Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild Polizeiinspektion Speyer (Foto: Holger Knecht)

Diebstahl aus unverschlossenem PKW

Speyer (ots) – Bereits am 25.09.2021 zwischen 15-17 Uhr entwendeten unbekannte Täter einen Geldbeutel aus einem unverschlossen geparkten PKW in der Johannesstraße. Im Geldbeutel hatte sich, neben diversen Dokumenten und Bankkarten, ein 3-stelliger Bargeldbetrag befunden. Zu einer missbräuchlichen Nutzung der Bankkarten und damit verbundenen weiteren Vermögensschäden kam es nicht, da der 54-jährige Geschädigte die Bankkarten rechtzeitig gesperrt hatte. Die Tat wurde am Mittwoch 06.10.2021 bei der Polizei bekannt.

Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang generell folgende Verhaltenshinweise:

  • Nutzen Sie eine abschließbare Garage oder stellen Sie Ihr Fahrzeug zumindest an gut beleuchteten und belebten Straßen ab.
  • Ziehen Sie den Zündschlüssel immer ab, auch bei kurzer Abwesenheit (z.B. beim Tanken, Zeitungskauf). Nur so ist im Regelfall auch die Wegfahrsperre aktiviert.
  • Lassen Sie das Lenkradschloss immer einrasten.
  • Ist Ihr Fahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage ausgestattet, nehmen Sie diese auch in Betrieb.
  • Schließen Sie Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach, Tankdeckel/-klappe, auch wenn Sie sich nur kurz vom Fahrzeug entfernen. Ein abgeschlossener Tankdeckel erschwert einem Dieb das Tanken zum “Nulltarif”. Denken Sie auch daran, das Dach Ihres Cabrios zu verschließen.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug das Verriegeln der Türen mit der Funkfernbedienung durch ein optisches Signal quittiert. Funkblocker können das Funksignal Ihrer Fernbedienung stören, so dass Ihr Fahrzeug dann nicht verschlossen ist.
  • Verstecken Sie Ersatzschlüssel nicht am oder im Fahrzeug, auch diese Verstecke sind den Dieben bekannt. Denken Sie daran: Nach der Rechtsprechung ist das Zurücklassen eines Zweitschlüssels im Fahrzeug eine grobe Fahrlässigkeit, die den Versicherer im Falle des Auto-Diebstahls von der Leistung befreit.
  • Lassen Sie keine Schlüssel unbeaufsichtigt in Jacken- bzw. Manteltaschen zurück, wenn Sie diese in Gaststätten an der Garderobe oder in Umkleidekabinen aufhängen.
  • Wenn Ihnen ein Autoschlüssel entwendet wurde oder Sie ihn verloren haben, fahren Sie umgehend zu Ihrer Fachwerkstatt. Dort gibt es Möglichkeiten, den Schlüssel sofort zu sperren.
  • Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen, Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc. liegen, weder offen noch versteckt; auch nicht für nur kurze Zeit.
  • Behandeln Sie EC- und Kreditkarten vielmehr sorgfältig wie Bargeld und tragen Sie sie in verschlossenen Innentaschen der Kleidung verteilt dicht am Körper.
  • Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen.

Die Karte ist weg – was tun?

Den weit verbreiteten Einsatz des “Plastikgeldes” machen sich viele Täter zu eigen. Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust deshalb sofort für den weiteren Gebrauch sperren. Bei Verdacht auf eine Straftat sollte ebenfalls sofort Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Debitkarten (z.B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) können bundesweit über die einheitliche zentrale Telefonnummer 116 116 * (Sperr-Notruf) oder die 01805-021021 ** gesperrt werden.

Nach dem Verlust Ihrer Debitkarte (z.B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) sollten Sie diese nicht nur bei Ihrer Bank sperren lassen, sondern auch bei der Polizei als gestohlen melden! Die Polizei meldet dann die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt!

Weitere Präventionshinweise finden Sie im Internet unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/