Der Eigenbetrieb der Stadt Lorsch bucht richtig

Aufsichtsbehörde stellt klar

Lorsch – Bei den Haushaltsberatungen 2015 kam es zu kontroversen Auffassungen zwischen Thilo Figaj, dem Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen und der Verwaltung. Hierbei ging es um die Verluste des Betriebszweiges „Sportstätten“ des Eigenbetriebs.

Figaj warf dem Magistrat und der Betriebsleitung des Eigenbetriebs vor, dass es falsch sei, den Jahresverlust im Eigenbetrieb aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Vielmehr müsste der Jahresverlust im Haushalt der Stadt gedeckt werden. Da er mit seiner Meinung in den städtischen Gremien nicht durchdrang, rief er die Aufsichtsbehörde zur Prüfung des Sachverhaltes an.

Mit einem Schreiben vom 12.03.2015 stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass die Behandlung des Verlustausgleiches aus Mitteln der Allgemeinen Rücklage korrekt vorgenommen wurde. Rechtsverstöße seitens der Betriebsleitung des Eigenbetriebs „Stadtbetriebe Lorsch“ seien deshalb nicht zu erkennen wären.

Die Aufsichtsbehörde merkte weiter an, dass die Sportförderung zwar eine freiwillige Leistung der Kommune darstellt. Doch komme der Sportförderung durch deren Aufnahme in die Hessische Landesverfassung eine Sonderstellung zu. Die von der Stadt Lorsch bereitgestellten Mittel zur Sportförderung – sowohl im Eigenbetrieb als auch im städtischen Haushalt – sind mit einem Gesamtvolumen von rund 1,9 % der Gesamtaufwendungen im Haushalts- und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs als angemessen anzusehen.