Landau in der Pfalz: Die Polizei-News

Symbolbild Polizeifahrzeuge (Foto: Holger Knecht)

Zwei Pkw gestohlen – Schlüssellose Systeme sicher verwenden

Offenbach an der Queich – In der Nacht von Dienstag, 15.06.2021, auf Mittwoch, 16.06.2021, entwendeten in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 05:40 Uhr in Offenbach bislang Unbekannte zwei hochwertige Pkw der Marke Audi. Im Queichtalring wurde ein grauer Audi Q5 aus einem Carport, in der Gartenstraße ein in der Hofeinfahrt geparkter schwarzer Audi A6 Avant entwendet. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf einen hohen fünfstelligen Betrag. Beide Fahrzeuge verfügten über ein sogenanntes Keyless Go-System, bei dem der Wagen geöffnet und gestartet werden kann, in dem man sich mit dem zugehörigen Schlüssel in unmittelbare Nähe des Autos begibt. Die Kriminalinspektion Landau hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise unter 06341-2870 oder kilandau@polizei.rlp.de.

Schützen Sie sich vor Autodieben:

  • Legen Sie den Schlüssel nie in der Nähe der Haus- oder
    Wohnungstür ab.
  • Schirmen Sie das Funksignal durch geeignete Maßnahmen ab (z.B.
    Aluminiumhüllen, evtl. Blechdose). Machen Sie dazu den Test am
    Fahrzeug. Erst wenn der abgeschirmte Schlüssel direkt am
    Fahrzeug nicht funktioniert, haben Sie ausreichend Sicherheit.
  • Achten Sie darauf, ob sich beim Verlassen des Fahrzeugs Personen
    mit Aktenkoffer in Ihrer Nähe auffällig verhalten. Dabei könnte
    es sich um professionelle Autodiebe handeln.
  • Sie können auch den Hersteller Ihres Fahrzeuges fragen, ob für
    Ihr Fahrzeug der Komfortzugang temporär deaktiviert werden kann.
    Bei manchen Schlüsseln kann die Keyless-Funktion beispielsweise
    durch zweimaliges Drücken auf die Verriegelungs-Taste am
    Schlüssel ganz ausgeschaltet werden. Möglicherweise kann Ihnen
    auch Ihre Fachwerkstatt Auskunft geben, welche Möglichkeit es
    speziell für Ihr Fahrzeug gibt.

84-Jähriger stürzt mit E-Scooter und verletzt sich schwer

Landau, Schlettstadter Straße – 15.06.2021, 10:50 Uhr – Schwere Verletzungen zog sich ein 84-jähriger Landauer bei einem Verkehrsunfall mit einem E-Scooter in der Schlettstadter Straße in Landau am Dienstagmorgen zu. Der Fahrer stürzte nach derzeitigem Ermittlungsstand auf einer abschüssigen Strecke in der Schlettstadter Straße ohne Fremdeinwirkung. Bei dem Sturz zog er sich eine Beinverletzung und Verletzungen im Kopfbereich zu. Der 84-Jährige musste zur weiteren Behandlung in ein Landauer Krankenhaus verbracht werden und wurde dort stationär aufgenommen. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten zudem fest, dass an dem E-Scooter kein aktuelles Versicherungskennzeichen angebracht war, weshalb ein entsprechendes Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet wurde.

Zwei Verletzte bei Verkehrsunfall auf Kreisstraße

Landau, K8 – 15.06.2021, 09:30 Uhr – Auf der Kreisstraße 8 bei Landau-Nußdorf kam es am Dienstagmorgen zu einem Verkehrsunfall mit zwei leicht verletzten Personen und zwei total beschädigten Fahrzeugen. Ein 74-jähriger PKW-Führer wollte die Kreisstraße von einem Feldweg kommend überqueren und missachtete hierbei die Vorfahrt einer 30-jährigen PKW-Führerin, die die Kreisstraße in Fahrtrichtung Nußdorf befuhr. Durch den Zusammenprall der Fahrzeuge, kamen diese ins Schleudern, sodass das Fahrzeug des 74-Jährigen gegen einen Baum prallte. Bei dem Verkehrsunfall wurden beide Beteiligte verletzt. Der 74-Jährige musste zur weiteren Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht werden. Beide Fahrzeuge wurden bei dem Unfall total beschädigt. Der entstandene Sachschaden dürfte nach ersten Schätzungen bei 25.000 Euro liegen.

Ohne Licht und betrunken mit dem Fahrrad unterwegs

Landau, Hindenburgstraße – 16.06.2021, 01:00 Uhr – In der Nacht auf Mittwoch stellten Polizeibeamte in der Hindenburgstraße in Landau einen Fahrradfahrer ohne Licht fest. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurden bei dem 36-Järhigen Landauer Radfahrer zudem deutliche Hinweise auf eine Alkoholisierung festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. Dem Radfahrer wurde daher eine Blutprobe entnommen. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet.