Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei, Einsatz ©Holger Knecht

Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss und Sekundenschlaf

Nierstein

Eine 28 jährige Peugeot Fahrerin aus Oppenheim befährt, am 03.10.2021 gegen 02:50 Uhr, die Bundesstraße 9 aus Richtung Mainz kommend in Fahrtrichtung Oppenheim. In der Rheinallee in Nierstein fällt sie in einen Sekundenschlaf, quert die Gegenfahrbahn und stößt auf dem Grünstreifen gegen einen steinernen Blumenkübel. Am Fahrzeug entsteht ein Sachschaden in Höhe von ca. 3000 Euro. Da die Fahrerin alkoholisiert ist, wird ihr eine Blutprobe entnommen sowie der Führerschein sichergestellt. Die 28 jährige klagt in Folge des Unfalls über Kopfschmerzen. Gegen die Unfallverursacherin wird ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Gensingen, L242

Am 02.10.2021 kontrollierten Beamte der Polizei Bingen gegen 15:50 Uhr den 46-jährigen Fahrer eines PKW auf Höhe der Einmündung Langenlonsheim der Ortsumgehung Gensingen. Der Fahrer war nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis, weswegen ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet wurde.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Sprendlingen

Bei der Verkehrskontrolle des 57-jährigen Fahrer eines Motorrollers in Sprendlingen auf der L413, konnte durch die Beamten der Polizei Bingen festgestellt werden, dass dieser nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Da der Motorroller nicht gedrosselt ist, handelt es sich um ein führerscheinpflichtiges Kleinkraftrad. Der Fahrer gab an, sich mit seinem neu erworbenen Roller gerade auf dem Weg zur Werkstatt zwecks Verbauung einer Drossel zu befinden. Anhand eines Kaufbeleges und des Kilometerstandes, konnte jedoch nachvollzogen werden, dass der Fahrer in jüngster Vergangenheit bereits circa 1700 km ohne entsprechende Fahrerlaubnis mit dem Fahrzeug zurücklegte. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Fahrt unter Drogeneinwirkung

Sprendlingen

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüften Beamte am 02.10.2021 gegen 12:30 Uhr den 17-jährige Fahrer eines Mofas. Bei der Überprüfung dessen Fahrtüchtigkeit ergaben sich Hinweise auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung, welche mittels eines Test bestätigt werden konnten. Zudem konnten bei dem Fahrer eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden werden. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen und ein entsprechendes Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.