Lahn-Dill-Kreis: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Blaulicht, Polizeiwagen © Stephan Wusowski on Pixabay

Dillenburg: Mann mit Taschenmesser löst Polizeieinsatz aus –

(ots) – Der Hinweis auf einen Mann, der mit einem geöffneten Taschenmesser in der Hand durch das Bahnhofsgebäude gelaufen war, löste Donnerstagmorgen 09.09.2021 gegen 08.25 Uhr einen Polizeieinsatz aus. Einsatzkräfte stellten den Mann wenig später. Umgehend machten sich uniformierte und zivile Streifen der Dillenburger Polizei auf den Weg. Eine Absuche des Bahnhofsgebäudes, der Gleisanlagen, des ZOB sowie des Vorplatzes verlief zunächst ohne Erfolg.

Wenige Minuten nach der Meldung erblickte eine Zivilstreife den Mann in der Straße “Untertor”, der mittlerweile in Begleitung eines zweiten Mannes war. Bei der Kontrolle entdeckten die Polizisten ein Taschenmesser. Der 26-jährige Dillenburger stritt ab das Messer geöffnet am Bahnhof in der Hand gehalten zu haben.

Die Polizisten nahmen ihm das Messer nach gefahrenabwehrrechtlichen Vorschriften ab, stellten die Personalien der Männer fest, ermahnten sie und entließen sie vor Ort. Es ergaben sich keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Dillenburgers.

Wetzlar: Räuber droht mit Elektro-Schocker

(ots) – Mit einer Beute von 75 Euro suchte ein Räuber am Mittwochnachmittag (08.09.2021) hinter der Aral-Tankstelle im Karl-Kellner-Ring das Weite. Zwischen 13.30 Uhr und 13.40 Uhr war das Opfer auf dem Fußweg der Grünanlage direkt hinter der Tankstelle unterwegs. Der Räuber stoppte die 20-Jährige, drohte ihr mit einem Elektro-Schocker und forderte die Herausgabe des Bargeldes.

Die Wetzlarerin übergab ihr Bargeld, anschließend flüchtete der Täter in Richtung Schillerplatz. Der Räuber war Mitte 40 Jahre alt, europäischer Herkunft, ca. 185 cm groß, hatte graue längere Haare und machte auf das Opfer einen insgesamt sehr ungepflegten Eindruck. Zur Tatzeit trug er einen blauen Kapuzenpullover sowie eine Jeans.

Die Polizei sucht Zeugen und fragt:

  • Wer hat den Überfall in der Avignon-Anlage hinter der Tankstelle beobachtet?
  • Wer kann Angaben zu dem Räuber machen?
  • Wem ist der Täter nach dem Raub auf der Flucht in Richtung Schillerplatz aufgefallen?

Hinweise erbittet die Wetzlarer Polizei unter Tel.: (06441) 9180.

Wetzlar: Berauscht über Verkehrsinsel gerauscht

(ots) – Ein Crash in der Neustadt heute in den frühen Morgenstunden (10.09.2021) ist mutmaßlich auf den Konsum von Alkohol und Drogen zurückzuführen. Gegen 01.00 Uhr war der 23-jährige Fahrer eines Mini auf der Straße “Neustadt” in Richtung Dalheim unterwegs. Dort touchierte er eine Verkehrsinsel, beschädigte sich dabei ein Vorderrad seines Wagens und fuhr mit dem Schaden weiter. Auf der Dillbrücke prallte er mehrmals gegen die linke Bordsteinkante, bis der Minit letztlich komplett streikte.

Ein ihm folgender Passatfahrer konnte den abgerissenen Fahrzeugteilen nicht mehr ausweichen und überfuhr diese. Der in Dillenburg lebende Unfallfahrer pustete 2,59 Promille. Zudem ließen Reaktions- und Pupillentests den Verdacht zu, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Die den Unfall aufnehmenden Polizisten ordneten eine Blutentnahme an und ließen diese von einem Arzt auf der Wache durchführen.

Außerdem stellten sie seinen Führerschein sicher. Der Blechschaden kann noch nicht beziffert werden. Der Mini musste von der Dillbrücke abgeschleppt werden. Nach den polizeilichen Maßnahmen durfte der 23-Jährige die Polizeistation wieder verlassen. Auf ihn kommt ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung zu.

Solms-Albshausen: Fahrrad gestohlen –

Am Albshäuser Bahnof schlugen am Dienstag (07.09.2021) Fahrraddiebe zu. Zwischen 06.30 Uhr und 13.00 Uhr knackten sie das Schloss und ließen das schwarz- und silberfarbene Mountainbike der Marke “Ghost” mitgehen. Hinweise zu den Tätern oder zum Verbleib des rund 1.100 Euro teuren Fahrrades nimmt die Wetzlarer Polizei unter Tel.: (06441) 9180 entgegen.

Polizei warnt vor kostspieliger Masche

Dillenburg (ots) – Die Polizei warnt vor einer Betrugs-Masche bei der die Täter Abo-Kosten für einen mutmaßlich kostenfreien Streaming-Dienst einfordern. Die Opfer suchen in der Regel im Internet nach aktuellen Filmen und werden über Treffer der Suchmaschinen zu gefälschten Streaming-Dienste geleitet. Klickt man sich durch die Menüs wird ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen.

Kostenloses Streaming-Abo entpuppt sich als Kostenfalle.

Seit Beginn der Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen erfreuen sich sogenannte Internet-Streaming-Dienste wachsender Beliebtheit. Egal, ob Musik oder Filme, die Nutzerzahlen der Bezahldienste steigen. Auch Betrüger machen sich diesen Trend zunutze, wie das Beispiel einer Wetzlarerin zeigt: Um zuhause Filme zu schauen, registrierte sie sich bei einem mutmaßlich kostenlosen Streaming-Dienst. Trotz Registrierung konnte sie keine Filme anschauen. Wenige Tage später poppte eine E-Mail des Streaming-Dienstes auf, mit der sie zu einer Zahlung von 389,88 Euro aufgefordert wurde. Der Dienst begründete die Rechnung damit, dass die Testphase fünf Tage zuvor abgelaufen war und ihr Account nun im Premium-Status kostenpflichtig sei. Sie überwies den Betrag und hatte Glück im Unglück. Das Warnsystem der Hausbank funktionierte, stufte den Empfänger als unseriös ein und stoppte die Überweisung.

Suchmaschinen führen zu gefälschten Streaming-Dienst-Angeboten. Die Masche ist nicht neu. Die Polizei macht bereits seit 2017 auf diese Form der Cyberkriminalität aufmerksam. Die Täter gestalten im Internet Film-Streamingseiten, die dem “Kunden” suggerieren, dass kostenlos Kinofilme angeschaut werden können. Bei entsprechenden Suchen im Internet bekommen Interessierte – die die gängigen Bezahlangebote wie Netflix oder Amazon-Prime umgehen wollen – jede Menge “attraktive” Treffer angeboten, die auf Portale von Streaming-Diensten verlinken. Die Seiten sind professionell aufgemacht und bieten scheinbar ein üppiges Angebot an alten und neuen Filmen. Entscheidet sich das Opfer für einen Film und klickt auf die Verlinkung, startet kurz der Vorspann eines Filmes und im Anschluss öffnet sich ein Hinweis mit dem folgenden Text: “Achtung! Es wurde ein Fehler festgestellt: Nicht registrierte Nutzer haben keinen Zugriff auf die Filme, melden Sie sich bitte an bzw. registrieren Sie sich auf der Webseite.”

Angeblich kostenfreie Registrierung hat Abo zur Folge. Während oder nach einer Registrierung mit Vor- und Nachname, Mailadresse und Passwort gibt es keine Hinweise auf Folgekosten. Wer die AGBs durchließt trifft entweder auf gut versteckte Hinweise zu den Kosten oder diese fehlen gänzlich. Wer sich nun für einen mutmaßlich kostenfreien Zugang registriert hat, bekommt von den Betreibern der Plattform einen Freischaltcode per Mail oder SMS in Aussicht gestellt. Einige Opfer bekamen diese nie zugeschickt – andere erhielten einen Freischaltcode und damit tatsächlich die Möglichkeit sich einzuloggen und Filme zu streamen.

Mahnungen und Zahlungsaufforderungen folgen. Die Opfer erhalten nach kurzer Zeit die ersten Zahlungsaufforderungen und später auch Mahnungen zur Nutzung des Streaming-Dienstes. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, drohen die Betrüger mit entsprechenden Inkassodienstleistern. Die geforderten Beträge liegen meist in einem mittleren dreistelligen Euro-Bereich.

Betrüger schaffen per Youtube ihre eigenen Wahrheiten. Wie dreist die Täter ihre Masche durchziehen und welche Register sie dabei ziehen zeigen von ihnen offensichtlich selbst hochgeladene Youtube-Videos. Geben die Opfer den Namen des vermeintlichen Streaming-Dienstes, erweitert um die Begriffe “Rechnung” oder “Rechnung bekommen”, in Suchmaschinen ein, werden u.a. Treffer zu Videos angeboten. Hier erläutern die Darsteller, sie geben sich als Anwälte aus oder behaupten mit Anwälten gesprochen zu haben, dass sämtliche Forderungen rechtmäßig sind.

Um nicht in die Abo-Falle zu tappen empfiehlt die Polizei:

  • Lassen Sie sich nicht von Mahnungen per E-Mail unter Druck setzen und informieren Sie sich ggfs. bei ihrer Verbraucherzentrale oder Polizei.
  • Generell gilt, vermeiden Sie Spontankäufe oder Abschlüsse von Abo´s ohne vorher verglichen zu haben.
  • Überweisen Sie kein Geld! Seriöse Anbieter ermöglichen den Lastschrift Einzug oder andere Zahlungsarten. Eine Überweisung kann in aller Regel nicht wiedergeholt / rückgängig werden und das Geld ist “futsch”.
  • Sind Sie bereits auf die Masche hereingefallen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und informieren Sie ihre Bank.

Weitere Erläuterungen zur Masche, ein Bespieltext eines Mahnschreibens, anschauliche Videos sowie eine Liste der bisher bekannten falschen Streamingdienste führt die Präventionsseite des Landeskriminalamt Niedersachsen unter folgendem Link auf: https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/abzocke-ueber-gefaelschte-streamingdienste-gigaflix-de-und-andere.html


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