Kreis Südliche Weinstraße: Landkreis SÜW ab Montag, 22. November 2021, in Warnstufe 2

Landau – Am heutigen Samstag, 20.11.2021, liegt der sogenannte Belastungswert, also der Anteil der von mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten in ganz Rheinland-Pfalz, den dritten Tag in Folge über dem Wert von sechs Prozent. Er beträgt heute laut Landesuntersuchungsamt 6,48 Prozent. Damit wird, neben der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Südliche Weinstraße, die heute bei 302 liegt, gemäß der aktuell noch geltenden Systematik des Landes in SÜW der zweite Leitindikator den dritten Tag in Folge überschritten: Im Landkreis Südliche Weinstraße gilt damit, wie in vielen weiteren Kommunen im Land, ab Montag die Warnstufe 2.

Landrat Dietmar Seefeldt erklärt: „Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat angekündigt, den Warnstufen-Plan demnächst zu verschärfen. Kurz vor den Regelverschärfungen fallen wir als Landkreis nun noch in die zweite Warnstufe nach alter Systematik. Dadurch werden sich die Regeln in SÜW und anderswo im Land jetzt mehrfach hintereinander rasch verändern. Die Änderungen betreffen vor allem Menschen ohne Impfschutz.“ Er appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: „Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Vorschriften und vor allem: Achten Sie weiterhin auf die so wichtigen Grundbausteine Maske, Abstand, ausreichendes Lüften und Handhygiene.“

Ab Montag gelten im Landkreis SÜW mit dem Erreichen der Warnstufe 2 diese Punkte:

  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind in Warnstufe 2 nur noch 50 (statt bisher 100) nicht-immunisierte Personen zugelassen.
  • In der Gastronomie gilt mit Erreichen der Warnstufe 2, dass auf Abstand und Maske nur verzichtet werden kann bei Anwesenheit von nicht mehr als zehn nicht-immunisierten Personen und darüber hinaus nur Genesene oder Geimpfte oder Kinder anwesend sind.
  • Auch im Sport, beim außerschulischen Musik- und Kunstunterricht sowie bei Proben und Auftritten der Breiten- und Laienkultur gilt bei Warnstufe 2, dass nur maximal zehn nicht-immunisierte Personen zusammenkommen dürfen.
  • Eine Maske muss im Schulgebäude auch am Platz getragen werden, außer in Grundschulen und im Freien.

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