Heidelberg: Besuchsregeln am Universitätsklinikum werden weiter gelockert

Heidelberg – Auf Grundlage der am 25. August 2021 aktualisierten Corona-Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen lockert das Universitätsklinikum Heidelberg ab Montag, 30. August 2021, seine Besuchsregeln: Ab dann dürfen Patientinnen und Patienten wieder mehrere Besucher empfangen, für Besuche mit Kindern gelten keine Altersbeschränkungen mehr. Besucherinnen und Besucher benötigen weiterhin die Bescheinigung eines tagesaktuellen Testergebnisses, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung (3G).

Um die Registrierung zu vereinfachen, können Handynutzer zu Beginn des Besuches in allen Kliniken des UKHD per Luca-App „einchecken“. Um doppelte Registrierungen zu vermeiden, wird die bisher genutzte Online-Anmeldung für die Orthopädische Universitätsklinik vorerst ausgesetzt. Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.

Ausgenommen von den Lockerungen sind besonders sensible Bereiche wie z.B. Intensivstationen, das Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin sowie Stationen der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Rheumatologie. Die jeweiligen Besuchsregeln sind vor Ort bei den Stationsteams zu erfragen.

Die Besuchsregeln im Detail

  • Besuche sind ab dem ersten Tag des stationären Aufenthaltes des Patienten erlaubt
    Besuchszeit: 16 bis 18 Uhr täglich
  • Auch wenn die Besuchsregel gelockert wird, begrenzt die geltende Abstandsregel die maximale Personenanzahl pro Zimmer: In einem Zweibett-Zimmer sind z.B. zwei Besucher zur selben Zeit erlaubt. Mobile Patienten können mit ihren Angehörigen aber in Aufenthaltsbereiche ausweichen.
  • Weiterhin gilt: Personen mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Durchfall sind als Besucher grundsätzlich nicht zugelassen.

In der Kinderklinik gilt wie bisher:

  • Zum Schutz der besonders vulnerablen jungen Patienten sind weiterhin keine Besuche erlaubt. Ausnahmeregelungen werden in sehr streng reglementierten Einzelfällen schriftlich von den Stationsoberärzten erteilt.
  • Mitaufgenommene Begleitpersonen dürfen sich täglich abwechseln. Es darf immer nur ein Elternteil anwesend sein.

Im Zentrum für Psychosoziale Medizin (ZPM) gilt:

Die dort stationär betreuten Patienten dürfen, soweit sie selbst mobil sind, auch weiterhin keine Besuche in den Kliniken empfangen, sondern sollen sich nach Möglichkeit im Außenbereich treffen.

Voraussetzungen für den Besuch in den Universitätskliniken:

  • 3G: Nachweis eines tagesaktuellen negativen Schnelltest-Ergebnisses, einer vollständigen Impfung (ab 14 Tage nach der Zweitimpfung), oder einer ausgeheilten Covid-Infektion
  • Für Kinder ab sechs Jahren muss ein negatives Testergebnis vorliegen
  • Zutritt nur mit FFP2-Maske (wird bei Bedarf ausgehändigt)
  • Händedesinfektion vor Betreten und nach Verlassen des Patientenzimmers
  • Einhaltung der Abstandsregeln
  • Wer kein tagesaktuelles Testergebnis vorweisen kann, hat die Möglichkeit, sich an einem speziell eingerichteten „Abstrichfenster“ am Altbau Chirurgie zwischen 15 und 17 Uhr testen zu lassen. Eine Liste aller Testzentren in Heidelberg findet sich hier.

Auch für Mitarbeitende des Universitätsklinikums Heidelberg gilt ab Montag die 3G-Regel. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich arbeitstäglich bzw. zu jeder Arbeitsschicht, möglichst vor Schicht-/Betriebsbeginn, einem Schnelltest unterziehen.

Die jeweils aktuell geltenden Besuchszeiten und Hygieneregeln finden Sie hier:
Universitätsklinikum Heidelberg: Themenseite Coronavirus (uni-heidelberg.de)


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