Neustadt: Die Polizei-News

Polizeidirektion Polizeiinspektion Kriminalinspektion Neustadt (Foto: Holger Knecht)
In der Karl-Helfferich-Straße 11 ist der Sitz der Polizeidirektion Neustadt sowie der Polizeiinspektion und der Kriminalinspektion (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – 21.11.2021 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und Sie haben etwas gesehen, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle (Kontaktdaten im Bericht bzw. unten).


Neustadt: Mit 2,91 Promille

Neustadt/Weinstraße (ots) – Mit 2,91 Promille verursachte eine 37-jährige Frau aus Neustadt am Samstag, den 20.11.2021 um 19:02 Uhr, mit ihrem Fahrzeug in der Böhlstraße in Neustadt/W. einen Verkehrsunfall. Die Neustadterin befuhr zunächst die Robert-Stolz-Straße und bog in die Böhlstraße ein. Hierbei übersah sie vermutlich aufgrund ihres Alkoholkonsums, ein am rechten Fahrbahnrand ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug und fuhr auf dieses auf. Durch den Zusammenstoß wurde das geparkte Fahrzeug auf ein vor diesem ebenfalls ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug geschoben. An allen drei Fahrzeugen entstand durch die Kollision ein Gesamtschaden in Höhe von 13000 Euro. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme durch Beamte der Polizei Neustadt/W. konnte bei der 37-jährigen starker Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,91 Promille. Die Unfallverursacherin musste daher im Anschluss eine Blutprobe abgeben, ihr Führerschein wurde vorläufig eingezogen. Die Neustadterin muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Des Weiteren wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.


Neustadt: Alkoholisiert und ohne gültige Fahrerlaubnis

Neustadt/Weinstraße (ots) – Alkoholisiert und ohne gültige Fahrerlaubnis war ein 53-jähriger Mann aus Rödersheim-Gronau am 21.11.2021 um 00:15 Uhr mit seinem Fahrzeug unterwegs, als er von Beamten der Polizei Neustadt vor der hiesigen Dienststelle einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der Fahrzeugführer händigte auf Verlangen nämlich seinen ukrainischen Führerschein aus. Da dieser jedoch schon seit 2019 ordnungsbehördlich in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist, hätte dieser seinen Führerschein umschreiben müssen. Da er dies nicht tat, muss er sich nun in einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Im Rahmen der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit des 53-Jährigen konnte zudem starker Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein Vortest ergab einen Wert von 1,29 Promille. Dem Mann wurde letztlich im weiteren Verlauf eine Blutprobe entnommen und dessen Führerschein sichergestellt. Den Heimweg musste dieser zu Fuß antreten, da die Fahrzeugschlüssel seines Fahrzeuges präventiv sichergestellt wurden. Zu der Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis kommt daher nun noch eine Anzeige wegen der begangenen Trunkenheitsfahrt hinzu. Des Weiteren wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Die Polizei weist daraufhin, dass Besitzer eines Nicht-EU-Führerscheines nach Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland innerhalb einer Frist von sechs Monaten ihren Führerschein umschreiben müssen.


Kontakte (Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Neustadt):


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