Anlage KAP – Erstattung von Kapitalertragsteuer

Steuerbescheide frühestens ab Ende April

Koblenz – Aufgrund erforderlicher Software-Programmierungen verzögert sich bundesweit die maschinelle Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2014 mit Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen; Anrechnung von Kapitalertragsteuer).

Die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung kann daher frühestens Ende April die ersten hiervon betroffenen Steuerbescheide versenden. Für Fälle einer Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP, bei denen Verluste mit entsprechenden Kapitalerträgen verrechnet werden, ist möglicherweise mit weiteren Verzögerungen zu rechnen.