Mainz: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Motorrad © aaw on Pixabay

Neue Betrugsmasche per SMS – Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale warnen vor „Voicemail“-Nachrichten

Mainz (ots) –

  • Mit einer knappen Nachricht wollen Kriminelle per SMS Kasse
    machen oder schädliche Apps verteilen. Wer die SMS „Neue
    Voicemail“ mit einem Link dahinter erhält, sollte vorsichtig
    sein.
  • Bei unbekannten Nummern gilt es, sich zunächst zu informieren,
    ob man der Aufforderung gefahrlos nachkommen kann.
  • Links in SMS von unbekannten Nummern sollten auf keinen Fall
    angeklickt und Apps aus unbekannten Quellen nicht installiert
    werden.

Nach der Betrugsmasche mit Paketdienst-SMS ist eine neue Variante im Umlauf.
Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten von einer unbekannten Mobilfunknummer
eine SMS mit dem Text „Neue Voicemail“ und einem Link. Die SMS erweckt den
Eindruck, eine Sprachnachricht sei auf der Mailbox. Doch hier ist Vorsicht
geboten, warnen Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt.

Durch Anklicken des Links wird man nicht auf die eigene Mailbox weitergeleitet,
sondern aufgefordert, eine App zu installieren. Genau wie bei den vermeintlichen
Paketdienst-SMS installiert sich auch bei dieser Masche eine Schadsoftware, die
eigenständig hunderte SMS verschickt und dadurch hohe Kosten verursacht.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben in ihrer
Reihe „Genug Betrug“ Tipps, wie man sich vor dieser Masche schützen kann:

  • Bei unbekannten Rufnummern sollte zunächst überprüft werden, ob
    es sich tatsächlich um die Nummer der Mailbox handelt. Wer seine
    Mailbox-Nummer nicht kennt, sollte sich beim Mobilfunkanbieter
    nach dieser erkundigen.
  • Auf Links von unbekannten Quellen sollte niemals geklickt
    werden. Um die eigene Mailbox abzuhören, muss diese angerufen
    werden. Bei manchen Smartphone-Modellen kann die Mailbox durch
    langes Drücken der Taste 1 erreicht werden.
  • Apps von unbekannten Quellen sollten niemals auf dem Smartphone
    installiert werden.
  • Die Rufnummer des Absenders kann gesperrt werden. Allerdings
    schützt das nicht vor weiteren ähnlichen Nachrichten, denn die
    Nummern wechseln ständig.
  • Betriebssysteme, Apps und Virenschutz müssen durch Updates immer
    auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
  • Bei Android-Smartphones sollte die Möglichkeit, Apps aus
    unbekannten Quellen installieren zu können, deaktiviert werden.
  • Für Android User besteht weiterhin die Möglichkeit, eine
    Rufnummer als Spam an Google zu melden. Hierdurch können
    auffällige Telefonnummern zukünftig von Android bei anderen
    Nutzern direkt als Spam gekennzeichnet werden. Auch dies schützt
    nicht vor ähnlichen Angriffen, hilft aber das Risiko für andere
    zu verringern.

Weitere Informationen sind zu finden auf den Internetseiten der
Verbraucherzentrale unter

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festne
tz/neue-voicemail-betrugsversuch-per-sms-61763

und der Polizei unter

https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/
was-ist-smishing/

Individuelle Beratung rund um das Thema bieten die örtlichen Beratungsstellen
der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.

Erneuter Schockanruf – Geldübergabe verhindert

Mainz (ots) – Am Dienstagmittag erhielt ein 77-jähriger Mainzer einen
betrügerischen Schockanruf, bei dem sich die Täter als Polizeibeamte und
Staatsanwälte ausgaben. Die Täter versuchten so an eine 6-stellige Geldsumme zu
kommen.

Gegen 11:30 Uhr erhielt der 77-Jährige Mann aus Marienborn den Anruf eines
angeblichen Polizeibeamten. Der Täter gab sich am Telefon als Hauptkommissar aus
und erzählte, dass die Tochter des 77-Jährigen in Italien in einen schweren
Verkehrsunfall verwickelt gewesen sei, bei dem eine weitere Unfallbeteiligte
tödlich verletzt worden wäre. Nun solle die Tochter als Unfallverursacherin ins
Gefängnis. Nur gegen die Zahlung einer Kaution in Höhe eines 6-stelligen
Geldbetrages könne eine sofortige Inhaftierung abgewendet werden. Im weiteren
Verlauf gab sich ein weiterer Anrufer als Staatsanwalt aus und übte so noch mehr
Druck auf den 77-Jährigen aus, der hierauf tatsächlich einen hohen Geldbetrag
bei der Bank abhob und sich auf den Weg zum vereinbarten Übergabeort machte. In
der Nähe des Übergabeortes befanden sich zufälligerweise in einer ganz anderen
Sache Beamte der Mainzer Kriminalpolizei, die auf den Herrn aufmerksam wurden.
Eine Geldübergabe an die Täter konnte somit glücklicherweise verhindert werden.

Die Polizei möchte an dieser Stelle nochmals ausdrücklich vor allen möglichen
Arten von betrügerischen Anrufen warnen.

  • Lassen Sie sich nicht in Gespräche verwickeln
  • Beenden Sie bei verdächtigen Anrufen immer zuerst das Gespräch
  • Wählen sie dann selbstständig den Polizeinotruf 110
  • Geben Sie niemals Auskunft über Wertsachen
  • Händigen Sie NIEMALS Bargeld oder Wertsachen an Unbekannte aus
  • Legen sie auf und rufen Sie die Angehörigen an

Sachbeschädigung an Wahlplakaten

Nieder-Olm (ots) – Bislang unbekannte Täter beschädigten zwischen Sonntag und
Dienstag mehrere Wahlplakate in Nieder-Olm.

Insgesamt 20 Wahlplakate wurden im Bereich „Weinbergring“, „Zornheimer Straße“
und „Bahnhofstraße“ von Straßenschildern und Laternen abgerissen und teilweise
zerrissen. Die zerstörten Plakate ließen die Täter vor Ort zurück.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich
mit der Polizeiinspektion Mainz 3 unter der Rufnummer 06131/65-4310 in
Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter
pimainz3@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Brand in Rohbau durch entzündete Baumaterialien (FOTO)

Nieder-Olm (ots) – In der Nacht zum Mittwoch kam es zum Brand eines Rohbaus in
Nieder-Olm, bei dem eine 14-Jährige leicht verletzt wurde.

Gegen 23:20 Uhr befand sich der Hauseigentümer mit seiner Tochter in dem Neubau,
als sich Baumaterialien im Kellergeschoss entzündeten. Der sich hieraus
entwickelnde Brand beschädigte mehrere Wasser- und Stromleitungen sowie die
Kellerräume des Einfamilienhauses.

Durch die Rauchentwicklung erlitt die 14-jährige Tochter eine leichte
Rauchgasintoxikation und wurde vorsorglich in ein Krankenhaus verbracht.

Das Feuer konnte durch die umliegenden Feuerwehren rasch gelöscht werden, ohne
es auf weitere Gebäude übergriff.

Über die Höhe des entstandenen Sachschadens liegen derzeit keine Erkenntnisse
vor.

Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Bingen, 10.08., Vorstadt, 17:53 Uhr. Ein Anrufer teilte lautstarke Streitigkeiten zwischen zwei männlichen Personen mit. Vor Ort gab der 41-Jährige Geschädigte an, dass der Bekannte vorbeigekommen sei, um Schulden einzutreiben. Hierbei habe er seine Eingangstür aus den Angeln getreten. Im Rahmen der Anzeigenaufnahme fiel ein deutlicher Marihuana-Geruch in der Wohnung auf. Der zuvor Geschädigte räumte ein, am selben Tag Drogen konsumiert zu haben und gab seine Drogenutensilien heraus.

Verstoß gegen das Waffengesetz

Bingen, 10.08., Georgestraße, 17:50-17:57 Uhr. Eine 35-Jährige meldete, dass ihr alkoholisierter Ex-Freund mit einem Luftgewehr auf sie geschossen habe. Vor Ort traf die Streife den 33-Jährigen an, der den Besitz der Softairpistole samt Munition auch direkt zugab. Vor Schussabgabe hatte der Beschuldigte die Frau außerdem mehrfach bedroht und beleidigt. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,14 Promille.

Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren

Bingen, 10.08., Fruchtmarkt, 14:55 Uhr. Ein 26-Jähriger fuhr mit seinem Fahrzeug in Richtung Bingerbrück und wurde kontrolliert. Bei dem Fahrzeugführer konnten sofort deutliche Anzeichen auf einen Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden. Auf der Dienststelle ihm wurde ihm eine Blutprobe entnommen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Bingen, 10.08., Laurenzigasse, 12:40 Uhr. Bei einer Streifenfahrt kam den Beamten ein Motorroller entgegen. Bei der nachfolgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich um einen Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h handelte. Der 32-jährige Fahrer erklärte, im Besitz einer brasilianischen Fahrerlaubnis zu sein. Da er aber bereits seit Mitte 2019 in Deutschland wohnt, hat diese ihre Gültigkeit verloren. Bei Aufsuchen der Wohnung zwecks Einsichtnahme des Führerscheins gab der Fahrer an, diesen nicht mehr finden zu können. Des Weiteren zeigte der junge Mann deutliche Anzeichen eines Betäubungsmittelkonsums. Daher wurde ihm auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen.

Fahren ohne Versicherungsschutz

Bingen, 10.08., Mainzer Straße, 09:55 Uhr. Im Rahmen einer Kontrolle wurden die Beamten auf einen E-Scooter-Fahrer aufmerksam, der ohne Versicherungskennzeichen fuhr. Bei der Kontrolle bestätigte sich, dass er keine Versicherung abgeschlossen hatte. Der Fahrer beteuerte zunächst, ein Kennzeichen zuhause zu haben. In der schriftlichen Anhörung räumte der 32-Jährige seine Schuld schließlich ein.