„Osterhund“ schon zur Hundesteuer angemeldet?

Hinweis

Sonnenschein und die ersten Blumen motivieren an die frische Luft zu gehen. Zusammen mit einem flauschigen Begleiter macht das noch viel mehr Spaß: Pünktlich zum Frühlingserwachen haben sich wieder viele Mannheimer Tierliebhaber an Ostern über einen neuen Hund gefreut, mit dem sie die kommende warme Jahreszeit genießen können.

Daher weist die Stadt Mannheim nach den Feiertagen darauf hin, dass alle Hunde innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung bzw. innerhalb eines Monats, nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat, angemeldet werden müssen. Das ist schriftlich oder persönlich beim Steueramt der Stadt Mannheim, E 4, 10, 68159 Mannheim oder bei einem Bürgerdienst in den Stadtteilen möglich. Unter www.mannheim.de/hundesteuer steht ein entsprechendes Formular zum Herunterladen zur Verfügung. Außerdem kann das Online-Formular auch direkt ausgefüllt und abgesendet werden – ganz bequem von Zuhause aus.

Die Gebührenregelung

Das Kommunalabgabengesetz verpflichtet die Gemeinden in Baden-Württemberg, eine Hundesteuer zu erheben, deren Höhe der Gemeinderat festlegt. In Mannheim beträgt sie seit 2004 unverändert 108 Euro pro Jahr für den ersten Hund, für jeden weiteren Hund 216 Euro. Für einen so genannten Kampfhund bzw. gefährlichen Hund werden 648 Euro pro Jahr fällig. Blinden- und Rettungshunde sind dauerhaft von der Steuerpflicht ausgenommen. Hunde, die aus dem Mannheimer Tierheim aufgenommen werden, sind für die ersten zwölf Monate von der Steuer befreit.

Teures Ordnungsgeld

Halter von nicht oder nicht rechtzeitig angemeldeten Hunden begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro geahndet werden kann.

Weitere Informationen zur Anmeldung von Hunden sind beim ServiceCenter der Stadt Mannheim erhältlich: Unter der kostenfreien Rufnummer 115 oder per E-Mail 115@mannheim.de.