Heidelberg: Stadtnotizen 26.11.2021

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Noch mehr Komfort für Fahrgäste im Heidelberger Hauptbahnhof – Rund 580.000 Euro aus Mitteln des Sofortprogramms für Bahnhöfe/ Neuer Anstrich für Decke des Querbahnsteigs

Die Deutsche Bahn (DB) wertet den Heidelberger Hauptbahnhof weiter auf: Aus Mitteln des Sofortprogramms für Bahnhöfe investieren Bund und Bahn rund 580.000 Euro in die Modernisierung. Fahrgäste profitieren dank des Konjunkturprogramms künftig von mehr Komfort und einem verbesserten Aufenthalt im markanten Bahnhofsgebäude.

Der Querbahnsteig steht im Mittelpunkt der Modernisierung. Dort hat die Decke einen neuen Anstrich erhalten. Zudem hat die Bahn weitere Maßnahmen vorgenommen, um Reisende und Kund:innen vor der Verschmutzung und Belästigung durch Tauben zu schützen. Die Zäune an den Rampenabgängen wurden ebenfalls erneuert. Des Weiteren repariert die Bahn noch bis Ende des Jahres die Treppenstufen. Im Post- und Gepäcktunnel, der als Fluchtweg dient, werden Abdeckungen für die Deckenlichter angebracht.

Raoul Schmidt-Lamontain, Bürgermeister für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität der Stadt Heidelberg: „Am Hauptbahnhof in Heidelberg treffen viele Verkehrsarten zusammen – er ist ein wichtiger Standort für die multimodalen Verkehre und die Förderung nachhaltiger Mobilität auf dem Weg zur Mobilitätswende. Die Deutsche Bahn ist deshalb ein wichtiger und verlässlicher Partner. Wir haben das Mobinetz ausgebaut und die Straßenbahnen- und Bushaltestellen neugestaltet, deshalb ist es nun sehr erfreulich, dass sich die Modernisierung und Attraktivitätssteigerung rund um und im Hauptbahnhof fortsetzt. Für diese Aufwertung und für ihr Engagement danken wir der Deutschen Bahn. Wir sind überzeugt, dass dadurch noch mehr Menschen die multimodalen Angebote nutzen werden. Der Zeitpunkt ist perfekt, schließlich entsteht derzeit in Verlängerung des Querbahnsteigs ein Verbindungssteg über den Max-Planck-Ring zum Europaplatz, dem neuen Stadtentree in Richtung Bahnstadt.“

Thorsten Krenz, Konzernbevollmächtigter der DB für das Land Baden-Württemberg: „Ich freue mich, dass wir mit dem Sofortprogramm des Bundes zum Jahresende nochmal richtig durchstarten und den Heidelberger Hauptbahnhof für Reisende und Besucher weiter verschönern. Damit künftig noch mehr Fahrgäste in die klimafreundliche Bahn umsteigen ist es wichtig, dass wir die Qualität an Bahnhöfen weiter verbessern. In Heidelberg haben wir dank des Konjunkturprogramms bereits erste wichtige Schritte eingeleitet. Darüber hinaus arbeiten wir an den Planungen einer grundlegenden Modernisierung des bestehenden Bahnhofsgebäudes.“

Sofortprogramm für Bahnhöfe

Bundesweit stehen in diesem Jahr mit dem Konjunkturprogramm 120 Millionen Euro für 1.000 Bahnhöfe in Deutschland bereit. Damit setzt die DB einerseits ihre Offensive für komfortablere und schönere Stationen fort. Andererseits gewinnen kleine und mittlere regionale Handwerksbetriebe neue Aufträge in ganz Deutschland. (Quelle: Deutsche Bahn AG)


Recyclinghöfe weiterhin geöffnet – es gilt ab sofort die 3G-Regel

Ab sofort gilt auf den Heidelberger Recyclinghöfen aufgrund der aktuellen Corona-Situation und zum Schutz der Mitarbeitenden die 3G-Regel. Zutritt haben nur noch Personen, die entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Bei den Tests ist entweder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test möglich oder ein zertifizierter Schnelltest (von einem Testzentrum oder einer Arztpraxis durchgeführt), der maximal 24 Stunden alt sein darf. Ein Selbsttest für Zuhause reicht nicht aus.

Folgende Einlassbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen:

  • Der notwendige Sicherheitsabstand zu den Beschäftigten der Recyclinghöfe muss eingehalten werden. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist Folge zu leisten.
    Eine Anlieferung ist nur mit einer FFP2-Maske oder OP-Maske möglich. Diese ist während des gesamten Aufenthaltes zu tragen.
  • Die Abgabe ist ausschließlich für Abfälle aus Privathaushalten oder von Gewerbebetrieben aus Heidelberg möglich. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, dies vor Ort durch einen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument nachzuweisen. Anlieferungen von auswärts werden nicht angenommen.
  • Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die anfallenden Gebühren möglichst passend bereitzuhalten. Eine Kartenzahlung ist auf den Recyclinghöfen Wieblingen und Kirchheim möglich.

Für Rückfragen steht die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 06221 58-29999 von Montag bis Freitag, 8 bis 13 Uhr, zur Verfügung.


Kommunaler Ordnungsdienst prüfte Gastronomie auf Einhaltung der Corona-Richtlinien – In 10 von 49 kontrollierten Betrieben wurden Mängel festgestellt

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Heidelberg hat sich am Donnerstag, 25. November 2021, an der dritten landesweiten Schwerpunktaktion beteiligt und die Einhaltung der Corona-Richtlinien in der Gastronomie überprüft. Die Kontrollen waren vom Gesundheitsministerium angekündigt worden. Bei der Aktion haben die Mitarbeitenden vom KOD sowohl die Hygienemaßnahmen im Lokal als auch die Einhaltung der 2G-Regeln beim Zutritt zur Gaststätte in den Stadtteilen Bergheim und Altstadt kontrolliert.

Der KOD hat dabei über einen Zeitraum von etwa vier Stunden 49 Gastronomiebetriebe überprüft. Dabei wurden in 10 von 49 Betrieben insgesamt 21 Mängel festgestellt. Die meisten Beanstandungen gab es bei der Kontaktdatenerhebung. Diese war in zehn Fällen fehlerhaft, unzureichend oder nicht vorhanden. Die Mitarbeitenden des KOD haben die Gaststättenbetreiber für die Verpflichtung sensibilisiert und Möglichkeiten zur Dokumentation erläutert. In fünf Fällen wurde die 2G-Regel beim Zutritt nicht kontrolliert, in vier Fällen wurden Personen ohne Impf- bzw. Genesenennachweis angetroffen. Im Übrigen kam es zu zwei Verstößen wegen des Nichttragens einer Mund-Nasen-Bedeckung. Unabhängig von der Schwerpunktaktion prüft der KOD täglich stichprobenartig und auf Verdachtsmeldung, unter anderem, ob dazu verpflichtete Betreiber ordnungsgemäß den Test- beziehungsweise Impf- oder Genesenenstatus ihrer Gäste überprüfen und ob eine Datenverarbeitung durchgeführt wird.

Impfnachweis nur noch mit QR-Code möglich

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung ein Nachweis für die Impfung nur noch mit einem QR-Code möglich ist. Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat. Dieses erhält man entweder direkt bei der Impfung oder kann es im Anschluss nach Vorlage des gelben Impfpasses in der Apotheke abholen. Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden. Der gelbe Impfpass allein reicht ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, nicht mehr zum Nachweis einer Impfung aus, da er nicht digital überprüft werden kann.

Betreiber, Anbieter und Veranstalter sind verpflichtet, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Impf- und Genesenennachweise müssen elektronisch – etwa mit der „CoVPassCheck“-App – geprüft werden. Die App gibt es unter www.digitaler-impfnachweis-app.de/covpasscheck-app. Außerdem müssen die Kontaktdaten der Gäste dokumentiert werden – entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder analog auf Papier. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, sofern vorhanden, die Telefonnummer. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf die Einrichtung nicht betreten.


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