000 Euro. Davon trägt die Stadt rund 156.000 Euro, der Rest soll mit Fördergeldern des Digitalpakts des Bundes finanziert werden. Die Digitalisierungsmaßnahmen sollen bis Ende des Jahres 2023 realisiert werden.


Informatik soll im Schuljahr 2022/23 am Bunsen-Gymnasium Basisfach in der Kursstufe werden – Gemeinderat beauftragt Stadtverwaltung, Antrag auf Schulversuch zu stellen

Im Schuljahr 2022/23 soll Informatik am Heidelberger Bunsen-Gymnasium als dreistündiges Basisfach in der Kursstufe eingerichtet werden. Der Gemeinderat hat am 9. Dezember 2021 die Verwaltung beauftragt, beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe einen entsprechenden Antrag zu stellen, damit das Bunsen-Gymnasium am Schulversuch Informatik des baden-württembergischen Kultusministeriums teilnehmen kann. Auch die Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz des Bunsen-Gymnasiums haben sich eindeutig für die Einrichtung des neuen Basisfachs an der Schule entschieden. Das Basisfach Informatik wird künftig eine Option für eine mündliche Abiturprüfung am Bunsen-Gymnasium sein.

Bereits im Schuljahr 2019/20 startete am Bunsen-Gymnasium – ebenfalls mit Zustimmung des Gemeinderats – das neue Fach Informatik, Mathematik, Physik (IMP). Daran soll nun das Basisfach Informatik in der Kursstufe anknüpfen. Entsprechend ausgebildete Lehrkräfte sind an der Schule vorhanden. Die digitale Ausstattung der Schule entspricht den unterrichtlichen Anforderungen des geplanten Schulversuchs.


Nachzahlung an päd-aktiv für coronabedingte Einnahmeausfälle

Seit 30 Jahren bietet der Verein päd-aktiv Betreuungsangebote an den Heidelberger Grundschulen an. Wegen der Corona-Pandemie und der entsprechenden behördlichen Vorgaben konnten im vergangenen Schuljahr 2020/21 die Betreuungsangebote sowie die Ferienbetreuung nicht wie geplant durchgeführt werden. Päd-aktiv musste für mehr als 3.000 Betreuungskinder individuelle Endabrechnungen über die geleistete Betreuung erstellen und den Eltern Entgelte erstatten. Einnahmeausfälle konnten nur in geringem Umfang aus dem Kurzarbeitergeld kompensiert werden. Für die Stadt ergibt sich daraus eine Nachzahlungsverpflichtung in Höhe von insgesamt rund 271.400 Euro an päd-aktiv. Darüber hat die Verwaltung den Gemeinderat am 9. Dezember 2021 informiert.


Für junge Menschen in Heidelberg: Gemeinderat stimmt für Winteredition des „Feierbads“ – Zeltlösung soll bis Januar realisiert werden – Aktivierung je nach pandemischer Situation

Für Jugendliche und junge Erwachsene soll es auch in den Wintermonaten ein zusätzliches Angebot zum gemeinsamen Feiern geben. Der Gemeinderat hat am 9. Dezember 2021 mehrheitlich dafür gestimmt, dass das im Sommer erfolgreich erprobte „Feierbad“-Konzept als Winteredition in einem Zelt auf dem Gelände am Tiergartenschwimmbad fortgeführt wird. Ziel ist, auch an den Wochenenden in den Wintermonaten ein niedrigschwelliges und sicheres Feierangebot für junge Menschen ab 16 Jahren zu schaffen. Das Angebot ist für bis zu 750 Feiernde ausgelegt. Die Organisation soll wieder unter der Federführung von Heidelberg Marketing in enger Kooperation mit den Nachbürgermeistern, dem Jugendgemeinderat, dem Stadtjugendring und den politischen Jugendorganisationen erfolgen. Als Betreiber des „Feierbad“ soll künftig der benachbarte Heidelgarden/Heidelbeach auftreten.

„Ich bin froh, dass der Gemeinderat fraktionsübergreifend ein Zeichen gesetzt hat und dieses wichtige Angebot für junge Menschen in unserer Stadt unterstützt. Denn die Jugendlichen haben klar signalisiert, dass sie sich dieses zusätzliche Angebot in Heidelberg auch weiterhin wünschen. Die Pandemie schränkt junge Menschen in einem Lebensabschnitt ein, in dem viele sich nach Freiheit, Ausgelassenheit und Gemeinschaft sehnen. Sobald es die Corona-Situation zulässt, wollen wir jungen Menschen etwas von diesem Lebensgefühlt zurückgeben und ein entsprechendes Angebot am Start haben“, sagte Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Ursprünglich geplant waren 34 Veranstaltungen an 17 Wochenenden vom 7. Januar bis zum 30. April 2022, jeweils von 19 Uhr bis Mitternacht. Wann das Angebot tatsächlich starten kann, hängt jedoch von der aktuellen Corona-Situation ab. Dennoch wollen Stadt und Heidelberg Marketing bis Mitte Januar alles vorbereiten, um gerüstet zu sein, sobald sich die Lage entspannt und das Land entsprechende rechtliche Regelungen erlässt. Freier oder geringer Eintritt, moderate Getränkepreise, Programmgestaltung und Werbung von jungen Menschen in Eigenregie sind wie im Sommer auch bei der Winteredition des Feierbads geplant. Ausgaben für Personal, Technik und Lärmüberwachung von rund 300.000 Euro sind kalkuliert, abzüglich eventueller Einnahmen aus Eintritt und/oder Getränkeverkauf. Des Weiteren hatte der Gemeinderat die Idee eingebracht, dass parallel zum „Feierbad“ ein Impfangebot für Jugendliche vor Ort realisiert werden könnte.

Mit Awareness-Kampagne auf das Frühjahr vorbereitet

Eine Awareness-Kampagne der bei Heidelberg Marketing angestellten Nachtbürgermeister soll auf die unterschiedlichen Bedürfnisse im öffentlichen Raum aufmerksam machen. Sie wird die Feiernden in der Altstadt mit Plakaten, Bannern, Schildern, Bierdeckeln und weiteren Medien sensibilisieren. Ein weiterer Baustein der Kampagne ist der Einsatz von Konfliktmanagerinnen und Konfliktmanagern. Diese speziell geschulten Fachkräfte sollen niederschwellig und präventiv das Gespräch mit den Feiernden suchen. Drei Teams mit je drei Konfliktmanagerinnen und Konfliktmanagern sollen frühestmöglich eingesetzt werden. Die Kosten von rund 60.000 Euro für die Werbemittel der Kampagne sowie weitere Aufwendungen für die Personalkosten der Konfliktlotsen hat der Gemeinderat am 9. Dezember bewilligt.

Über weitere Angebote für Jugendliche etwa in den bestehenden Clubs oder Kulturhäusern, in Jugendhäusern und anderen Orten und Formaten in der Stadt sowie über die Beteiligung des Youth Think Tank (YTT) will die Kommunalpolitik im kommenden Jahr in den Fachausschüssen des Gemeinderats diskutieren. Die Beratungen sollen zunächst im neuen Jugendgemeinderat stattfinden, der in der kommenden Woche gewählt wird.


Baustellen in und um Heidelberg – Übersicht vom 13. bis 19. Dezember

  • Bogenstraße zwischen Hardtstraße und Langgarten: Fahrbahnsanierung entlang Wohnbebauung bis voraussichtlich 19. Dezember.
  • Eppelheimer Straße: Auf Höhe alte Eisenbahnbrücke gesperrt, Umleitung über Henkel-Teroson-Straße.
  • Kleine Hirschgasse: Errichtung einer Bohrpfahlwand, Erneuerung der Gas- und Wasserleitungen. Anschließend Straßenbau. Vollsperrung bis voraussichtlich Ende Dezember 2021.
  • Kurfürsten-Anlage: In Höhe ehemaliges Bauhaus bis voraussichtlich 30. Dezember 2021 ein Fahrstreifen für den Autoverkehr gesperrt; Fuß- und Radverkehr wird auf der gesperrten Fahrspur geführt. Auch die verlängerte Landhausstraße zwischen Bahnhofstraße und Kurfürsten-Anlage ist gesperrt.
  • Max-Planck-Ring: Der Straßenbau pausiert bis Ende Januar 2022, damit die Arbeiten der Hochbaumaßnahme uneingeschränkt fortgeführt werden können. Zufahrt über die Ost-Rampe möglich, Hauptbahnhof nicht anfahrbar. Zugang für Fußgängerinnen und Fußgänger über Ost-Rampe.
  • Neuenheimer Landstraße: Private Kranarbeiten in Höhe Hausnummer 22, samstags von 7 bis 11 Uhr halbseitig gesperrt mit Ampelregelung.
  • Schulbergweg: Stützmauererneuerung und Tiefbauarbeiten. Bis Ende Dezember 2021 zwischen Karl-Christ-Straße und Friedhofweg gesperrt, Umleitung ist ausgeschildert. Bushaltestellen Schönauer Straße und Schulbergweg werden nicht bedient.
  • Speyerer Straße: Wegen Fassaden- und Dacharbeiten am Stadttor West sind bis Ende 2021 Geh- und Radweg in Höhe Hausnummer 14 gesperrt. Umleitung ist ausgeschildert.

News aus Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis - bitte aufs Bild klicken
News aus Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis – bitte aufs Bild klicken