Metropolregion Rhein-Neckar: Ab sofort gilt in Bus und Bahn die 3G-Regel

Mannheim – Eine Fahrt im ÖPNV ist ab sofort nur noch für geimpfte, genesene und aktuell getestete Fahrgäste möglich (3G). Gültig sind sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Schnelltests. Diese dürfen maximal 24 Stunden alt und müssen durch eine zugelassene Stelle dokumentiert sein. Der 3G-Nachweis muss während der gesamten Fahrt für Stichprobenkontrollen bereitgehalten werden.

Ausgenomen von dieser 3G-Regelung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, da diese im Zuge des Schulbesuches regelmäßig getestet werden. Als Nachweis gilt der Schülerausweis.

Alle Fahrgäste müssen weiterhin während des gesamten Aufenthalts in den Bussen und Bahnen Atemschutzmasken (FFP2) oder medizinische Masken zu tragen. Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder unter sechs Jahren, Fahrgäste mit entsprechendem Attest sowie gehörlose und schwerhörige Fahrgäste nebst ihrer Begleitpersonen.

Die Verkehrsunternehmen, also auch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, sind gesetzlich verpflichtet, sowohl 3G als auch die Maskenpflicht mit stichprobenhaften Nachweiskontrollen zu überwachen.


Weitere Infos unter www.rnv-online.de/coronavirus.


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