Kreis Südliche Weinstraße: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei

Entgegen kommendes Fahrzeug abgedrängt

Rinnthal (ots) – Am Donnerstag 02.12.21 befuhr gegen 17:30 Uhr ein weißer Sprinter die Bundesstraße 48 von Rinnthal kommend in Richtung Johanniskreuz, als ihm ein dunkler PKW so weit auf seinem Fahrstreifen entgegenkam, dass er abrupt nach rechts ausweichen musste. Infolge dessen geriet der Sprinter ins Schleudern und kippte um. Glücklicherweise blieb hierbei der Fahrer unverletzt. An dem Fahrzeug entstand jedoch ein Sachschaden im 4-stelligen Bereich.

Zur Bergung des umgekippten Fahrzeuges musste die Bundesstraße zeitweise voll gesperrt werden. Der unfallverursachende, dunkle PKW wurde noch durch einen nachfolgenden Fahrzeugführer gesehen. Obwohl der Fahrer des dunklen PKW den Unfall bemerkt haben muss, entfernte er sich unerlaubt von der Unfallstelle. Weitere Zeugen, welche sachdienliche Hinweise zum Flüchtigen geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeiwache Annweiler in Verbindung zu setzen.

Mit schweren Kopfverletzungen ins Klinikum

Edenkoben (ots) – Ein 36-jähriger Mann stürzte Donnerstagabend 02.12.2021 mit seinem Fahrrad so schwer, dass er in ein Klinikum eingeliefert werden musste. Der Mann war in der Watzengasse unterwegs, wo er vermutlich aufgrund überhöhten Alkoholkonsums die Kontrolle über sein Fahrrad verlor, vom Fahrrad stürzte und auf dem Hinterkopf landete.

Hierbei zog er sich eine Platzwunde sowie weitere Schürfungen im Gesicht zu. Einen Fahrradhelm, der ihn vor schwerwiegenden Kopfverletzungen vermutlich hätte schützen können, trug er nicht. Wegen seinem überhöhten Alkoholkonsum musste die Blutprobe angeordnet und ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Coronakontrollen

Annweiler am Trifels (ots) – Im Rahmen des 4. landesweiten “Corona-Kontrolltages” führte die Polizeiwache Annweiler in Zusammenarbeit mit dem originär zuständigen Vollzugsdienst der Verbandsgemeinde Annweiler entsprechende Kontrollen durch. Es wurden insbesondere Schwerpunktkontrollen im Gaststättenbereich organisiert, wobei hier 2 Ordnungswidrigkeiten festzustellen waren. Zum einen hielt sich ein nicht geimpfter Gast mit ungültigem Testnachweis im Gastraum auf, zum anderen kam der verantwortliche Gaststättenbetreiber nicht seiner Erfassungspflicht nach.

Weiter wurde eine Mehrzahl von Personen im Hinblick auf die gültige 3G-Regelung kontrolliert, wobei kein Verstoß festgestellt wurde. In Bezug auf die gültige Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) i. V. m. dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) war keine Straftat zu beanzeigen.