Mannheim: Gemeinsames Fußballerlebnis während der EM

Symbolbild Fußballfans (Foto: Pixabay/Pixaline)
Symbolbild Fußballfans (Foto: Pixabay/Pixaline)

Mannheim – Auch wenn große Public Viewing-Events in diesem Jahr nicht gestattet sind, ermöglicht die Stadt Mannheim es selbstverständlich allen Fußballbegeisterten, die Spiele der laufenden EM in der Gastronomie – soweit Fußballübertragungen angeboten werden – gemeinschaftlich zu verfolgen. Sofern Gastronomen dieses Angebot schaffen wollen, genehmigt die Gaststättenbehörde entsprechende Anträge rasch und unbürokratisch. Im Hinblick auf die insgesamt positive Entwicklung der Inzidenz im Stadtgebiet besteht die Möglichkeit, der Gastronomie wie auch den Fans erweiterte Möglichkeiten zu schaffen.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Gastronomen die jeweiligen Auflagen der Corona-Verordnung einhalten, also etwa die Begrenzung der Gästezahl, die Kontaktdatenerfassung oder die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Die Tische sind insbesondere so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Tischen sitzenden Personen gewährleistet ist. Im Innenbereich gilt zudem eine Flächenbegrenzung (1 Gast pro 2,5 Quadratmeter). Auch sind Ansammlungen von „Zaungästen“ am Rande der Außengastronomie aus Gründen des Infektionsschutzes unbedingt zu vermeiden. Sollten diese dennoch auftreten, wären die Ordnungskräfte gegebenenfalls gezwungen, einzuschreiten, um die Corona-Regeln durchzusetzen.

Generell gelten die individuell festgesetzten Sperrzeiten in der Gastronomie. An Spieltagen dürfen Außenbewirtschaftungen ohne weiteren Antrag bis 30 Minuten nach Ende des letzten Spiels geöffnet bleiben. Aus Effizienzgründen wird die Stadt Mannheim hierfür keine Änderungsbescheide an die Gastronomie verschicken. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die gültigen Lärmwerte einzuhalten sind. Eine Bundesverordnung mit höher zulässigen Lärmwerten, wie sie zu den Fußball-Großereignissen in den vergangenen Jahren erlassen wurde, gibt es bislang nicht. Davon unberührt bleibt die nach der derzeit gültigen Corona-Verordnung geltende Sperrzeit ab 1 Uhr für die Innengastronomie.


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