Kreis Bad Dürkheim: Die Polizei-News

Symbolbild (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild (Foto: Holger Knecht)

Bad Dürkheim / Grünstadt / Haßloch / Lambrecht – 04.09.2021 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und Sie haben etwas gesehen, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle (Kontaktdaten im Bericht bzw. unten).


Bad Dürkheim: Verkehrsunfall mit verletzter Person, E-Scooter und Alkohol

Bad Dürkheim (ots) – Am Freitag, 03.09.2021, um 19:55 Uhr, befuhren ein 34-Jähriger aus Bad Dürkheim und eine 38-Jährige aus Offenburg, jeweils mit einem E-Scooter den Triftweg in Bad Dürkheim in Richtung Kanalstraße. Der Mann fuhr hierbei auf dem Rad-/Gehweg, die Frau auf der Fahrbahn. Kurz vor der Einmündung der Dresdener Straße stürzte der Mann ohne Fremdeinwirkung, vermutlich alkoholbedingt. Hierbei verletzte er sich am Kopf, am Knie und an der Schulter und wurde mit dem Verdacht einer Schulterfraktur ins Krankenhaus verbracht. Hier wurde ihm auch eine Blutprobe entnommen, da er zuvor Alkohol getrunken haben soll. Da auch seine Begleiterin unter Alkoholeinfluss stand, machte sie in der Polizeiinspektion Bad Dürkheim einen Atemalkoholtest. Den Mann erwartet nun abhängig vom Ergebnis der Blutprobe ein Strafverfahren, gegen die Frau wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf folgendes hin:

  • Auch für Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. sogenannte E-Scooter) gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Für unter 21-jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. Es gelten die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Zum Beispiel kann bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5-Promille bereits ein Bußgeld von 500 EUR sowie ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt werden. Darüber hinaus werden 2 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
  • Unter anderem sind die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett, die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen, das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie Behinderungen und Gefährdungen untersagt. Es gelten darüber hinaus auch die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme.

Bad Dürkheim: Verkehrsunfall mit verletzter Person

Bad Dürkheim (ots) – Am Freitag, 03.09.2021, um 12:08 Uhr, kam es in Bad Dürkheim, in der Gustav-Kirchhoff-Straße, zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Ford Ranger und einer Fußgängerin. Der 43-jährige Fahrer des Ford aus Ellerstadt setzte zum Abstellen seines Fahrzeugs zurück. Hierbei kollidierte er mit der 40-Jährigen aus Neustadt an der Weinstraße, die hinter seinem Fahrzeug die Straße überqueren wollte. Die Frau wurde zwischen der Hinterachse und dem Heckstoßfänger eingeklemmt, konnte aber vom Fahrer des Ford und weiteren Zeugen herausgezogen werden. Sie wurde anschließend durch einen Notarzt vor Ort versorgt und dann zur BGU nach Ludwigshafen verbracht. Über die Schwere der Verletzungen liegen derzeit noch keine weiteren Informationen vor, jedoch bestand offenbar keine Lebensgefahr.


Frankeneck: Berauscht und ohne Führerschein in den Feierabend

Frankeneck/ Pfalz (ots) – Am Freitag, 03.09.2021, um 22:55 Uhr wurde der Fahrzeugführer eines Kleinkraftrades, welcher sich gerade auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstelle befand, auf der B39 in Höhe der Gemeinde Frankeneck durch Beamte der Polizei Neustadt/W. einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle konnte der 50-Jährige aus der VG Enkenbach-Alsenborn die erforderliche Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug nicht vorzeigen. Des Weiteren ergaben sich Hinweise auf eine aktuelle Betäubungsmittelbeeinflussung bei dem Mann. Ein Drogenvortest erhärtete den Verdacht der Trunkenheitsfahrt mit Betäubungsmittel. Daher wurde dem 50-Jährigen in der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Sein Kleinkraftrad musste dieser zuvor vor Ort stehen lassen. Der dazugehörige Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Der Fahrzeugführer muss sich nun in mehreren Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten. Ferner wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt.


Freinsheim: Verkehrsunfall mit verletztem Motorradfahrer

Freinsheim (ots) – Am Freitag, 03.09.2021, um 19:20 Uhr, befuhr ein 59-jähriger Motorradfahrer aus Altleinigen die Strecke zwischen der Lindemannsruhe und Höningen. Vor einer Kurve verlor er aus noch ungeklärter Ursache die Kontrolle über sein Motorrad und stürzte. Hierbei verletzte er sich an der Schulter (möglicherweise Fraktur) und musste vom Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht werden. An seinem Motorrad entstand ein Sachschaden von ca. 500,- Euro.


Dackenheim, Kallstadt: 2 Wohnungseinbrüche

Dackenheim / Kallstadt (ots) – In der Zeit von Donnerstag, 02.09.2021, 22:30 Uhr, bis Freitag, 03.09.2021, 05:15 Uhr, drangen ein oder mehrere, bislang unbekannte Täter in ein Wohnhaus in Dackenheim, in der Straße Am Mönchshof, ein. Hierbei benutzten sie einen versteckten Schlüssel, um durch den Hintereingang in das Haus zu gelangen. Der oder die Täter erbeuteten Bargeld, das sie aus Geldbörsen und Handtaschen entnahmen, sowie einen Ring. In Kallstadt, in der Straße Im Mosenborn, griff ein unbekannter Täter durch ein gekipptes Terrassenfenster und öffnete so die unverschlossene zweite Terrassentür. Zuvor hatte der Täter ein Fliegengitter eingeschnitten. Der Täter gelangte auf diesem Weg ins Haus und entwendete hier Bargeld und ein Zigarettenetui. Der Tatzeitraum lag in diesem Fall zwischen Freitag, 03.09.2021, 23:30 Uhr, und Samstag, 04.09.2021, 03:30 Uhr. In beiden Fällen waren die Bewohner zu Hause, bemerkten jedoch nichts von dem Einbruch. Mögliche Zeugen, die den oder die Täter gesehen haben, werden gebeten, sich bei der Polizei in Bad Dürkheim unter 06322 9630, per E-Mail an pibadduerkheim@polizei.rlp.de oder bei der Kriminalpolizei in Neustadt an der Weinstraße zu melden.

Die Polizei weist im Zusammenhang mit diesen beiden Einbrüchen auf folgendes hin: „Gekippt ist nicht zu“

  • Im Erdgeschoss, ebenso wie im Dachgeschoss, gehören Fenster und Terrassentüren geschlossen. Damit erhöhen Sie nicht nur Ihre Sicherheit, sondern sind auch versicherungstechnisch besser geschützt. Gekippte Fenster können für die Versicherung als offen gelten und die Regulierung des Schadens im schlimmsten Fall sogar verweigert werden.
  • Sind die Fenster- und Terrassengriffe zusätzlich durch Schlösser gesichert, dann nutzen Sie diese. Wichtig hierbei ist, die Schlüssel abziehen und nicht offen sichtbar liegen oder stecken lassen.
  • Zudem bitte keine Schlüssel in Blumenkästen, unter Fußmatten oder woanders hinterlegen. Einbrecher kennen jedes noch so gute Versteck!

Kontakte (Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Neustadt):


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