Mutterstadt: Fußgänger auf der Autobahn A 65

Mutterstadt (ots) – Von einem Autofahrer wurde bei der Polizeiautobahnstation Ruchheim am 07.09.2021, um 09.30 Uhr, ein Fußgänger auf der A65, Gemarkung Mutterstadt, gemeldet. Bei der Anfahrt zum Einsatzort erkannten die Beamten auf der Gegenfahrbahn eine Person, die zu Fuß auf der Richtungsfahrbahn Ludwigshafen unterwegs war. Beim Erkennen der Polizei sprang er über die Schutzplanke, die Böschung zum landwirtschaftlichen Weg hinunter.

Nachdem die Polizeistreife am Autobahnkreuz Mutterstadt gedreht hatte, war der Mann wieder über die Schutzplanke auf die Autobahn getreten. Bei der nun durchgeführten Kontrolle erklärte der 19-Jährige, auf dem Weg nach Mannheim zu sein. Dass dies auf der Autobahn gefährlich ist, sei ihm bewusst aber auch egal. Der junge Mann wurde von den Polizisten von der Autobahn zur nächsten Straßenbahnhaltestelle verbracht. Dort kaufte er sich einen Fahrschein und bestieg die Straßenbahn nach Mannheim. Gegen den 19-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auch wird ihm der Transport zur Straßenbahnhaltestelle in Rechnung gestellt.

Hinweis ihrer Polizei:

Fußgänger dürfen Autobahnen nicht betreten (§ 18 StVO). Dies ist lebensgefährlich, da die Kraftfahrzeuge auf Autobahnen mit sehr hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind. Diese hohen Geschwindigkeiten des Verkehrs werden häufig unterschätzt und haben Anhaltewege von über 200m zur Folge.

Verhalten Sie sich stets gefahrenbewusst und vorausschauend!