Heidelberg: Stadtnotizen 16.11.2021

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Fauler Pelz: Stadtspitze und Gemeinderat lehnen Pläne für einen Maßregelvollzug ab

In Heidelberg sprechen sich Stadtspitze und Gemeinderat klar gegen die Einrichtung eines Maßregelvollzugs im ehemaligen Gefängnis „Fauler Pelz“ aus. Das baden-württembergische Sozialministerium hatte mit Datum vom 11. November 2021 eine offizielle Bauvoranfrage an die Stadt gestellt, ob die Einrichtung eines Maßregelvollzugs dort für zulässig erachtet wird. Die Bauvoranfrage wird nun geprüft – über die Dauer der Prüfung und ein voraussichtliches Ergebnis kann die Stadt keine Aussage treffen. Die Stadt hatte in ihrer Zuständigkeit als untere Baurechtsbehörde dem Ministerium aber bereits Anfang November mitgeteilt, dass für eine Einrichtung des Maßregelvollzugs ihrer Ansicht nach ein neuer Antrag nach der Landesbauordnung gestellt werden müsse.

Unabhängig von der baurechtlichen Prüfung ist die Stadt Heidelberg grundsätzlich der Ansicht, dass das Areal städtebaulich geöffnet und für urbane Nutzungen zur Verfügung stehen soll. Eine Nutzung durch die Universität Heidelberg ist bereits in Planung, einen entsprechenden Bauvorbescheid hat die Stadt bereits 2017 erteilt und Anfang 2021 aktualisiert.

Universität hat dringenden Bedarf

Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner erklärt dazu: „Die Universität benötigt den Faulen Pelz dringend für ihre Bedarfe. Das ist eine Nutzung, die sich optimal in unsere Altstadt fügt. Damit wird das Areal für alle Bürgerinnen und Bürger zugängig. Eine Reaktivierung als Gefängnis für psychisch kranke und suchtkranke Verurteilte passt dagegen überhaupt nicht zur Entwicklung unserer Altstadt. Ich habe meine kritische Haltung gegenüber dem zuständigen Ministerium bereits deutlich gemacht. Ich freue mich sehr über das klare Signal der Heidelberger Gemeinderats-Fraktionen, die das Vorhaben in einer gemeinsamen Stellungnahme ablehnen. Ich werde dies nochmals gegenüber dem Land verdeutlichen.“

Nahezu alle Fraktionen im Heidelberger Gemeinderat haben am 12. November in einer gemeinsamen Erklärung zur möglichen Einrichtung eines Maßregelvollzugs im „Faulen Pelz“ festgehalten: „Die Zwischennutzung soll zwar auf 3 Jahre begrenzt werden. Dennoch sind die unterzeichnenden Fraktionen und Gruppierungen im Heidelberger Gemeinderat der Auffassung, dass dies eine qualitätvolle Stadtentwicklung im traditionellsten Stadtteil Heidelbergs behindern würde, und stellen sich gemeinsam dagegen. Vielmehr sollte das Areal und die leerstehende Einrichtung in dieser zentralen Lage den Bürgerinnen und Bürgern Heidelbergs schnellstmöglich zurückgegeben werden. Hier teilen wir die Ansicht der Stadtverwaltung und der Universität, dass das ehemalige Gefängnis künftig Raum für die Universität Heidelberg mit Arbeits- und Forschungsplätzen bieten und gleichzeitig für öffentlich zugängliche Nutzungen den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt offen stehen soll.“


Waldpflegearbeiten im Mühltal beginnen in der kommenden Woche – Bereich aus Sicherheitsgründen weiträumig gesperrt

Im Mühltal in Heidelberg-Handschuhsheim beginnen ab Montag, 22. November 2021, Waldpflegearbeiten. Die Baumfällungen betreffen ein Areal zwischen dem Talweg Winterseite und dem unteren Jagdhausweg. Die Maßnahme unterstützt mehrere Waldfunktionen: entlang der Wege werden Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt, an den Waldwiesen werden Biotoppflegearbeiten verrichtet, damit die lichtbedürftigen Wiesenarten wieder genug Sonnenlicht bekommen, und im Waldbestand werden Durchforstungseingriffe erfolgen, die den Wald langfristig zu einem artenreichen Mischwald umbauen. Während der zwei- bis dreiwöchigen Forstarbeiten ist der Bereich weiträumig abgesperrt. Umleitungen sind vor Ort ausgeschildert. Das Betreten des Arbeitsbereichs ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten. Die Dauer der Sperrung wird zeitlich auf das absolute Minimum beschränkt.

Austausch mit „Waldwende jetzt“: Es werden keine Buchenbestände durchforstet

Die Maßnahme, die ursprünglich bereits vor einem Jahr umgesetzt werden sollte, war auf Kritik einiger Waldbesucherinnen und Waldbesucher gestoßen. Daraufhin hatte die Stadt Heidelberg im September 2021 zu einer Bürgerinformationsveranstaltung ins Mühltal eingeladen. Im anschließenden Austausch mit dem Aktionsbündnis „Waldwende jetzt“ wurde nun ein etwas abgewandeltes Vorgehen vereinbart. Anders als zunächst geplant, finden nun keine Durchforstungseingriffe in den Buchenbeständen statt. Dafür soll in einer Gemeinschaftsaktion von Freiwilligen der Bürgerinitiative und Mitarbeitern des Forstamtes in händischer Arbeit Laub und Astmaterial in den klimageschädigten Buchenbestand eingebracht werden. Damit wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert und der Startschuss für eine neue, klimastabile Baumgeneration gesetzt.

Geerntetes Holz wird regional vermarktet

Das Holz, welches im Zuge der Maßnahme geerntet wird, wird verkauft: Nadelholz geht über die Vermarktungsorganisation „Forstliche Vereinigung Odenwald-Bauland“ (FVOB) an Sägewerke im Nahbereich. Industrieholz wird ans Zellstoffwerk nach Mannheim geliefert. Darüber hinaus wird Brennholz für die Heidelberger Brennholzselbstwerber angeboten.


Alarmstufe: Verschärfung der Corona-Maßnahmen wegen hoher Auslastung der – Intensivbetten am 17. November erwartet

In der Stadt Heidelberg und landesweit gilt voraussichtlich ab Mittwoch, 17. November 2021, die sogenannte Alarmstufe der aktuellen Corona-Landesverordnung (gültig seit 28. Oktober 2021). Grund dafür ist die Auslastung der Intensivbetten. Liegt diese an zwei Werktagen in Folge über dem entscheidenden Wert von 390 Personen, die mit einer Covid-19-Infektion auf einer Intensivstation behandelt werden, gilt die Alarmstufe. Die Intensivbettenauslastung lag am Montag, 15. November, bei 406 Personen. Das Gesundheitsministerium des Landes Baden-Württemberg rechnet damit, dass der Wert auch am heutigen Dienstag, 16. November, überschritten wird. Offiziell gültig ist die Alarmstufe mit der Veröffentlichung der aktuellen Zahlen durch das Gesundheitsamt des Landes Baden-Württemberg am frühen Abend des heutigen Dienstags.

Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 208,5 (Stand: 15. November) weist die Stadt Heidelberg aktuell den niedrigsten Wert in ganz Baden-Württemberg auf. Landesweit liegt die Inzidenz bei 377,0. In der Alarmstufe gilt für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen in vielen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G), zum Beispiel bei Veranstaltungen, in Freizeiteinrichtungen, in Kultureinrichtungen und in der Innengastronomie.

Durch die Anwendung der 2G-Regel ergibt sich kein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa den Kinderreisepass oder Schülerausweis. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen. Ebenso ausgenommen vom Zutrittsverbot sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es für sie erst seit dem 10. September 2021 eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt. Diese Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen (zum Beispiel Geburtstage oder Hochzeiten) dürfen nur ein Haushalt und höchstens eine weitere Person zusammenkommen. Geimpfte und Genesene sowie Personen bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Lebensbereiche ohne besondere Einschränkungen

  • Einkaufen in Geschäften der Grundversorgung, auf Märkten im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Religiöse Veranstaltungen
  • Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport

Zutritt nur für Geimpfte und Genesene (2G)

  • Gastronomie im Innenraum; ausgenommen ist das Abholen von Speisen
  • Öffentliche Veranstaltungen, Volksfeste und Sportveranstaltungen
  • Besuch von Kultureinrichtungen; ausgenommen ist die Abholung bestellter Medien in Bibliotheken und Archiven, diese ist unbeschränkt möglich
  • Amateur- und Freizeitsport im Innenraum; ausgenommen sind Beschäftigte wie Trainerinnen und Trainer oder Hausmeister, für sie reicht ein Antigen-Schnelltest
  • Besuch von Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Zoos und botanische Gärten)
  • Touristische Verkehre, zum Beispiel Ausflugsschifffahrt oder touristischer Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehr

3G-Nachweis erforderlich (nur PCR-Test)

  • Gastronomie im Außenbereich
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Amateur- und Freizeitsport im Außenbereich
  • Aufenthalt in Hotels (bei der Anreise und Testnachweis alle drei Tage während des Aufenthalts)

3G-Nachweis erforderlich (Antigen-Schnelltest ausreichend)

  • Einzelhandel; ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote – diese sind ohne Testnachweis nutzbar

Bei Bereichen mit 3G gilt: Wer keine Impfung oder Genesung nachweisen kann, muss ein negatives Testergebnis präsentieren. Ein Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Eine Übersicht der Testangebote (Schnell- und PCR-Test) in Heidelberg findet sich auf der städtischen Internetseite www.heidelberg.de/testen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kindergartenkinder. Ebenfalls ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie Kinderreisepass oder Schülerausweis.

Maskenpflicht

Unverändert bleibt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (mit Ausnahme des privaten Bereichs und beim Sporttreiben) und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch Kontaktdaten müssen zur Rückverfolgung eventueller Infektionen weiter erfasst werden.

Stadt setzt sich für Ausbau der Impfangebote ein

Die Stadt Heidelberg setzt sich mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen für einen Ausbau der Impfangebote ein. Gemeinsam mit der Ärzteschaft soll wieder ein Impfzentrum aufgebaut werden, um die Arztpraxen zu entlasten. Standort, Finanzierung und weitere Betriebsdetails sollen schnellstmöglich geklärt werden. Zudem möchte Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner Arbeitgeber in Heidelberg anschreiben und darum bitten, dass diese auch mit ihrem betriebsärztlichen Dienst in die Impfkampagne einsteigen. Seit dem 15. November bietet das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, zusätzlich zu den Mobilen Impfteams aktuell montags, mittwochs und sonntags ein dauerhaftes Impfangebot in der ehemaligen Kantine der Alten Chirurgie (Im Neuenheimer Feld 110, 69120 Heidelberg) an. Die Stadt setzt sich dafür ein, dass das Angebot dort auf tägliche Öffnungszeiten ausgeweitet wird. Termine können hier vereinbart werden.

Ergänzend: www.heidelberg.de/coronavirus


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