Heidelberg: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Balulicht © Fleimax on Pixabay

Heidelberg-Kirchheim: Schwerer Verkehrsunfall – sechs Personen verletzt

Heidelberg-Kirchheim (ots) – Am Freitag gegen 11:15 Uhr befuhr eine VW-Fahrerin
den Grasweg in Richtung Speyerer Straße. Hinter ihr fuhr ein mit mehreren
Personen besetzter Bus, der in gleicher Richtung unterwegs war. Die Autofahrerin
reduzierte nach und nach ihre Fahrtgeschwindigkeit, da sie vermutlich auf Höhe
der dortigen Wohnhäuser nach links abbiegen wollte. Der Busfahrer, der dies
offenbar zu spät erkannte, wollte den VW überholen. Als der Linienbus ausscherte
und auf Höhe des PKWs war, zog die Autofahrerin plötzlich nach links und stieß
gegen den Bus. Durch den Aufprall wurden insgesamt sechs Personen verletzt,
darunter zwei Kinder. Alle Personen kamen mit Rettungswägen in umliegende
Krankenhäuser. Ein zunächst hinzugerufener Rettungshubschrauber konnte nach
kurzer Zeit wieder abbestellt werden. Über die Schwere der Verletzungen ist
bislang noch nichts bekannt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe
von rund 80.000 Euro. Der VW war in der Folge nicht mehr fahrbereit und musste
abgeschleppt werden. Die Fahrbahn war in beiden Richtungen für rund drei Stunden
vollgesperrt.

Heidelberg: Zwei E-Scooter-Fahrer betrunken unterwegs

Heidelberg (ots) – Mit jeweils rund 1,4 Promille sind zwei E-Scooter-Fahrer in
Heidelberg unterwegs gewesen. Ein 21-Jähriger fuhr am frühen Freitagmorgen um
2.30 Uhr in Heidelberg-Weststadt durch die Lessingstraße, als ihn zwei
Polizisten kontrollierten und Alkoholgeruch feststellten. Am Donnerstag um 23.45
Uhr trafen die Beamten bei einer Verkehrskontrolle eine 23-Jährige an, die in
Heidelberg-Bergheim in der Rohrbacher Straße an der Kurfürstenanlage mit einem
E-Scooter fuhr und ebenfalls alkoholisiert war.

Die Polizei weist nochmals eindrücklich darauf hin, dass es sich bei der
sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter) um Kraftfahrzeuge handelt und
somit die gleichen Regelungen mit den gleichen Konsequenzen wie für Autofahrer
gelten!