„Hasenpest“ (Tularämie) im Landkreis Kaiserslautern (Foto: Pixabay)

Kreis Kaiserslautern – Im Jagdrevier Mehlbach sind innerhalb kurzer Zeit zwei tote Feldhasen durch Jagdausübungsberechtigte aufgefunden worden.

Aufgrund der Häufung der Todesfälle bei sonst unauffälligem Erscheinungsbild der Tierkörper, wurde ein Tier am 14. September zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt gesendet. Das heute beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern eingegangene Ergebnis bestätigt, dass das untersuchte Tier mit dem Erreger der Tularämie infiziert war. Bereits im November 2020 gab es mehrere Fälle im Landkreis Kusel.

Tularämie, die landläufig als „Hasenpest“ bekannt ist, ist eine häufig tödlich verlaufende bakterielle Infektionskrankheit bei frei lebenden Nagetieren wie Hasen und Kaninchen. An Tularämie können aber auch andere Säugetiere und Vögel erkranken. Die Krankheit kann nicht nur durch den Kontakt zu erkrankten Tieren, sondern beispielsweise auch durch Zecken, Stechmücken oder auch kontaminiertes Wasser auf den Menschen übertragen werden. Sie gehörte bis April 2021 in Deutschland zu den meldepflichtigen Tierkrankheiten. Die neue EU Verordnung 2016/429 zum „Animal Health Law“ listet die Tierseuche nicht mehr. Besondere Bekämpfungsmaßnahmen sind daher nicht zu ergreifen.

Trotzdem: Vorsicht ist geboten

Abstand halten hilft auch hier. Wer einen toten Hasen findet, sollte ihn keinesfalls anfassen, sondern die Veterinärbehörde kontaktieren. Auch Hundebesitzer sollten aufpassen und ihre Hunde in Bereichen, in denen Hasenpest-Fälle aufgetreten sind, an der Leine halten. Zwar erkranken Hunde in aller Regel nicht, könnten die Krankheit aber übertragen.

Jäger sollten besonders bei Kontakt mit kranken oder toten Wildtieren beim Abbalgen, also dem Abziehen des Felles, Handschuhe und eine Atemschutzmaske tragen, empfiehlt das RKI. Außerdem sollen auffällige Tiere den Behörden für eine Untersuchung gemeldet werden. Kranke Wildtiere erkennt man daran, dass sie matt sind, ihre Scheu und ihre Schnelligkeit verlieren. Fleisch von Hasen oder Kaninchen soll laut RKI nur gut durchgegart verzehrt werden, verdächtiges Wild soll nicht gegessen werden.

In Gegenden, in denen Fälle von „Hasenpest“ aufgetreten sind, sollte Oberflächenwasser vor dem Verzehr abgekocht werden. Die Einhaltung der allgemeinen Haushalts- und Händehygiene ist besonders wichtig.

Das klinische Bild der Tularämie beim Mensch ist unspezifisch. Neben grippeähnlichen Symptomen (v. a. Fieber, Lymphknotenschwellungen, Schüttelfrost, Unwohlsein sowie Kopf- und Gliederschmerzen) kann das klinische Bild bei Tularämie sehr vielfältig sein.

Für Fragen und weitere Informationen steht das Veterinäramt des Landkreises Kaiserslautern unter der Telefonnummer 0631 7105 450 oder per E-Mail veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de<mailto:veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de> zur Verfügung.