Frankenthal – Nach einer pandemiebedingten Pause im vergangenen Jahr wurden Ende Oktober 2021 in Frankenthal wieder Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durchgeführt.

Das freiwillige Käuferteam, zwei minderjährigen Polizeischüler, versuchte an fünf verschiedenen Verkaufsstellen, vier Supermärkten und eine Tankstelle, hochprozentige Alkoholika zu kaufen. Begleitet wurden sie dabei von Polizei, Kommunalen Vollzugsbeamten und einem Mitarbeiter des Kinder- und Jugendbüros. Das Ergebnis: An drei von fünf Verkaufsstellen erhielten die Minderjährigen Alkohol, zwei Mal wurde nicht einmal ein Ausweis verlangt. In diesen Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zwei Mal ließ sich das Personal den Ausweis zeigen und untersagte den Kauf. Damit fiel das Ergebnis der Testkaufaktion ähnlich wie in den Vorjahren aus.

Allgemeine Informationen zum Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen, wie zum Beispiel unangemessenem Alkohol- und Nikotinkonsum schützen. Die Bestimmungen zu Alkoholabgabe und Alkoholkonsum regeln, ab welchem Alter welcher Alkohol gekauft und konsumiert werden darf. Wer unter 16 Jahren ist, darf keine alkoholhaltigen Getränke, wer unter 18 Jahren ist, keine branntweinhaltigen Getränke kaufen und konsumieren. Das gleiche gilt für Tabakwaren.

Um die Einhaltung des Gesetzes zu beobachten finden jährlich wiederkehrende Testkaufaktionen statt. Für diese erhoffen Polizei, Kinder- und Jugendbüro und Vollzugsdienst, dass dem Verkaufspersonal ihre hohe Verantwortung beim Schutz der Jugendlichen bewusst ist.