Heidelberg: Stadtnotizen 07.07.2021

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Impfaktionen mit Johnson&Johnson – vier Vor-Ort-Termine in Stadtteilen ohne Anmeldung ab 12. Juli – Nur eine Impfung notwendig / Vollständiger Impfschutz bereits nach zwei Wochen

„Mit einem Piks geschützt!“ Unter diesem Motto findet ab dem 12. Juli 2021 in Heidelberg eine große Impfaktion bei vier Vor-Ort-Terminen sowie im Kreisimpfzentrum im Pfaffengrund statt. Verimpft wird dabei der Impfstoff von Johnson&Johnson. Dieser Impfstoff muss nur einmal geimpft werden und bietet bereits nach 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz – rund 1.750 Impfdosen stehen für die Aktion insgesamt zur Verfügung.

Bei insgesamt vier Vor-Ort-Terminen können sich Interessierte an den folgenden Tagen ohne Anmeldung jeweils von 13 – 17 Uhr impfen lassen. Es stehen jeweils mindestens 200 Dosen zur Verfügung:

  • 12. Juli: Pädagogische Hochschule, Keplerstraße 87, Heidelberg-Neuenheim.
  • 14. Juli Akademie für Ältere/Volkshochschule, Bergheimer Straße 76-78, Heidelberg-Bergheim.
  • 15. Juli SRH Fachhochschule, Ludwig-Gutmann Straße 6, Heidelberg-Wieblingen.
  • 17. Juli Universität Heidelberg, Heuscheuer, Große Mantelgasse 2, Heidelberg-Altstadt.

Es ist lediglich ein Ausweisdokument, Krankenversichertenkarte und – falls vorhanden – der Impfpass mitzubringen. Grundsätzlich gilt, dass nur solange geimpft werden kann, wie der Vorrat reicht.

Neben den vier Vor-Ort-Aktionen stehen weitere Impftermine mit Johnson&Johnson im Kreisimpfzentrum, Gesellschaftshaus Pfaffengrund, zur Verfügung. Diese können über die Rufnummer 116117 oder www.impfterminservice.de gebucht werden. Beim Webportal ist zu beachten, dass dort Termine mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson aktuell nur dann angezeigt werden, wenn ein Alter über 60 Jahre eingegeben wird. Der Impfstoff ist aber auch für Personen unter 60 Jahre zugelassen – und es wird niemand weggeschickt, der sich „älter“ macht, um einen Impftermin zu bekommen. Der Impfstoff von Johnson&Johnson ist ab 18 Jahren zugelassen und bereits nach einer einmaligen Gabe wirksam. Der Impfstoff ist von der STIKO ab 60 Jahren empfohlen. Personen unter 60 Jahren können sich nach vorheriger ärztlicher Beratung aber ebenfalls damit impfen lassen.


Ziegelhäuser Brücke: Erste Planungen für den Neubau werden vorgestellt – Online-Infoveranstaltung am 13. Juli / Gremienstart am 15. Juli

Die Ziegelhäuser Brücke ist in einem schlechten Zustand und muss neu gebaut werden. Die Planungen hierfür sind angelaufen: Wie der aktuelle Stand ist und welche Überlegungen es derzeit zum Brückenquerschnitt oder den Anschlussbereichen gibt, das will die Stadt Heidelberg nun der Öffentlichkeit vorstellen. Am Dienstag, 13. Juli 2021, findet ab 17 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung via Zoom statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen. Am 15. Juli startet dann die Diskussion in den politischen Gremien.

Eine Untersuchung mit dem Heidelberger Verkehrsmodell hat ergeben, dass über die Ziegelhäuser Brücke an ihrem aktuellen Standort die heutigen und künftigen Verkehrsströme am besten abgewickelt und alle grundsätzlichen Wegebeziehungen erhalten bleiben können. Aufgrund der beeinträchtigten Tragfähigkeit der Brücke sind der Planungs- und Bauprozess so kurz wie möglich zu halten. Deshalb soll die Brücke an ihrem bisherigen Standort neu gebaut werden.

Für den Brückenquerschnitt und die Anschlussbereiche auf Ziegelhäuser und Schlierbacher Seite gibt es mehrere mögliche Varianten. Vorschlag der Verwaltung ist ein Zweirichtungsradweg und ein baulich abgetrennter Gehweg auf der einen Seite der Brücke (zur Innenstadt hin). Entsprechend würden auch die Anschlussbereiche gestaltet werden. Insbesondere auf Ziegelhäuser Seite ist aufgrund der angrenzenden Bebauung der Platz begrenzt, die genaue Planung für die Anschlussbereiche soll deshalb im weiteren Verlauf vertieft werden. Wichtig ist, dass die Haupt- und Nebenfahrbeziehungen für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr erhalten und verbessert werden können. Über die Querschnittsaufteilung soll der Gemeinderat bereits vorab entscheiden.

Online-Infoveranstaltung und Gremienstart

Über den aktuellen Stand der Planungen können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, 13. Juli 2021, bei einer Online-Veranstaltung informieren. Es besteht auch die Gelegenheit, Fragen zur Planung zu stellen. Die Veranstaltung findet via Zoom statt und ist über www.heidelberg.de erreichbar. Beginn ist um 17 Uhr.

Anschließend wird das Vorhaben in den politischen Gremien diskutiert: zunächst im Bezirksbeirat Ziegelhausen (15. Juli) sowie im Bezirksbeirat Schlierbach (21. Juli), nach der Sommerpause dann im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (22. September). Am 14. Oktober soll der Gemeinderat über den Neubau grundsätzlich beschließen.

Im nächsten Schritt soll ein externes Planungsbüro für die Weiterbearbeitung beauftragt werden. Ziel ist es, die Planungen für den Neubau bis spätestens 2028 abzuschließen, damit im Anschluss mit dem Bau der neuen Brücke begonnen werden kann.

Hintergrund: Ziegelhäuser Brücke

Die Ziegelhäuser Brücke wurde 1954 als Spannbetonbrücke errichtet und ist für die heutigen Verkehrsverhältnisse statisch unterdimensioniert. Seit März 2020 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen die Brücke befahren. Vereinzelte Überfahrten von Bussen oder Rettungsfahrzeugen sind möglich. Es gilt Tempo 30. Seit Ende 2020 wird auch das Verformungsverhalten der Brücke bei Temperaturschwankungen elektronisch überwacht. Bis Frühjahr 2022 folgen weitere bauliche Maßnahmen zur provisorischen Ertüchtigung. Zudem wurde Ende Juli ein Blitzer zur Überwachung der Gewichts- und Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Brücke installiert. Mit diesem Maßnahmenbündel soll gewährleistet werden, dass die Ziegelhäuser Brücke bis zum Ersatzneubau eingeschränkt nutzbar bleibt.


Ausgleichsflächen in der Bahnstadt: Neue Radwege für alle und Zuhause für Eidechsen – Bestand an Eidechsen wächst stetig an / 1,4 Kilometer neue Radwege sind entstanden

Mit der Bahnstadt entsteht Wohnraum für 6.800 Menschen. Rund 5.600 Bewohnerinnen und Bewohner leben bereits dort. Eine neue Heimat fanden in der Bahnstadt auch die dort lebenden Eidechsen und Vogelarten. Sie leben auf den sogenannten Ausgleichsflächen der Bahnstadt, die ein Areal von insgesamt zwölf Hektar – eine Fläche von etwa neun Fußballfeldern – umfassen. Vor Baubeginn entstanden 2009 die Ausgleichsflächen, die gezielt an die Bedürfnisse der jeweiligen Tierarten angepasst wurden. Zu den neuen Wohnorten zählen Trockensteinmauern und Steinriegel, Schotter- und Splittflächen, Blütensäume, Sandplätze oder Gehölze. Dort leben insbesondere Mauereidechsen, Heuschrecken und Vögel wie der Haussperling und Hausrotschwanz. Insgesamt wurden bisher 4.200 Eidechsen in die neu angelegten Ausgleichsflächen umgesiedelt. Dass es den Tieren in der neuen Umgebung gut geht, zeigt sich auch daran, dass der Bestand der Eidechsen stetig wächst. Mittlerweile leben schätzungsweise über 5.000 Eidechsen im neuen Stadtteil.

Die Ausgleichsflächen der Bahnstadt ziehen sich unter anderem entlang des südlichen Rands der 1,4 Kilometer langen Promenade und des weiteren Stadtteils. Sie reichen über die Weststadt und Südstadt bis nach Rohrbach. Die Wege entlang der Ausgleichsflächen umfassen eine Strecke von rund sechs Kilometern. Dabei entstanden rund 1,4 Kilometer Radweg neu sowie weitere unbefestigte Wege. Die durchgehende Wegverbindung ist ein Gewinn für beide Seiten: Tiere finden artgerechte Lebensräume, Menschen aus der Bahnstadt und ganz Heidelberg nutzen die Wege zum Spazierengehen, weitestgehend auf dem ehemaligen Bahndamm und mit Blick auf das Feld. Radfahrende gelangen über die Speyerer Straße meist kreuzungsfrei und fernab von Straßen in Richtung Süden.

Lebensräume erhalten: auf den Wegen bleiben

Weitere Ausgleichsflächen liegen am Rand der Bahnstadt. Sie erstrecken sich von der Henkel-Teroson-Straße über das ehemalige Bahnbetriebswerk bis westlich des Tankturms entlang der Bahnlinie. Zum Schutz der Tiere ist es wichtig, dass Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger darauf achten, auf den Wegen zu bleiben und so die Ausgleichsflächen nicht zu befahren oder zu betreten.

Damit sich Eidechsen wohlfühlen, sind die Lebensräume abwechslungsreich gestaltet. Eidechsen haben keine konstante Körpertemperatur und sind von der Umgebungstemperatur abhängig. Daher benötigen sie sonnige und halbschattige Plätze, auf denen sich die Tiere bei kalten Temperaturen schnell aufwärmen können. Wichtig sind Schotter- und Sandflächen, Steinriegel, Trockenmauern und Totholzhaufen sowie eine dichte Bepflanzung. Damit die Eidechsen von der Bahnstadt in Richtung Süden wandern können, gibt es einen Eidechsentunnel auf der Radbrücke über die Speyrer Straße.

Hintergrund: Eidechsen als erste Bewohner der Bahnstadt

Bei der Planung des neuen Stadtteils 2005 nahm die Stadt das Gelände der Bahnstadt genau unter die Lupe. Ein Umweltbericht prüfte unter anderem, welche Tierarten auf den damals brachliegenden Bahngleisen lebten. Es stand fest: Ausgleichsflächen mussten gefunden werden. 2005 wurde daher mit einer sogenannten Grünordnungsplanung begonnen. Ziel war es, Vorschläge zur ökologischen Verbesserung sowie ein Ausgleichskonzept für die gesetzlich geschützten Arten zu entwickeln. Durch das Ausgleichskonzept sollen die besonders geschützten Arten am Südwestrand von Heidelberg dauerhaft geschützt und erhalten werden. 3.500 Eidechsen wurden so vor Baubeginn 2009 umgesiedelt.


Geführter Spaziergang über den Bergfriedhof für angemeldete Besucherinnen und Besucher

Zu einem geführten Spaziergang über den Bergfriedhof lädt das Landschafts- und Forstamt der Stadt Heidelberg am Dienstag, 13. Juli 2021, um 16 Uhr ein. Eine Anmeldung ist erforderlich über das Buchungsportal „Natürlich Heidelberg“, Veranstaltung: „Spaziergang auf dem Bergfriedhof 13.07.21“. Nach der Anmeldung bekommen Besucherinnen und Besucher den Treffpunkt per E-Mail mitgeteilt. Es wird um Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften gebeten, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist bereitzuhalten.

Der Bergfriedhof entstand 1844 in einem ehemaligen Weinberggelände vor den Toren der Stadt als „anmutige Ruhestätte im Landschaftsgarten“. Wolfgang Becker, Mitarbeiter des Regiebetriebs Friedhöfe, führt regelmäßig über den Friedhof, der zu den schönsten Begräbnisstätten Deutschlands zählt. Der Spaziergang findet nur bei gutem Wetter statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Ausführliche Informationen zu den Heidelberger Friedhöfen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/friedhof.


Stadt und Polizei erweitern Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit – Nächtliches Verkaufs- und Konsumverbot von Alkohol an Wochenenden fortgeführt / Aufenthaltsverbot auf Neckarwiese beginnt früher

Die Stadt Heidelberg hat in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mannheim eine neue Allgemeinverfügung zum Alkoholverkaufs- und -konsumverbot in Teilen der Stadt und dem Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese erlassen. Die bisherige Verfügung wird aufgehoben. Die neue Verfügung gilt ab Donnerstag, 8. Juli 2021. In der Heidelberger Altstadt, auf der Neckarwiese und in Teilen Bergheims gilt demnach an den Wochenenden weiterhin ein nächtliches Alkoholverkaufs- und -konsumverbot. Das nächtliche Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese wird verschärft. Der Aufenthalt ist an den Wochenenden von 21 Uhr bis 6 Uhr verboten. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung kann unter www.heidelberg.de> Rathaus > Stadtverwaltung > Ortsrecht > Punkt 3. „Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung“ eingesehen werden.

Trotz zahlreicher Ordnungsmaßnahmen waren insbesondere die Neckarwiese und die Altstadt immer wieder Ziel aggressiver Personengruppen, die gezielt Streit und Konflikte mit Polizeikräften, aber auch mit völlig Unbeteiligten suchten. Das nächtliche Alkoholverkaufs- und Alkoholkonsumverbot sowie das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese dienen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, dem Lärm- und Infektionsschutz. Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson: „Die Polizei hat in den vergangenen Wochen, vor allem an den Wochenenden, großartige Arbeit geleistet. Nur durch ihre Präsenz auf der Neckarwiese und in der Altstadt konnte Schlimmeres verhindert werden. Das zeigt immer wieder aufs Neue: Die Stärke, in der die Polizistinnen und Polizisten dort vertreten sind, ist notwendig. Für uns alle ist es wichtig, uns auf sie verlassen zu können. Keine Frage, von den Maßnahmen werden auch Menschen getroffen, die in keiner Weise für Ausschreitungen verantwortlich sind. Doch eines muss allen klar sein: Wir dulden keinen Krawalltourismus in Heidelberg.“

Polizeivizepräsident Siegfried Kollmar, aktueller Leiter des Polizeipräsidiums Mannheim: „Wir sind mit der Stadt Heidelberg in engem Informationsaustausch, analysieren gemeinsam die Lage und stimmen unsere Maßnahmen im Schulterschluss ab. Die aktuelle Situation zeigt, dass das vor einiger Zeit von 21 Uhr beziehungsweise 22 Uhr auf Mitternacht hinausgeschobene Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese nicht den gewünschten Effekt erzielt hat. Im Gegenteil, seither ist eine deutliche Zuspitzung eingetreten. Die Polizei agiert grundsätzlich sehr zurückhaltend, setzt Kommunikationsteams ein und möchte Situationen deeskalieren. Oftmals gelang es uns dennoch nur mit konsequenter Intervention, Schlimmeres zu verhindern. Es ist leider gerade an Wochenenden eine größere Anzahl an Personen unterwegs, die teilweise überregional anreisen, um Krawalle und Straftaten zu begehen. Wenn sich die Aggression nicht gegen die Polizei richtet, dann gegen Unbeteiligte. Hier drückt die Polizei sicherlich kein Auge zu.“

Wo gilt das nächtliche Alkoholverkaufs- und -konsumverbot?

Der Geltungsbereich des nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbots erstreckt sich auf die Bereiche Altstadt (einschließlich des Bereiches rund um das Heidelberger Schloss, den Karlstorbahnhof, Neckarstaden und die Alte Brücke mit der Nepomuk-Terrasse) und Neckarvorland, Neckarwiese, Montpellierbrücke, Bismarckplatz, Bergheimer Straße, Schwanenteichanlage.

Wann gilt das nächtliche Alkoholverkaufs- und -konsumverbot?

Das Verkaufsverbot von Alkohol gilt immer freitags und samstags von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags. Das Alkoholkonsumverbot gilt jeweils erst eine Stunde später – von 24 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags. Das Verbot tritt am Donnerstag, 8. Juli, in Kraft und ist zunächst bis einschließlich Montag, 2. August 2021, befristet.

Was ist konkret verboten?

Ab 23 Uhr ist der Verkauf und die Abgabe von Alkohol für den Verzehr im öffentlichen Raum verboten – also beispielsweise an Kiosken, Imbissen und To-Go-Angebote von Kneipen. Ab 24 Uhr ist der Konsum von alkoholischen – auch selbst mitgebrachten – Getränken im öffentlichen Raum des Geltungsbereiches verboten. Erlaubt bleibt der Verzehr in der konzessionierten Gastronomie an Ort und Stelle, das heißt im bestuhlten Innen- als auch im Außenbereich von Gaststätten.

Wann gilt das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese?

Das Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese gilt in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und von Sonntag auf Montag jeweils von 21 bis 6 Uhr. Das Aufenthaltsverbot tritt am Donnerstag, 8. Juli, in Kraft und ist zunächst bis einschließlich Montag, 2. August 2021, befristet.

Wo gilt das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese?

Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee (siehe Karte). Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke.


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