Die BRD und ihre Besatzungsverwaltung endeten im Juni 2021 – Alles ist vorbei

Niederwald-Denkmal - Germania - Quelle: Pixabay pictavio
Niederwald-Denkmal - Germania - Quelle: Pixabay pictavio

Wir haben es immer wieder geschrieben und öffentlich gesagt. Die BRD ist kein Staat. Es existiert keine Verfassung. Es ist ein riesengroßes Nichts. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2012 mit dem Urteil zur Rechtsgültigkeit von Wahlen unmißverständlich klar, dass alle Wahlen im ersten Wahlgang seit 1956 ungültig sind. (Siehe Link zu unseren Videos am Ende des Artikels)

Wir sind seit 76 Jahren ein besetztes Land. Doch irgendwann endet die längste Besatzung. Und dieses Ereignis, trat am 19.06.2021 ein. Alles was diese Besatzungsverwaltung am Leben hielt, ist nun beendet.
Damit gibt es keine gültige Wahl im September, keinen Bundestag, keine Regierung, kein Parteiensystem und keine Landesregierungen mehr. Es bleiben nur noch 42.000 Firmen übrig, die uns einen Staat simulieren.

Die Basis von Allem – HLKO

Gemäß der Haager Landkriegsordnung (HLKO), die 1907 beschlossen wurde, ist die militärische Besetzung eines Territoriums möglich. Ein besiegter Staat darf demnach besetzt werden.

Die Notstandsregelung

Zur militärischen Besetzung muss ein Grundgesetz erlassen werden, um die innere Ordnung und Verwaltung aufrecht zu erhalten. Somit war das Grundgesetz, welches bereits 1990 außer Kraft gesetzt wurde, niemals im Rang einer Verfassung. Auch wenn Einige versuchten dies so hinzudrehen. Die 2+4-Verträge waren lediglich ein Treppenwitz in der Geschichte Deutschlands. Dies alles diente nur der Verschleierung und der Plünderung der Vermögen der Deutschen. Es ist und war bis heute eine ungeheure Lüge, gespickt mit alliierter Propaganda.

Alles hat ein Ende – Und dies wurde nun erreicht

Die maximale Besatzungsdauer wurde in der originalen HLKO auf 50 Jahre festgelegt.
In den älteren Ausfertigungen der HLKO existiert eine einmalige Verlängerungs-Option. Diese wurde auf weitere 25 Jahre zugelassen.

Die dem römisch-kanonischen Recht entsprechenden Vertragsregelungen, gestatten nochmals 364 Tage Übergangsfrist. Danach ist endgültig alles beendet.

Die Kapitulation und was wirklich geschah

1945 verkünden die Alliierten die Machtübernahme, weil es laut Ihnen keine zentrale Behörde in Deutschland mehr gibt. Reichspräsident und Großadmiral Dönitz schreibt als legitimes Staatsoberhaupt des deutschen Reiches aus dem Lager, in dem er sich als Kriegsgefangener befindet eine Klarstellung. Diese ging in die Geschichte als die „Mondorfer Erklärung“ ein. (Siehe Text am Ende)

Die Alliierten verlangten von Reichspräsident Dönitz die Kapitulation. Gleichzeitig erkannten sie alles von ihm an. Damit akzeptierten die Siegermächte Dönitz Stellung als Staatsoberhaupt des deutschen Reiches.
Von der bedingungslosen Kapitulation der drei Wehrmachts-Teile blieb das deutsche Reich unberührt und lief trotz Besatzung und Besatzungsverwaltung bis heute weiter.

Der Zeitrahmen bis zum Ablauf der Besatzung

Erster Fakt: Vertrag nach HLKO endet

Am 5.6.1945 verkündeten die alliierten Siegermächte die Übernahme der Verwaltung des deutschen Reiches. Es dauerte 14 Tage bis alles in Kraft trat.
Die ersten 50 Jahre Besatzungsverwaltung liefen an. Kurz vor Ablauf verlängerte man nochmals um 25 Jahre. Am Ende kamen noch 364 Tage dazu.

Damit endete am 18.06.2021 um 00:00 Uhr die längste Besetzung eines Landes auf dem gesamten Planeten. Jegliche Legitimation der Besetzung innerhalb der BRD-Verwaltung in Bezugnahme auf das Staatssubjekt Deutsches Reich ist nun abgelaufen.

Zweiter Fakt: Friedensvertrag von 1921 zwischen dem damaligen deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika

Es wurde ein Separatfrieden zum ersten Weltkrieg abgeschlossen. Innerhalb dieses Vertrages gab es einen Vorbehalt in Bezug auf die deutsche Reichsbank. Dieser Vertrag wurde im Juni 1921 geschlossen und ist dann gemäß einer 100-Jahres-Regelung minus einen Tag, dieses Jahr im Juni ausgelaufen.

Keine weitere Einschränkung unserer Souveränität

Damit ist seit 19.06.2021 – 00:00 Uhr jegliche Legitimation für eine weitere Einschränkung der deutschen Souveränität nach internationalem Recht nicht mehr vorhanden.

Durch die Beendigung der Besatzung, endete auch die Geschäftstätigkeit der BRD-Besatzungsverwaltung.

 


Siehe als Erklärung unsere beiden Videos

Video – Es war immer da

Video – Sie sitzen in der Falle


 

Anhang: Mondorfer Erklärung von Reichspräsident und Großadmiral Karl Dönitz

Zur Bad Mondorfer Erklärung:

Die Alliierten erklärten am 5. Juni: Die Machtübernahme sei nun notwendig, weil es in Deutschland keine zentrale Behörde mehr gebe (Berliner Erklärung). Dazu schrieb Reichspräsident und Großadmiral Karl Dönitz in Bad Mondorf im Juli 1945:

Der Kommandant des Lagers, in dem ich mich als Kriegsgefangener befinde, verlas am 7. Juli eine aus 3 Paragraphen bestehende Anordnung, die in § 2 u. a. die Feststellung enthielt, der Deutsche Staat habe aufgehört zu bestehen. Der Satz wurde auf meine Einwendung nachträglich dahin berichtigt, daß es heißen sollte, die Deutsche Regierung habe aufgehört zu bestehen. Um Mißverständnissen über meinen Standpunkt vorzubeugen, treffe ich folgende Klarstellung:

Die Kapitulation ist von meinen Beauftragten auf Grund einer schriftlichen Vollmacht geschlossen worden, die ich als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und damit Oberster Befehlshaber der Wehrmacht zugestellt habe, und die in dieser Form von den bevollmächtigten Vertretern der alliierten Streitkräfte verlangt war und anerkannt wurde. Die Alliierten haben mich dadurch selbst als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches anerkannt.

Durch die mit meiner Vollmacht am 9. Mai 1945 abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der drei Deutschen Wehrmachtsteile hat weder das Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet worden. Auch die von mir berufene geschäftsführende Regierung ist im Amt geblieben; mit ihr hat die alliierte Überwachungskommission in Flensburg bis zum 23. Mai 1945 im Geschäftsverkehr gestanden.

Die im Abschluß an die Kapitulation erfolgende vollständige Besetzung des Deutschen Reichsgebietes hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Sie hat nur mich und meine Regierung tatsächlich behindert, in Deutschland Regierungshandlungen zu vollziehen.

Ebensowenig konnte meine und meiner Regierung Gefangennahme auf die dargelegte Rechtslage Einfluß haben. Sie hatte nur zur Folge, daß jede tatsächliche Amtstätigkeit für mich und meine Regierung vollständig aufhörte.

Mit dieser Auffassung über die Rechtsfolgen der erwähnten militärischen Vorgänge befinde ich mich in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts.