Bewerbungen für Bauplätze werden ab sofort entgegen genommen

Baulandentwicklung „Am Schmittsberg II:“

Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen von Stadtverordneten-Versammlung beschlossen. Eine gute Nachricht für alle Bauwilligen: Ab sofort kann man sich um einen Bauplatz im Neubaugebiet „Am Schmittsberg II“ bewerben. Die Stadtverordneten-Versammlung gab in ihrer letzten Sitzung grünes Licht zu dem vom Magistrat vorgelegten Entwurf, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle.

Notwendige Bewerbungsunterlagen können nunmehr angefordert bzw. auch per pdf-Datei gemailt werden. Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Viernheim ist Gerhard Strahl (Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt, Tel. 988-260, E-Mail: gstrahl@viernheim.de).

Wichtige Informationen:

Voraussichtlicher Beginn der Erschließung (Straßen, Versorgungsleitungen etc.) 1. Quartal 2015, voraussichtliches Ende der Tiefbaumaßnahmen Frühjahr 2016.

Möglicher Beginn für Hochbaumaßnahmen: Frühjahr/Frühsommer 2016. Es können Mehrfamilienhäuser, freistehende Wohnhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser gebaut werden.

Was besagen die Vergaberichtlinien? Auszüge daraus:

1. Der Preis für Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Am Schmittsberg II“ beträgt 380,- €/m² (inklusive Anlieger- und Erschließungskosten, exklusive Hausanschlusskosten und Netzbeiträge).

2. Sofern im Haushalt des Antragstellers mindestens zwei minderjährige Kinder leben und das Einkommen die Grenzen gemäß § 9 und §§ 20 -24 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) nicht übersteigt, erhält der Antragsteller eine Kaufpreisreduzierung in Höhe von 50,- €/m². Wird die vorgenannte Einkommensgrenze um maximal 15% überschritten, wird eine Kaufpreisreduzierung von 25,- €/m² gewährt. Auf die Beispielrechnungen Anlage 1 dieser Richtlinien wird verwiesen.

3. Vor verbindlicher Grundstückszusage hat der Antragsteller nachzuweisen, dass die Finanzierung des Grundstückspreises und des Bauvorhabens gesichert ist.

4. Die Grundstücksvergabe erfolgt vorrangig an Antragsteller, die – in Viernheim geboren sind oder – seit mindestens fünf Jahren in Viernheim wohnhaft sind oder – zu einem früheren Zeitpunkt mindestens fünf Jahre in Viernheim wohnhaft waren oder – seit mindestens zwei Jahren in Viernheim erwerbstätig sind und nicht Eigentümer/Miteigentümer von – Bauerwartungsland, – einem Bauplatz, – einer Eigentumswohnung oder – einem Wohnhaus (Reihen-, Doppel-, freistehendes oder Mehrfamilienhaus) sind.

5. Sofern für ein Grundstück mehrere Bewerbungen vorliegen, erfolgt die Vergabe zunächst nach der Anzahl der im Haushalt des Antragstellers lebenden minderjährigen Kinder.

6. Sollte eine Auswahl nach Ziffer 5 nicht möglich sein, entscheidet über die Vergabe das Los.

7. Sollte der Antragsteller bereits über Grundeigentum gemäß Ziffer 4 verfügen, entscheidet im Einzelfall über die Berücksichtigung bei der Vergabe, die Gewährung einer Verbilligung gem. Ziffer 2 bzw. die Hinzuziehung zum Losverfahren der Magistrat der Stadt Viernheim.

8. Der Magistrat wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen (z. B. Behinderungen) Ausnahmen von den Ziffern 4 bis 6 zu beschließen.

9. Ein Anspruch auf die Vergabe von Grundstücken besteht nicht.

Zur Information:

Das Baugebiet umfasst insgesamt rd. 52.000 qm, wovon nach durchgeführter Erschließung rd. 38.000 qm Bauland und rd. 14.000 qm öffentliche Verkehrs- und Grünflächen sein werden. Gebaut werden können Mehrfamilienhäuser, freistehende Wohnhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser.

Die gesamte Baulandentwicklung wird betreut durch die Firma MVV Enamic Regioplan GmbH in Mannheim als Erschließungsträger. Die Grundlage dafür ist ein städtebaulicher Vertrag aus dem Jahr 2011.

Mit der Baulandentwicklung „Am Schmittsberg II“ hat die Stadt Viernheim teilweise einen neuen Weg für die Gewinnung von Baugrundstücken eingeschlagen. Abweichend von gesetzlichen Regelungen wurde die Baulandentwicklung auf vereinbarter Grundlage durchgeführt. Vereinbart wurde insbesondere, dass die Grundstückseigentümer für sämtliche Kosten der Baulandentwicklung, angefangen von den Kosten der Voruntersuchungen und Planungsleistungen über die Kosten der Erschließung bis hin zu den Kosten für den notwendigen ökologischen Ausgleich tragen müssen. Im Gegenzug hat die Stadt statt des höchstmöglichen Flächenabzugs lediglich einen Flächenbeitrag von 30 % erhoben.

Grundlage für die Erhebung der Kosten der Baulandentwicklung ist eine Zahlungsübernahmevereinbarung, die zwischen der MVV Enamic Regioplan GmbH und allen Grundstückseigentümern geschlossen worden ist. Zurzeit sind Kosten in Höhe von 132 €/qm Nettobauland kalkuliert. Zusätzlich fallen für die Grundstückseigentümer noch die Kosten für die Vorstreckung der Hausanschlüsse auf die Baugrundstücke, die Anschlüsse und Netzbeiträge des Vorsorgungsträgers sowie die Breitbandverkabelung an.

Zurzeit wird seitens des Erschließungsträgers die Ausschreibung der Baumaßnahmen vorbereitet. Nachdem die Rodungsarbeiten bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen wurden, ist in Abhängigkeit von der Witterung mit dem Beginn der Tiefbauarbeiten im 1. Quartal 2015 zu rechnen.

Die Planung sieht vor, dass die Erschließungsanlagen in einem Zug „endausgebaut“ werden, das bedeutet, dass die privaten Hochbaumaßnahmen erst dann beginnen können, wenn die Erschließungsanlagen vollständig hergestellt sein werden. Seitens des Erschließungsträgers ist geplant, dass etwa 18 Monate nach Baubeginn und somit voraussichtlich nach dem II. Quartal 2016 mit privaten Hochbaumaßnahmen begonnen werden kann.

Wegen des nur geringen Wärmebedarfs der neuen Gebäude wird nur in kleinen Teilbereichen eine Gasleitung verlegt werden.

Auf die Wärmeversorgung der zu errichtenden Häuser ist auch daher ein besonderer Augenmerk zu legen. Wärmedämmung und Heizung müssen zu wirtschaftlichen Randbedingungen in Einklang gebracht werden.

Das städtische Brundtlandbüro wird dazu ein Informationsblatt erstellen und darin mehrere sinnvolle Versorgungsvarianten aufzeigen.

Der Stadt Viernheim wird im Umlegungsverfahren Bauland in einer Größenordnung von rd. 8.800 qm zugeteilt werden. Die Baugrundstücke sollen auf der Grundlage von Richtlinien an Bauwillige verkauft werden. Über die Ausgestaltung der Richtlinien werden die städt. Gremien in nächster Zeit beraten. Verkaufszusagen an Bewerber könnten ab März 2015 möglich sein.