Bei schönstem Herbstwetter waren die Standbetreiber am Dienstagmittag kräftig am Aufbauen. Viele der Buden stehen schon. (Foto: Stadt Kaiserslautern)

Kaiserslautern – Besucherinnen und Besucher des Kaiserslauterer Weihnachtsmarkts können sich durch die seit 8. November gültige 27. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes auf einige Erleichterungen freuen.

Gemäß der neuen Verordnung entfällt die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum; gleiches gilt für die Personenbegrenzung in gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen. Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es nur noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmer feste Plätze einnehmen und eine Einlasskontrolle oder Ticketverkauf gegeben sind. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer entfällt.

„Aufgrund der neuen Verordnung haben wir uns entschieden, die geplanten Maßnahmen in den Außenbereichen etwas herunterzufahren. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht in den Außenbereichen entfallen, und damit auch die vorgesehene Einbahnregelung im Innenhof der Stiftskirche. Auch auf die geplante Einzäunung der Gastrobereiche der Glühweinstände werden wir verzichten“,

erklärt Oberbürgermeister Klaus Weichel. Allerdings werde man die weit auseinander gezogene Ausdehnung des Weihnachtsmarktes beibehalten.

„Dies wird uns im Falle erneut eintretender Verschärfungen der Corona-Vorgaben etwas Handlungsspielraum lassen“,

so das Stadtoberhaupt. Auch gelten in den Innenbereichen der Glühweinstände nach wie vor die Pflicht zur Kontakterfassung und die Testpflicht. Den ursprünglich untersagten Glühwein-to-go-Verkauf wiederum wird es in Folge der neuen Verordnung nun doch geben.

Der Weihnachtsmarkt beginnt am 22. November geht bis zum 23. Dezember. Anschließend wird er dann von 27. bis 30. Dezember als Silvestermarkt fortgeführt.