Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei

Beim Geldabheben ausgetrickst

Bereits am 05.06.2021 wurde eine 82-Jährige von einem unbekannten Mann um einen vierstelligen Betrag betrogen. Die Seniorin hob gegen 12:45 Uhr an einem Automaten in einer Bankfiliale in der Bahnhofstraße Geld ab und ging anschließend zu einem Kontoauszugdrucker. Hier wurde sie von einem unbekannten Mann daraufhin gewiesen, dass sie Bargeld am Automaten vergessen hätte. Tatsächlich lagen dort noch zwei 20 Euro Scheine, die sie an sich nahm. Als die Dame die Bank verlassen wollte, behauptete derselbe Mann, dass sie nochmals am Geldautomaten ihre PIN eingeben müsse, da dies durch eine entsprechende Meldung angezeigt worden sei. Die Seniorin tat was ihr der vermeintlich hilfsbereite Betrüger riet, gab ihre PIN ein und verließ die Bank. Kurz darauf wurde Bargeld in vierstelliger Höhe ausgegeben, welches der Mann an sich nahm.

Bei dem Unbekannten soll es sich um einen ca. 170 cm großen schlanken Mann, zwischen 22 und 24 Jahren halten, der englisch gesprochen hatte. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei Speyer unter der Tel. 06232/137-0 oder per Email (pispeyer@polizei.rlp.de) entgegen.

Bei der Vorgehensweise „Shoulder Surfing, was so viel bedeutet wie „über die Schulter schauen“ beobachten die Betrüger ihre Opfer bei der Eingabe der PIN und nutzen die ausgespähte Geheimzahl später, um Geld vom Konto der Geschädigten abzuheben.

In anderen Fällen gelangen die Betrüger an die Bankkarten ihrer Opfer indem sie die Geschädigten ablenken und die Karte, die sich oft noch im Ausgabeschacht befindet, unbemerkt an sich nehmen. Die Betrogenen gehen davon aus, dass ihre Bankkarten vom Automaten einbehalten wurden. Nachdem sie die Bank verlassen haben, bedienen sich die Betrüger von ihren Konten

Seien Sie grundsätzlich vorsichtig beim Geldabheben und beobachten Sie Ihr Umfeld.

Die wichtigsten Tipps der Polizei sind:

  • PIN stets getrennt von der Karte aufbewahren!
  • PIN niemals an einem Türöffner eines Bankinstitutes eingeben!
  • Eingabe Ihrer PIN nicht von anderen beobachten lassen –
    Sicherheitsabstand zum nächsten Kunden beachten!
  • Während der PIN-Eingabe das Tastaturfeld mit der anderen Hand
    oder einem Gegenstand vollständig abdecken!
  • Keinen Geldausgabeautomaten nutzen, an dem etwas ungewöhnlich
    erscheint!
  • Bei Verdacht auf Manipulation den Automaten nicht nutzen.
    Polizei über 110 verständigen!

Weitere Informationen zu Betrugsmaschen an Geldautomaten finden Sie unter: https://s.rlp.de/reo1q

Mit über 2 Promille auf Fahrrad unterwegs

Nachdem er mit einer Gruppe Jugendlicher in Streit geraten war, wurde am Montag um 20:20 Uhr ein 33-Jähriger Radfahrer in der Bahnhofstraße kontrolliert. Da dieser offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol stand, führte die Polizeistreife bei dem Radfahrer einen Alkoholtest durch. Der Test ergab einen Wert von 2,12 Promille. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Polizei weist daraufhin: Auch für alkoholisierte Radfahrer und Pedalec – Fahrer kann es Sanktionen geben. Je nach festgestelltem Blutalkoholwert drohen Bußgelder, Strafanzeigen, Punkte in Flensburg oder auch der Führerscheinentzug. Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt bei einem Wert von 1,6. Wenn Sie als Radfahrer durch ihre unsichere Fahrweise auffallen, andere gefährden oder einen Unfall verursachen, machen Sie sich bereits ab 0,3 Promille strafbar.

Unfallbeteiligte ohne Versicherungsschutz

Leichte Verletzungen erlitt gestern um 17:30 Uhr eine 34-jährige Fahrerin eines E-Scooters als sie den Radweg der Friedrich-Ebert-Straße in Richtung Wormser Landstraße befuhr. Als sie den Einmündungsbereich zur Karl-Spindler-Straße querte, wurde sie von einem 36-jährigen PKW-Fahrer übersehen, der nach rechts in die Friedrich-Ebert-Straße abbiegen wollte. Die Fahrerin des E-Scooters kam zu Fall und verletzte sich. Da ihr E-Scooter mit einem nicht mehr gültigen Versicherungskennzeichen versehen und der Versicherungsschutz damit erloschen war, wird gegen die Frau ein Strafverfahren eingeleitet