Speyer (ots) – Der vorliegender Fall zeigt, dass ein Fahrer durch sein Verhalten nicht nur andere Personen, sondern auch sein eigenes Vermögen gefährdet. Am 04.07.2021 wurde gegen einen 39-jährigen Motorradfahrer, aufgrund seiner polizeilich dokumentierten erheblichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, ein Strafverfahren wegen der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet. Am 24.08.2021 beschloß der zuständige Ermittlungsrichter die Einziehung des hochwertigen Motorrads BMW S 1000 RR.

Die Polizei weist darauf hin, dass eine Straftat auch dann vorliegen kann, wenn sich ein einzelner Verkehrsteilnehmer grob verkehrswidrig und rücksichtslos mit dem Ziel fortbewegt, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

  • Ursprungsmeldung vom 04.07.2021:

(ots) – Am Samstagabend 03.07.2021, 19:45-20:20 Uhr wurde ein 39-jähriger Motorradfahrer festgestellt, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit die Dudenhofer Straße in Fahrtrichtung Neustadt fuhr. Der Motorradfahrer beschleunigte sein Kraftrad bis zu einer Geschwindigkeit von 190km/h bei erlaubten 70 km/h. Erst bei Erblicken des Streifenwagens verringerte er seine Geschwindigkeit.

Gegen den 39-Jährigen wird ein Verfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleitet, weiterhin wurde bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft sowohl dessen Führerschein wie das Motorrad sichergestellt.