Heidelberg: Besuche am Universitätsklinikum Heidelberg ab 25. Mai 2021 unter Auflagen wieder möglich

Heidelberg – Vor dem Hintergrund der aktuell stetig sinkenden Infektionszahlen sind ab Dienstag, 25. Mai 2021, am Universitätsklinikum Heidelberg wieder Besuche – unter bestimmten Voraussetzungen – erlaubt. Der Beschluss der Task Force des Universitätsklinikums Heidelbergs (UKHD) und des „Interklinischen Stabs“, eines Gremiums aus Vertretern aller Kliniken der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises, bezieht sich auf die am 14. Mai aktualisierte Corona-Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg und gilt für alle Krankenhäuser der Region. Besucherinnen und Besucher benötigen die Bescheinigung eines tagesaktuellen Testergebnisses, einer vollständigen Impfung oder Genesung. Auf diese Weise wird der Schutz von Patienten und Mitarbeitenden gewährleistet.

Die neuen Besuchsregeln im Detail:

  • Besuche sind grundsätzlich ab dem 5. Tag des stationären Aufenthaltes des Patienten erlaubt
  • Jeweils ein Besucher pro Patient und pro Tag, es müssen keine Besucher im Vorfeld festgelegt werden
  • Besucher können von Tag zu Tag variieren
  • Besuchszeit: 16 bis 18 Uhr täglich
  • Eine Vorabanmeldung ist nicht nötig

Weiterhin gilt: Personen mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Durchfall sind als Besucher grundsätzlich nicht zugelassen.

Ausnahmen von den Einschränkungen gelten nach Absprache mit den Stationsteams für:

  • Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt
  • Angehörige von Palliativpatienten
  • Begleitperson, die die Schwangere unter der Geburt begleitet
  • Begleitperson eines Patienten, der in der Notaufnahme eingeliefert wird
  • Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten
  • vom UKHD zertifizierte Dolmetscher zur Verdolmetschung von erforderlichen Patient-Arzt/Pflegegesprächen

In der Kinderklinik gilt:

  • Der bisher geltende Besuchsstopp bleibt zum Schutz der besonders vulnerablen jungen Patienten vorerst bestehen. Ausnahmeregelungen werden in sehr streng reglementierten Einzelfällen schriftlich von den Stationsoberärzten erteilt.
  • Mitaufgenommene Begleitpersonen sind weiterhin möglich, Väter und Mütter können sich nach jeweils sechs Tagen abwechseln. Es darf immer nur ein Elternteil anwesend sein.

In der Frauenklinik gilt:

  • Lebenspartnerinnen und -partner von frisch entbundenen Müttern auf der Wochenbettstation können ihre Familie ab dem ersten Tag täglich zu den Besuchszeiten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen (Test-, Impf- oder Genesungsnachweis) besuchen.
  • Für Besuche aller anderen Patientinnen der Frauenklinik gilt die allgemeine Regelung ab dem 5. Tag des stationären Aufenthaltes

Im Zentrum für Psychosoziale Medizin (ZPM) gilt:

Die dort stationär betreuten Patienten dürfen, soweit sie selbst mobil sind, auch weiterhin keine Besuche in den Kliniken empfangen, sondern sollen sich nach Möglichkeit im Außenbereich treffen.

Voraussetzungen für den Besuch in den Universitätskliniken:

  • Bescheinigung eines tagesaktuellen negativen Schnelltest-Ergebnisses
  • Oder: Nachweis einer vollständigen Impfung, ab 14 Tage nach der Zweitimpfung
  • Oder: Nachweis einer Covid-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate (Vorlage des letzten positiven PCR-Testergebnisses, Mindestabstand zum Klinikbesuch: 28 Tage)
  • Oder: Nachweis einer Covid-Infektion, die länger als ein halbes Jahr zurückliegt (Vorlage des letzten positiven PCR-Testergebnisses), und Nachweis einer einmaligen Auffrischungsimpfung
  • Zutritt nur mit FFP2-Maske (wird bei Bedarf ausgehändigt)
  • Händedesinfektion vor Betreten und nach Verlassen des Patientenzimmers
  • Einhaltung der Abstandsregeln
  • Zutritt als Besucher oder Begleitperson nur für Personen ab 16 Jahren

Wer kein tagesaktuelles Testergebnis vorweisen kann, hat die Möglichkeit, sich an einem speziell eingerichteten „Abstrichfenster“ am Altbau Chirurgie zwischen 15 und 17 Uhr testen zu lassen. Dies wird allerdings voraussichtlich mit längeren Wartezeiten verbunden sein. „Wir bitten daher alle Besucherinnen und Besucher sich im Vorfeld in den örtlichen Testzentren testen zu lassen. Das trägt zu reibungslosen Abläufen bei und vermeidet Wartezeiten“, betont Edgar Reisch, Pflegedirektor des UKHD. Eine Liste der Testzentren in Heidelberg findet sich hier.

Um Verständnis für die im ersten Schritt zwar erweiterten, aber noch restriktiven Besuchsregeln wirbt Prof. Dr. Jürgen Bauer, Ärztlicher Direktor des Agaplesion Bethanien Krankenhaus Heidelberg und Leiter des Interklinischen Stabs: „Solange nicht klar ist, ob die derzeit umgesetzten Öffnungsschritte in Stadt und Landkreis möglicherweise wieder zu einem Anstieg der Infektionszahlen führen, sind wir lieber vorsichtig und kommen auf diese Weise unserer Fürsorgepflicht gegenüber Patienten und Mitarbeitenden nach. Bei weiter fallenden Inzidenzwerten wird es weitere Lockerungen geben“, verspricht er. Besucherinnen und Besucher sollten zudem gerade in den ersten Tagen Geduld mitbringen, da die Abläufe bei der Eingangskontrolle noch nicht eingespielt seien.


Weitere Informationen zu Besuchszeiten und Hygieneregeln finden Sie hier:
UKHD-Corona-Webseite


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